22-1300

Beschwerden über die Dauer von Wohngeldanträgen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

12.05.2025

Lfd. Nr. 78 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)

Beschwerden über die Dauer von Wohngeldanträgen

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Die Anfragensteller:innen erhielten Beschwerden über die Dauer der Bearbeitung von Wohngeldanträgen im Bezirksamt Eimsbüttel. Bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 09.09.2024 (Drucksachen-Nr.: 22-0184) der SPD Fraktion wurden bei der Bearbeitung erhebliche Verzögerungen deutlich.

Im September 2024 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit 18 Wochen bei einer Falllast von ca. 850 Fällen pro Sachbearbeiter:in (bei 8 Sachbearbeiter:innen). Als Maßnahmen zur Verbesserung wurden die Besetzung vakanter Stellen (zum 01.08.2024 und 01.10.2024) sowie die verstärkte Anwendung der vorläufigen Bewilligung nach § 26a WoGG genannt.

Angesichts der seitdem vergangenen Zeit und der Wichtigkeit des Wohngeldes wird um Auskunft gebeten, inwieweit sich die Situation durch die ergriffenen Maßnahmen verbessert hat.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Wohngeldanträge in der zuständigen Dienststelle des Bezirksamtes Eimsbüttel aktuell (Stand April 2025) und wie hat sie sich seit September 2024 entwickelt?

Monat

September 2024

Oktober 2024

November 2024

Dezember 2024

Januar 2025

Februar 2025

rz 2025

April 2025

Bearbeitungsdauer in Wochen

20,9

26,5 **

26 **

32,8**

25,5**

22,7

26,6

** Der Bezirk Eimsbüttel hat seit Oktober 2024 die Bearbeitung von älteren Fällen priorisiert. Durch die Zählweise kommt eine überdurchschnittlich hohe Bearbeitungszeit zustande, die nicht repräsentativ für die Mehrheit der Fälle ist. Vielmehr sind es einige wenige sehr alte Fälle, die die Bearbeitungszeit hochziehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Bearbeitungszeit sich in den kommenden Auswertungen normalisieren und an die der anderen Bezirksämter angleichen wird. Für April 2025 liegen noch keine Daten vor.

  1. Konnten die zum 01.08.2024 und 01.10.2024 angekündigten Stellenbesetzungen erfolgreich umgesetzt werden? Wie viele Sachbearbeiter:innen sind derzeit mit der Bearbeitung von Wohngeldanträgen betraut?

Ja, alle Sachbearbeiterstellen sind besetzt. Derzeit sind 9 Sachbearbeiter:innen mit der Bearbeitung von Wohngeldfällen befasst (Stand 01.05.2025). Gleichwohl ist die Einarbeitungsphase noch nicht vollständig abgeschlossen.

  1. Wie hoch ist die durchschnittliche Falllast pro Sachbearbeiter:in aktuell?

Die Fallzahl pro Stelle kann derzeit noch nicht vorgelegt werden, da die Auswertungs- und Zählweise aktuell neu definiert und überbezirklich abgestimmt wird.

  1. Inwieweit hat die (verstärkte) Anwendung des Instruments der vorläufigen Bewilligung (§ 26a WoGG) seit September 2024 nachweislich zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten und zum Abbau von Rückständen beigetragen? Wie oft wurde dieses Instrument seither angewendet?

Das Instrument der vorläufigen Bewilligung kann dazu beigetragen, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und die Rückstände abzubauen. Die meisten vorläufigen Bewilligungen sind im Januar 2025 ergangen. Gleichzeitig sank die Bearbeitungszahl auf 22,7 Wochen im Februar 2025 (s. Antwort auf Frage 1) und damit auf den bisher niedrigsten Stand seit Beginn der Priorisierung der Alt-Fälle. Gleichwohl hängen dieBearbeitungszeiten und Rückstände von weiteren Faktoren, wie sinkender Produktivität im Zusammenhang mit Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie individuell gelagerten Fallkonstellationen ab. Im Zeitraum zwischen September 2024 und März 2025 wurden im Bezirk Eimsbüttel 419 vorläufige Bewilligungen nach § 26a WoGG erteilt. r April 2025 liegen noch keine Daten vor.

Monat

September 2024

Oktober 2024

November 2024

Dezember 2024

Januar 2025

Februar 2025

rz 2025

April 2025

Anzahl der Vorläufigen Bewilligungen

32

24

21

39

179

58

66

  1. Wurden über die in der Antwort auf die Anfrage 22-0184 genannten Maßnahmen hinaus weitere Schritte unternommen oder sind zusätzliche Maßnahmen geplant, um die Bearbeitungszeiten nachhaltig zu verkürzen?

Die Abschnitts- und Abteilungsleitungen der Wohngelddienststellen stehen in einem engen überbezirklichen Austausch zu den im Wohngeld angewendeten Prozessen, um diese stetig effizienter und kundenfreundlicher zu machen. Des Weiteren sollen digitale Lösungen, wie die Einführung einer WohngeldApp und eines Chatbots dazu beitragen, dass die Voraussetzungen für einen Wohngeldantrag transparenter und allgemein verständlicher kommuniziert werden, so dass die Anträge mit allen benötigten Belegen in den Dienststellen ankommen. Die WohngeldApp soll im vierten Quartal 2025 zur Verfügung stehen. Verständliche Vorabinformation und unterstützende digitale Technik sollen zu mehr Anträgen führen, die bereits alle benötigten Unterlagen enthalten. Dadurch sinken die Bearbeitungszeiten, da weniger weitere Unterlagen angefordert werden müssen und der Weg bis zum Bescheid entsprechend kürzer wird.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Eimsbüttel

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