Beschilderung der Radrouten
05.02.2025
Lfd. Nr. 17 (22)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Harald Wellmann, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Beschilderung der Radrouten
Die Anfrage wird von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wie folgt beantwortet:
Diese Anfrage bezieht sich auf die 14 meist bezirksübergreifenden Radrouten (vormals Velorouten), vor allem auf die Routen 2 und 3, die größtenteils durch den Bezirk Eimsbüttel verlaufen, sowie auf den Abschnitt Eidelstedt-Schnelsen-Niendorf der Route 14.
Die Beschilderung dieser Routen ist so lückenhaft, dass es auch ortskundigen Radfahrern nicht ohne weiteres möglich ist, während der Fahrt den Verlauf der empfohlenen Route zu erkennen, wodurch der angestrebte Entzerrungs- und Verkehrssicherheitseffekt der Radrouten verfehlt wird.
Hierzu haben wir folgende Fragen an die zuständigen Ämter BVM/LBV:
Grundsätzlich sind die Bezirksämter in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für Beschilderungen jeglicher Art zuständig.
Dem Beschluss der Bürgerschaft „Velorouten – Mehr Komfort durch bessere Kennzeichnung (Drs. 21/16693) und der Vereinbarung zum Bündnis für den Rad- und Fußverkehr vom 17. Mai 2022 folgend, bearbeitet die BVM zurzeit ein Projekt, um eine einheitliche Kennzeichnung der Radrouten mit wegweisender Beschilderung und Bodenmarkierungen umzusetzen. Dabei ist stadtweit und bezirksübergreifend eine gleiche Qualität sowie eine konsistente undmöglichst gleichzeitige Umsetzung sicherzustellen. Nach Abstimmung mit den Bezirksämtern werden daher die Erstausstattung an Schildern und die Finanzierung zentral durch die BVM übernommen, außerdem in der Anfangsphase auch die Unterhaltung einschließlichErsatz. Die BVM arbeitet hierfür mit dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) zusammen. Nach etwa zwei Jahren ist eine Zwischenevaluation vorgesehen, auf Basis derer eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen wird.
Für die Planung und den Bau von Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen zum Radfahren auf den Radrouten richtet sich die Zuständigkeit nach den üblichen Festlegungen: Jedes Bezirksamt ist für die auf Bezirksstraßen liegenden Abschnitten in seinem Bezirk zuständig. Die Zuständigkeit für die auf Hauptverkehrsstraßen liegenden Abschnitte liegt bei der BVM, die für entsprechende Maßnahmen üblicherweise den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beauftragt. Abweichungen werden über Projektvereinbarungen geregelt.
Erprobt wurden in der Testwoche Sichtbarkeit, Verständlichkeit und das Zusammenspiel von Beschilderung und Bodenmarkierung. Als Ergebnis zeigte sich eine gute Wirkung. Das Design wurde durch Hamburgerinnen und Hamburger positiv aufgenommen. Erkenntnisse aus dem Test konnten mittlerweile im finalen Design berücksichtigt werden. Details zum Test sind dem Evaluationsbericht zu entnehmen unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bvm/aktuelles/pressemeldungen/2023-09-15-bvm-pilotprojekt-radverkehr-235392.
Im Bezirk Eimsbüttel besteht heute lediglich eine lückenhafte und unzureichende Beschilderung. Die Route 2 wurde im Jahr 2008 nach dem damaligen Standard beschildert. Die Route 3 wurde bereits im Jahr 2001 zwischen Universität und Lokstedt mit einfachen Blechschildern gekennzeichnet. Am Harvestehuder Weg auf der Route 4 befinden sich ebenfalls Schilder, dienicht mehr dem aktuellen Standard entsprechen. Die Radroute 14 ist nicht beschildert.
Mit dem Projekt (siehe Antwort zu 1) wird eine hamburgweit einheitliche Beschilderung für das Alltags-Radnetz, den 2. Grünen Ring und die Radfernwege verfolgt. Dies bezieht schrittweise auch die Abschnitte im Bezirk Eimsbüttel ein. Nach aktuellem Zeitplan sollen die in Eimsbüttel liegenden Teile der Radrouten 3 und 4 bereits 2025 neu beschildert werden. Weitere Radrouten sind Teil der ab Anfang 2026 folgenden Ausrollphasen, für die jedoch noch keine Planungen vorliegen. Hinsichtlich der Kosten siehe Drs. 22/16897 und 22/17021.
Grundlage der technischen Umsetzung der Beschilderung und Bodenmarkierung ist das Dokument "Einsatzprinzipien – Kennzeichnung der Hamburger Radrouten". Das Dokument basiert auf dem bundesweit gültigen Merkblatt für die wegweisende Beschilderung im Radverkehr der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) und stellt die Hamburg-spezifische Anpassung dar. Es wird als Wissensdokument in die Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) aufgenommen, weshalb es schon heute auf der genannten Webseite zu finden ist. Das Dokument ist damit verbindlich für den einheitlichen Einsatz der neuen Wegweisungselemente in Hamburg.
Im Übrigen wird auf die Beratungen im Verkehrsausschuss der Hmb. Bürgerschaft verweisen, die hier zu finden ist: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/89987/22_17634_bericht_des_verkehrsausschusses_ueber_die_selbstbefassung_mit_dem_thema_weiterentwicklung_des_veloroutennetzes_zum_neuen_hamburger_radnetz.
Referenzen:
[1] https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/hamburg-nord/velorouten-72212
[2] https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bvm/aktuelles/pressemeldungen/2023-09-15-bvm-pilotprojekt-radverkehr-235392
[3] https://www.hamburg.de/resource/blob/970274/7e6c578b9736511eff6a680448bb0379/einsatzprinzipien-kennzeichnung-der-hamburger-radrouten-data.pdf
ohne
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.