21-4036

Bestand von Blindenampeln in Eimsbüttel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

11.07.2023

Lfd. Nr. 111 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb, Koorosh Armi und Janina Satzer (SPD-Fraktion)

 

Bestand von Blindenampeln in Eimsbüttel

 

Die Anfrage wird von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Die optischen Signale von Fußgängerampeln sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht wahrnehmbar. Aus diesem Grund gibt es an einigen Stellen im Straßenverkehr Blindenampeln. Diese kündigen die verschiedenen Ampelphasen durch zusätzliche akustische Signale an und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung blinder und sehbehinderter Menschen im Straßenverkehr. Längst nicht alle Ampeln sind mit diesen zusätzlichen Orientierungselementen ausgestattet.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Frage 1:  Wie viele Blindenampeln sind im Bezirk Eimsbüttel zu verorten?

 

Im Bezirk Eimsbüttel sind von den 250 Lichtsignalanlagen (LSA) im Bestand aktuell insgesamt 185 mit akustischen und/oder taktilen Signalgebern für blinde und sehbehinderte Menschen ausgerüstet.

 

Frage 2:  Wo befinden sich die Standorte dieser Blindenampeln jeweils?

 

Eine Auflistung aller mit akustischen und/oder taktilen Signalgebern ausgerüsteten Lichtsignalanlagen im Bezirk Eimsbüttel ist im Anhang zu finden.

 

Frage 3:  Gibt es Pläne für einen weiteren Ausbau des momentanen Bestandes? Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

Gemäß Hamburgischem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - HmbBGG) vom 19. Dezember 2019 werden Lichtsignalanlagen bei allen Neu- und größeren Umbauten standardmäßig mit taktilen und akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Rahmen der kontinuierlichen Bestandspflege und anderen laufenden Projekten (z.B. Rollout Kooperative Systeme Hamburg, ROKS-HH) wird der Bestand an Lichtsignalanlagen auf diese Weise sukzessive mit taktilen und akustischen Signalgebern ausgebaut.

 

Frage 4:  Nach welchen Kriterien werden die Standorte für Blindenampeln ausgewählt?

 

Über die Ausrüstung von Lichtsignalanlagen mit taktilen und akustischen Signalgebern im Rahmen von Projekten, Grundinstandsetzungen und Bestandspflegemaßnahmen hinaus werden bei freien Kapazitäten einzelne Anlagen auf Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern oder dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. nachgerüstet.

 

 

Frage 5: Gibt es in Eimsbüttel bereits Blindenampeln mit zusätzlichen taktilen Elementen am Taster, welche weitere Informationen über den Querungsverlauf angeben? Wenn ja, wo sind diese zu verorten?

 

Von den aktuell insgesamt 185 Lichtsignalanlagen mit akustischen und/oder taktilen Signalgebern für blinde und sehbehinderte Menschen im Bezirk Eimsbüttel sind an 116 LSA taktile Signalgeber an den Anforderungstastern verbaut.

 

Auf dem Knopf an der Unterseite des Anforderungstasters für den Fußverkehr befinden sich dabei tastbare Richtungspfeile gemäß DIN 32831 (Richtungssymbole für die Laufrichtung).

Durch eine zusätzliche tastbare Kennung auf dem Richtungspfeil wird kenntlich gemacht, ob es sich um eine Querung mit oder ohne Mittelinsel handelt und ob es einer erneuten Anforderung bedarf, oder der Fahrbahnteiler ohne erneute Anforderung (progressive Signalisierung) überquert werden kann.

Ein Bild, das Küchengerät, Gerät, gelb, Toaster enthält.Automatisch generierte Beschreibung

 

Eine Übersicht aller mit taktilen Signalgebern ausgerüsteten Lichtsignalanlagen im Bezirk Eimsbüttel ist dem Anhang zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge