20-3369

Betrieb von Luftstationen in Eimsbüttel?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

17.12.2018

Lfd. Nr. 161 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ellen Schuttrich (CDU-Fraktion)

 

Betrieb von Luftstationen in Eimsbüttel?

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Seit einiger Zeit werden in Eimsbüttel Luftstationen aufgebaut, an denen man seine Fahrräder aufpumpen kann. Nicht immer ist klar, von wem diese betrieben werden, und wer zuständig ist, wenn diese Pumpen defekt sind. Aktuell ist die Pumpe vor dem Bezirksamt defekt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie viele dieser Pumpen gibt es im Bezirk Eimsbüttel? (Bitte mit Standort angeben)

 

Es gibt 6 Luftstationen im Bezirk Eimsbüttel:

Bezirksamt Eimsbüttel.

Tibarg.

Harvestehuder Weg / Alte Rabenstraße.

Eidelstedter Platz.

Osterstraße 68.

Osterstraße 173.

 

  1. Von wem wurden diese Pumpen aufgestellt und betrieben?

 

Bezirksamt Eimsbüttel.

 

  1. Wie hoch sind die Anschaffungskosten für die Luftstationen?

 

Ca. 3.500 € je Luftstation.

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für den Unterhalt und Betrieb der Luftstationen?

 

Ca. 270 € pro Jahr pro Luftstation.

 

  1. Aus welchen Haushaltstiteln werden diese Kosten finanziert?

 

Die Kosten für den Bau und die Unterhaltung werden aus Mitteln „Grundinstandsetzung konsumtiv“ finanziert. Teilweise wird der Bau auch aus Mitteln der jeweiligen Maßnahme (z.B. in der Osterstraße aus „Neugestaltung Osterstraße“) finanziert.

 

  1. Wo kann man defekte Luftstationen melden?

 

Entweder direkt an das Fachamt Management des öffentlichen Raums des Bezirksamtes Eimsbüttel oder über den Melde-Michel.

 

  1. Welche vertraglichen Bedingungen zur Wiederherstellungszeit bestehen?

 

Vertragliche Regelungen bestehen nicht. Der Betriebshof repariert die jeweilige Luftpumpe zeitnah nach Eingang der Schadensmeldung.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine