Beschlussvorlage für den Stadtplanungsausschuss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) Bezug: Drucksache 20-2741
Die Präsentation zum Zwischenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Eidelstedt 74 in der letzten Sitzung des Stadtplanungsausschusses hat einige Fragen aufgeworfen, die einen guten und sozialverträglichen Verlauf dieses Vorhabens in Frage stellen lassen.
U.a. konnten die Fakten zum Stellplatznachweis vor Ort nur unzureichend dargestellt werden und an den durch die Schulbehörde ermittelten Bedarfen kamen erhebliche Zweifel auf. Auch die letztendlichen Wohnungszuschnitte uns -zuordnungen, nach denen sich die Anzahl zukünftig auf der Fläche lebender Personen berechnen ließe, konnten nicht dargestellt werden.
Die Vorstellung des Projektes am Montag, 04.02.2018 durch den Senat offenbarte weitere Punkte, die erheblicher Nachbesserungen bedürfen. So gibt es nach wie vor kein Verkehrsgutachten und keine konkreten Vereinbarungen hinsichtlich studentischen Wohnens, Vereinbarungen mit Genossenschaften oder Anbietern für Auszubildenden- oder Altenwohnen. Der Verweis auf gute Gespräche ist nicht ausreichend.
Bei einem Projekt dieser Größenordnung erscheint es wichtig zu sein, auf einer soliden Basis Entscheidungen zu treffen und die richtigen Weichenstellungen für die Zukunft vorzunehmen.
Daher beschließt der Stadtplanungsausschuss zur Weitergabe der Entscheidung an die Bezirksversammlung:
Der Bezirksamtsleiter bzw. seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ersucht, keine öffentliche Auslegung zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen und eine Baugenehmigung erst zu erteilen, wenn
1. hinsichtlich diverser offener Fragen zur Infrastrukturentwicklung eine umfassende Information der Bezirksversammlung bzw. seines Unterausschusses stattgefunden hat, die alle offenen Fragen beantworten kann. Dies bezieht sich auf alle Bereiche der Schul- und Kita-Versorgung, die Stellplatzsituation, die Wohnungszuschnitte, Arten des Wohnens mit konkreten Vereinbarungen sowie der verkehrliche Anbindung des Gebietes
2a. der Bezirksversammlung die Inhalte des zu schließenden städtebaulichen Vertrages mit dem Eigentümer zur Kenntnis gelangt sind, der geschlossen wurde bzw. geschlossen werden soll
2b. die Inhalte des Vertrages und aller erstellter Gutachten darüber hinaus Anwohnern und der örtlichen Bürgerinitiative zur Kenntnis gegeben wurden bzw. im Transparenzportal der Stadt Hamburg eingestellt worden sind
Rüdiger Kuhn und Fraktion
keine
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