Betrieb von Luftstationen in Eimsbüttel?
17.12.2018
Lfd. Nr. 161 (20)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ellen Schuttrich (CDU-Fraktion)
„Betrieb von Luftstationen in Eimsbüttel?“
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Seit einiger Zeit werden in Eimsbüttel Luftstationen aufgebaut, an denen man seine Fahrräder aufpumpen kann. Nicht immer ist klar, von wem diese betrieben werden, und wer zuständig ist, wenn diese Pumpen defekt sind. Aktuell ist die Pumpe vor dem Bezirksamt defekt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
Es gibt 6 Luftstationen im Bezirk Eimsbüttel:
Bezirksamt Eimsbüttel.
Tibarg.
Harvestehuder Weg / Alte Rabenstraße.
Eidelstedter Platz.
Osterstraße 68.
Osterstraße 173.
Bezirksamt Eimsbüttel.
Ca. 3.500 € je Luftstation.
Ca. 270 € pro Jahr pro Luftstation.
Die Kosten für den Bau und die Unterhaltung werden aus Mitteln „Grundinstandsetzung konsumtiv“ finanziert. Teilweise wird der Bau auch aus Mitteln der jeweiligen Maßnahme (z.B. in der Osterstraße aus „Neugestaltung Osterstraße“) finanziert.
Entweder direkt an das Fachamt Management des öffentlichen Raums des Bezirksamtes Eimsbüttel oder über den Melde-Michel.
Vertragliche Regelungen bestehen nicht. Der Betriebshof repariert die jeweilige Luftpumpe zeitnah nach Eingang der Schadensmeldung.
ohne
keine
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