Bewohnerparken im Quartier Süderfeldstraße
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
RA/Lo (Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE) |
14.05.2018 |
11.4 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Das Wohngebiet im Lokstedter Osten, rund um die Süderfeldstraße sowie Buchenallee, Butenfeld, Lotte- und Münsterstraße, grenzt an das Klinikgelände des Universitätsklinikums Eppendorf im Bezirk Hamburg-Nord. In dem Quartier, das u.a. auf Basis des Bebauungsplans Lokstedt 62 erheblich gewachsen ist, herrscht ein hoher Parkdruck im öffentlichen Raum. Dieser wird nicht zuletzt durch parkende Besucherinnen und Besucher sowie Angestellte des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) hervorgerufen, die auf diese Weise das kostenpflichtige Parken auf dem Klinikgelände umgehen.
Bereits mehrfach hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel beantragt, in dem genannten Gebiet ein Pilotprojekt zum Anwohner- bzw. Bewohnerparken nach dem Mischprinzip mit Parkraumbewirtschaftung einzurichten (Drs. 0609/XIX sowie 20-1253). Dies wurde vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) abgelehnt. In jüngster Zeit wurde jedoch deutlich, dass beim LBV inzwischen eine andere Einschätzung zu der Einrichtung von Bewohnerparkzonen in Hamburg vorherrscht.
So wurde in der Sitzung des Eimsbütteler Ausschusses für Verkehr am 4. April 2018 von einem Referenten des LBV mitgeteilt, dass Bewohnerparken ein zielführender Ansatz sein kann, wenn Parkraum von verschiedenen Nutzergruppen nachgefragt wird. Dies sei etwa in mehreren Teilen des Eimsbütteler Kerngebiets der Fall.
Auf einen Antrag der Bezirksversammlung Eimsbüttel hin strebt der LBV nun eine großräumige Untersuchung im Stadtteil Rotherbaum an. Mitgeteilt wurde außerdem, dass seitens des LBV zunächst von einer Untersuchung von hamburgweit etwa drei Zonen jährlich durch den LBV ausgegangen wird, um eine angemessene Parkraumbewirtschaftung und Kontrolle gewährleisten zu können.
Bei der Entscheidung für neu einzurichtende Bewohnerparkzonen sollte das Wohnquartier um die Süderfeldstraße aufgrund des unverändert hohen Parkdrucks daher möglichst frühzeitig in den Blick genommen werden.
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.