21-4377

Bewältigung der Corona Pandemie im Bezirk Eimsbüttel

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

06.07.2020

Lfd. Nr. 69 (21)

 

Große Anfrage gemäß § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel, AfD-Fraktion

 

Bewältigung der Corona Pandemie im Bezirk Eimsbüttel

 

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Seit fast drei Monaten beschäftigt uns als Bürger und in der Verwaltung das Thema „Corona“ mit seinen zahlreichen Einschränkungen freiheitlicher Grundrechte der Bürger.

 

Wie ist die Verwaltung über diese schwere Zeit gekommen?

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Bewältigung der Corona Pandemie im Bezirk Eimsbüttel (Erkrankte, Geheilte usw.)?

 

Vom 1.3. bis zum 16.5.2020 sind in Eimsbüttel 720 Personen an Covid-19 erkrankt. Nach fast 3 Wochen ohne neue Covid-19-Infektionen sind seit dem 5.6.2020 bis zum 23.6.2020 8 weitere Personen erkrankt.

Die Zahl der Geheilten wird nicht erfasst, sondern vom Robert-Koch-Institut für ganz Hamburg geschätzt.

In Eimsbüttel werden noch einige wenige Personen behandelt bzw. sind noch nicht vollständig genesen.

 

  1. Wie informiert das Bezirksamt die Bewohner in Eimsbüttel über die aktuellsten Entwicklungen zur Corona Pandemie?

 

Das Bezirksamt informiert die Bürgerinnen undrger über Pressemitteilungen, die Beantwortung von Medienanfragen, Veröffentlichungen auf der eigenen Internetseite und seit April 2020 über den Social-Media-Kanal Twitter. Zudem erfolgen Informationen über Aushänge in den Gebäuden oder bei besonderen Mnahmen direkt in den betroffenen Örtlichkeiten (z.B. Kinderspielplätze, Wochenmärkte, Alstervorland) sowie für Rat suchende Besucherinnen und Besucher des Bezirksamtes über Infozettel mit Kontaktadressen.

 

  1. Welche Leistungen wurden trotz Notfallbetrieb weiter vom Bezirksamt bereitgestellt / welche Angebote vorgehalten?

 

hrend der Epidemie hat das Gesundheitsamt die Mehrheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Bewältigung des Covid-19-Ausbruchs eingesetzt. Einige Angebote wurden hauptsächlich telefonisch aufrechterhalten, insbesondere der Sozialpsychiatrische Dienst, der Jugendpsychiatrische Dienst und die Mütterberatung.

 

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) hat weiterhin alle Leistungen vorgehalten. Die Kontakte fanden schwerpunktmäßig telefonisch oder per Video und, wo nötig, persönlich statt.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), die Familienförderung und die sozialräumlichen Angebote (SAJF) haben während der Schließzeit die offenen Angebote eingestellt und den Kontakt zu den Klienten/innen intensiv über Skype/Telefon und in Einzelkontakten im Freien hergestellt. Ab Ende März konnten belasteten Familien die Räume der OKJA-Einrichtungen stundenweise zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. So konnten sich Kinder auch außerhalb der Wohnung bewegen und spielen.

 

Das Fachamt Sozialraummanagement hat grundsätzlich alle Dienstleistungen weiter angeboten. Nicht möglich waren lediglich die Nutzung der bezirklichen Sportanlagen, die Vergabe von Sporthallenzeiten sowie die Durchführung von Beteiligungsveran­stal­tun­gen und Präsenzterminen. Die Eisbahnsaison in Stellingen wurde einige Tage frü­her als geplant beendet.  

 

Die Dienststellen des Fachamtes für Grundsicherung und Soziales wurden für Besucher geschlossen. Damit sollte ein Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus erreicht werden.

Die notwendige Beratung wurde weiterhin schriftlich, per E-Mail oder telefonisch angeboten und in Anspruch genommen. Anliegen und Anträge wurden auf diesem Wege entgegen genommen. In allen Anliegen, die eine persönliche Vorsprache erforderten, wurden Termine bzw. Notfalltermine durch die Fachstelle für Wohnungsnotfälle und die Grundsicherungs- und Sozialhilfeabteilungen angeboten und durchgeführt.

 

Im Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt gab es keine Einschränkungen der Leistungen. Beratungen wurden nach Möglichkeit, an Stelle von physischen Terminen, per E-Mail, Telefon oder anderen Medien durchgeführt.

 

Die Kundenzentren und die Ausländerabteilung haben während des Notfallbetriebs grundsätzlich alle Leistungen weiterhin angeboten und erbracht. Während der Schließung für den direkten persönlichen Kundenverkehr vom 16.03.20 bis 18.05.2020 wurde einzelne Dienstleistungen, die eine persönliche Vorsprache erfordern und nicht im schriftlichen, telefonischen oder Mailverfahren beantragt werden konnten, lediglich in expliziten Notfällen erbracht.

 

Das Fachamt Personenstandswesen war aus Infektionsschutzgründen für Besucher geschlossen. Eine Ausnahme davon bildeten die Eheschließungen, die weiterhin durchgeführt wurden.

Beratungen wurden schriftlich, per E-Mail oder telefonisch angeboten und in Anspruch genommen. Anliegen und Anträge wurden auf diesem Wege entgegen genommen.

r Notfälle, in denen eine persönliche Vorsprache unabdingbar war, wurden Termine angeboten.

 

  1. Welche Angebote wurden zusätzlich zur Verfügung gestellt? Wann werden welche Einrichtungen und Angebote den Bürgern im Bezirk wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen bzw. stehen den Bürgern bereits wieder zur Verfügung?

 

Seit Juni 2020 ist es wieder möglich, Termine mit dem Gesundheitsamt zu vereinbaren. Schulärztliche Untersuchungen können ab dem 29. Juni in begrenztem Umfang wieder durchgeführt werden. Es ist noch nicht absehbar, wann die Angebote des Gesundheitsamts den Bürgerinnen und Bürgern im Bezirk wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen werden.

 

Die Arbeit des Jugendamtes stand in der gesamten Zeit zur Verfügung. Für die Mitarbeiter/innen war es eine große Herausforderung, Beratungsangebote, Unterstützung und Freizeitangebote ohne persönlichen Kontakt herzustellen. Dies wurde intensiv verfolgt, im ASD schwerpunktmäßig durch telefonische Beratung. In den Einrichtungen der OKJA/Familienförderung/SAJF wurden sehr viele kreative Ideen entwickelt um mit den Nutzer/innen der Einrichtung im Kontakt zu bleiben und Unterstützung anzubieten.

Seit dem 25.05. ist es den Dienststellen (z. B. ASD) wieder möglich, regelhaft persönliche Termine zu vergeben. Dazu bieten die Einrichtungen OKJA/Familienförderung und SAJF Angebote für feste Gruppen und gestalten Ferienprogramme im Rahmen der jeweiligen gültigen Hygieneregeln.

 

Die bezirklichen Sportanlagen und Sporthallen sind für den Trainingsbetrieb mittlerweile wieder geöffnet, je nach Sportart gibt es aber Nutzungsauflagen. Präsenztermine sind nur bei kleineren Gruppen und geeigneten Räumlichkeiten möglich.   

 

Seit dem 25.05. besteht die Möglichkeit im Fachamt für Grundsicherung und Soziales wieder Termine für persönliche Gespräche zu vereinbaren. Hierfür stehen speziell eingerichtete Beratungsräume zur Verfügung. Die unter Punkt 3 genannten Kontaktwege werden aber auch weiterhin stark genutzt. Die Leistungsangebote des Fachamtes Grundsicherung und Soziales stehen den Bürgerinnen und Bürgern somit uneingeschränkt zur Verfügung.

 

Soweit rechtlich möglich wurde im Fachamt Einwohnerwesen für Dienstleistungen, die bislang mit persönlicher Vorsprache erledigt werden mussten, auch die schriftliche und telefonische Antragstellung sowie Beantragung per E-Mail ermöglicht.

Seit Wiederöffnung am 18.05.2020 (Kundenzentren) bzw. 25.05.2020 (Ausländerabteilung) werden wieder sämtliche Dienstleistungen vor Ort angeboten. Die Kundensteuerung erfolgt in den Kundenzentren und der Ausländerabteilung seitdem ausschließlich über Terminvergabe.

 

Im Fachamt Personenstandswesen können für Anliegen, die einen persönlichen Kontakt erfordern, seit dem 25.05.2020 wieder Termine vereinbart werden. Die unter Punkt 3 aufgeführten Kontaktwege werden aber auch weiterhin stark genutzt. Die Leistungsangebote des Fachamtes Personenstandswesen stehen den Bürgerinnen und Bürgern vollumfänglich zur Verfügung.

 

  1. Welche Auswirkung hat die Pandemie auf die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes?

 

Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist durch die Pandemie in besonderem Maß gefordert. Die Bewältigung der 1. Welle der Covid-19-Erkrankungen von März bis Mai 2020 war nur dadurch möglich, dass Regelaufgaben ruhten und seither zusätzliches Personal das Gesundheitsamt unterstützt.

 

  1. Wo sieht das Bezirksamt Unterstützungsbedarf für den Öffentlichen Gesundheitsdienst?

 

Im Rahmen des Prozesses „Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ soll das Fachamt Gesundheit personell dauerhaft verstärkt werden.

Die während der 1. Welle aufgebauten Unterstützungsteams (Kontaktpersonennachverfolgung) müssen jederzeit reaktivier bar sein. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist weiter voranzubringen.

 

  1. Welchen Handlungsbedarf sieht das Bezirksamt in einer ersten Auswertung für die Digitalisierung der Verwaltung, Bürgerorientierung und Arbeitsorganisation?

 

Um den Handlungsbedarf zur Digitalisierung der Verwaltung, Bürgerorientierung und Arbeitsorganisation zu ermitteln, laufen derzeit Abfragen in den Fachämtern mit Bürgerkontakt und eine bezirksübergreifende Umfrage zur Digitalisierung.

Des Weiteren werden diese Erfahrungen ausgewertet, um hieraus Prozesse und Organisationsmodelle anzupassen oder gar neu zu gestalten.

 

  1. Welche Auswirkung, entstanden durch die Corona Pandemie, sieht das Bezirksamt auf die Einnahme- und Ausgabesituation des Bezirksamts in den folgenden Jahren?

 

Die Ein- und Ausgabesituation des Bezirksamtes ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die sich gegenseitig beeinflussen und nur bedingt steuerbar sind. Eine Aussage über die konkreten Auswirkungen der Pandemie auf die finanzielle Situation der Folgejahre wäre somit rein spekulativ.

 

  1. Welche Auswirkungen der Corona Pandemie auf die soziale Situation der Eimsbütteler Bürger sind bereits erkennbar?

 

Viele Familien waren stark beansprucht durch den fehlenden Schulunterricht und die Schließung der Kitas. Das Homeschooling war nicht für alle Familien problemlos umsetzbar. Teilweise fehlte die Technik (Laptop, W-LAN, Drucker) und es entstanden zusätzliche Kosten (die Kinder sind mehr zuhause). Nicht alle Eltern können ihre Kinder adäquat beim Lernen unterstützen.

Der ASD hat den ihm bekannten Familien angeboten, die Notbetreuung in Kita und Schule zu nutzen. Dies wurde nicht von allen Familien gleichermaßen genutzt, teilweise auch aus Angst vor Ansteckung.

Insgesamt hat die Corona Pandemie und ihre Folgen in Eimsbüttel genau wie anderenorts für Verunsicherung gesorgt. Familien, insbesondere mit kleineren Kindern, sind in dieser Zeit oft mehrfach belastet, da Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit organisiert werden müssen. Ganz besonders schwierig ist die Situation bei Alleinerziehenden. Insgesamt ist die Belastung bei Frauen höher.

Das soziale Leben hatte sich zeitweilig auf Telefon und Internet beschränkt. Die sozialen Kontakte haben sich dadurch reduziert. Insbesondere bei älteren Menschen war manchmal ein Rückzug in die Häuslichkeit zu beobachten. Das zeitweilige Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern war für Betroffene und Angehörige besonders hart.

Noch nicht wirklich absehbar sind die wirtschaftlichen Folgen für die Menschen in Eimsbüttel. Dies sorgt ebenfalls für Unsicherheit vor allem bei denjenigen, deren Einkommen nicht gesichert ist. Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit verringern die finanziellen Spielräume.

Gleichzeitig hat die Corona Pandemie in Eimsbüttel eine Menge kreativer Energie freigesetzt und die Bereitschaft erhöht, digitale Technik einzusetzen. Beratungs- und Freizeitangebote wurden auf Telefon und digitale Varianten umgestellt. Auch wurden mit unvermindertem bürgerschaftlichen Engagement zahlreiche Unterstützungs­ange­bote für die Nachbarschaft entwickelt, die durch Aushänge in Treppenhäusern oder über Nachbarschafts-Apps bekannt gemacht wurden.

Mit Lockerung der strikten Beschränkungen wurden viele Aktivitäten ins Freie verlegt. Es kann ein gesteigertes Interesse an Gärtnern und sonstigen Outdoor-Veranstaltungen wahrgenommen werden.

Diese Aussagen beruhen auf Erfahrungen und Wahrnehmungen. Daten oder wissenschaftliche Analysen liegen uns dazu bisher nicht vor. 

 

Im Aufgabenbereich des Fachamtes Grundsicherung und Soziales sind vielfältige Auswirkungen feststellbar, dieses spiegelt sich vor allem in folgenden Fachbereichen wider:

-          Verstärkte Antragstellung von Selbstständigen über 65 Jahre bei den Grundsicherungsabteilungen.

-          Änderungen in der Berechnung der Kita-Beiträge, aufgrund veränderter Einkommenssituationen durch z.B. Kurzarbeitergeld oder bei Selbstständigen durch Änderung der Gewinnaussicht.

-          Zusätzliche Bedarfe von älteren und / oder pflegebedürftigen Menschen an Haushilfen, Mittagstisch oder Kontakten mit anderen.

-          Deutliche Steigerung der Wohngeldanträge, weil durch Kurzarbeitergeld eine Lücke zum bisherigen Einkommen vorhanden ist und weil bei Selbstständigen vielfach die Haupteinnahmequellen weggebrochen sind.

 

  1. Welche Auswirkungen sind durch die Pandemie auf die Erwerbssituation der Eimsbütteler Bürger entstanden und wie konnte sie unterstützt werden?

 

  1. Wie haben sich die Arbeitslosen- und Kurzarbeiterzahlen durch die Corona Pandemie im Bezirk entwickelt?

 

  1. Welche Sofortmaßnahmen plant das Bezirksamt gemeinsam mit dem Jobcenter, Jugendberufsagentur, den Unternehmen im Bezirk, um Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern?

 

Die Zuständigkeit zur Beantwortung der Fragen 10 bis 12 liegt beim Jobcenter team.arbeit.hamburg.

 

  1. Welche Herausforderungen sieht das Bezirksamt für die Eimsbütteler Familien, insbesondere für Alleinerziehende, alleinlebenden älteren Menschen, Kindern und Jugendlichen?

 

Siehe Frage 9.

 

  1. Welche Unterstützungsangebote konnten für die genannten Zielgruppen erbracht werden?

 

Fachamt Gesundheit:

Die gewohnten Unterstützungsangebote werden Zug um Zug unter Beachtung der Hygiene- und der Abstandsregeln wiederaufgenommen.

Das Gesundheitsamt hat darüber hinaus einen elektronisch verfügbaren Flyer mit geeigneten Angeboten erstellt, der Anfragenden zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Fachamt Jugend- und Familienhilfe:

Das Jugendamt hat seine Leistungen den veränderten Bedingungen angepasst, soweit es ging. Der ASD ist aktiv auf die ihm bekannten Familien zugegangen und hat telefonische Beratung (im Einzelfall auch persönliche Beratung) angeboten. Die Einrichtungen der Familienförderung haben sehr schnell ihr Angebot auf online- und Telefon-Zugänge umgestellt. So konnte z. B. weiterhin Elternberatung stattfinden.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ebenfalls aktiv auf ihre Klienten/innen zugegangen, hat online Beratungsgespräche angeboten, Aufgaben ausgedruckt, in Einzelfällen Räume zur Verfügung gestellt (vgl. Frage 3) und kreativ Freizeitangebote nach Corona-Regeln erarbeitet.

 

Fachamt Sozialraummanagement:

Das Fachamt Sozialraummanagement unterstützt in der Regel keine Einzelpersonen oder Familien direkt. Es fördert Einrichtungen, Vereine, Projekte, Gruppen und Initiativen, die mit den genannten Zielgruppen arbeiten. Die Bezirksverwaltung hat die Träger von Angeboten dabei unterstützt, ihre Leistungen soweit wie möglich anzubieten bzw. alternative Formen zu entwickeln. 

 

Die Bezirksverwaltung hat dazu beigetragen, dass die notwendigen Informationen zu den Hygieneregeln und Verordnungen bei Trägern von Angeboten, z.T. jedoch auch bei den Zielgruppen direkt, angekommen sind. 

 

Fachamt Grundsicherung und Soziales:

Älteren Mitbürgern stand und steht das Corona-Hilfe-Telefon der BGV zur Verfügung. Dort werden insbesondere Bedarfe und Angebote im Regelsystem bzw. ehrenamtliche Angebote vernetzt. Der „Hamburger Hausbesuch“ wurde telefonisch weiter geführt. Derzeit steht unter Beachtung von umfangreichen Hygieneregeln und Vorsichtsmaßnahmen die Wiederaufnahme der Hausbesuche an.

mtliche Regelangebote wie Seniorenberatung und der Pflegestützpunkt standen und stehen für vielfältige Fragen als Ansprechpartner in der unter Nr. 3 beschriebenen Art und Weise zur Verfügung.

Unterstützungsangebote für Familien und Kinder in Kindertageseinrichtungen siehe Antwortbeitrag zu Nr. 16.

 

  1. In welcher Form konnte die Schulpflicht in Eimsbüttel sichergestellt werden?

 

Die Zuständigkeit zur Beantwortung der Frage liegt bei der Fachbehörde (BSB).

 

  1. Wie konnten Familien in Eimsbüttel mit einem Kitaplatz unterstützt werden?

 

Familien, deren Kinder bereits die Kita besuchen und deren Eltern einen begründeten Betreuungsbedarf nachweisen, hatten die Möglichkeit ihren Kita-Platz im Rahmen der Notbetreuung in Anspruch zu nehmen.

Seit dem 15.05.2020 (teilweise schon seit dem 04.05.2020) haben alle Kinder, die aktuell nicht betreut werden, die Möglichkeit in der Kita eine Mahlzeit abzuholen.  

Seit dem 18.05.2020 können alle fünf- und sechsjährigen Kinder die Kita wieder im Rahmen der Notbetreuung besuchen. Seit dem 04.06. 2020 können alle Kinder ab viereinhalb Jahren, Geschwister eines bereits in der Kita betreuten Kindes und Kinder, welche mit einem betreuten Kind in einem Haushalt leben, im Rahmen der Notbetreuung in der Kita betreut werden.

Ab dem 18.06.2020 findet in allen Hamburger Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb statt.

r den Zeitraum, für den auf Basis der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus der Regelbetrieb in den Kitas und Kindertagespflegestellen eingestellt oder eingeschränkt ist, werden von Seiten der Behörde keine Elternbeiträge erhoben.

Trotz der Entscheidung, den Regelbetrieb der Kitas zu schließen und eine erweiterte Notbetreuung sicherzustellen, wird die vollständige Auszahlung der Kostenerstattungen auf Grundlage der Regelungen des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes sowie des Landesrahmenvertrags, Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen seitens der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration gewährleistet. Dies gilt für den gesamten Zeitraum, indem der Regelbetrieb für die Kindertageseinrichtungen auf Basis der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 oder auf vergleichbarer Grundlage eingestellt wurde. Bedingung ist, dass die Geltungsdauer des Kita-Gutscheins fortbesteht und die Betreuung der Kinder am ersten Öffnungstag nach Beendigung der Einschränkungen des Kita-Regelbetriebs fortgesetzt wird, sofern kein wichtiger Hindernisgrund dafür vorliegt.

Von Seiten der Behörde konnten alle Neu- und Folgeanträge, unter Berücksichtigung der Betreuungszeiten, zeitnah bearbeitet und bewilligt werden.

 

  1. Welche Unterstützungen konnte das Bezirksamt und der Senat den von der Corona Pandemie betroffenen Gewerbetreibenden, Kulturschaffenden, Künstler, Soloselbständigen im Bezirk zuteilwerden lassen?

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt den weiteren Unterstützungsbedarf für die von der Corona Pandemie betroffenen Gewerbetreibenden, Kulturschaffenden, Künstler, Soloselbständigen ein?

 

Die Zuständigkeit zur Beantwortung der Fragen 17 und 18 liegt bei den zuständigen Fachbehörden.

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt die Situation in den stationären Pflegeeinrichtungen und den Angeboten der ambulanten Pflege ein?

 

Die Situation in den stationären Pflegeeinrichtungen und den Angeboten der ambulanten Pflege hat sich stabilisiert. Daher sind die Besuchsverbote bzw. Besuchseinschränkungen in der Zwischenzeit gelockert worden.

 

  1. Welche finanziellen Folgen hat die Corona Pandemie für Sportvereine in unserem Bezirk und welche Unterstützungsangebote ergeben sich für das Bezirksamt.

 

Durch die aktuelle Situation ist mit weniger Neueintritten bei gleichzeitig leicht steigenden Austrittszahlen zu rechnen. Die konkreten finanziellen Folgen für alle Eimsbütteler Sportvereine sind dem Bezirksamt im Einzelnen nicht bekannt. Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet betroffenen Vereinen finanzielle Unterstützung über die Hamburger Corona Soforthilfe, den IFB-Förderkredit Sport (Fördermodul Corona) und den Nothilfefonds Sport an.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine