20-3271

Bewohnerparken in Flughafennähe prüfen HA-Beschluss vom 14.06.2018 - Drs. 20-3040

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

 

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Hinsichtlich der fachlichen und rechtlichen Bedingungen des Bewohnerparkens verweist der LBV zunächst auf die Stellungnahme zur Drs. 20-2980 (Bewohnerparken im Quartier Süderfeldstraße).

 

In diesem Rahmen bereitet der LBV aktuell die möglichen Erweiterungen des Bewohnerparkens rund um den Flughafen (u.a. Fuhlsbüttel), in Billstedt und in der Sternschanze vor. Zuvor wurde am 03.09.2018 das Bewohnerparken auf St. Pauli, bzw. in Teilen von Altona-Altstadt eingeführt. Diese möglichen Gebiete wurden im Rahmen einer verkehrsdatenbasierten Potenzialanalyse identifiziert. Priorität haben derzeit die laufenden Vorhaben, Anfragen zu neuen Bewohnerparkregelungen werden zunächst nur im Rahmen einer ersten überschlägigen Beurteilung geprüft bzw. eingeordnet.

 

Die Auswahl der zu überprüfenden Gebiete erfolgt dabei anhand von Strukturdaten und weiteren Faktoren, wie z.B. Ersuchen der bezirklichen Gremien oder Eingaben aus der Bevölkerung.

r den Stadtteil Niendorf stellt sich nach Datenlage keine kritische Nachfrageüberlagerung im Parkraum dar. Im Hinblick auf die Entfernung zu den Abflugterminals fußufig ist das Erreichen des Flughafens nicht möglich sind hier nach erster Prüfung keine unmittelbaren Zusammenhänge erkennbar. Die Bebauung im Quartier, welche zum überwiegenden Teil durch Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilieneinheiten geprägt ist, ermöglicht weit überwiegend das Parken auf privaten Flächen, d.h. Bewohner sind nicht zwingend auf den öffentlichen Parkraum angewiesen.

Hinweise aus der Bevölkerung, welche auf Nachfrageüberlagerungen durch den Flughafen hindeuten würden, liegen dem LBV seit Übernahme der fachlichen Verantwortung im Jahr 2015 ebenfalls nicht vor.

 

Andere Bereiche im Bezirk Eimsbüttel, in denen die Parksituation als kritisch eingestuft wird, werden seitens des LBV höher priorisiert. Aus diesem Gründen wird zeitnah seitens des LBV keine Untersuchung in Niendorf bzw. im westlichen Umfeld des Flughafens angestrebt. Die Entsendung eines Referenten wird aus den genannten Gründen für nicht sinnvoll erachtet. 

 

 

Anhänge

 

keine