Beratungsangebote der Grundsicherungs- und Sozialabteilung unter Pandemie-Bedingungen
Letzte Beratung: 24.11.2022 Bezirksversammlung Ö 10.1
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Sozialraum |
01.11.2022 |
6.1 |
21-3295 |
Der Drucksache wird einstimmig zugestimmt. |
Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen haben in den vergangenen rund zweieinhalb Jahren zu enormen Veränderungen in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens und Miteinanders geführt.
Auch die Grundsicherungs- und Sozialabteilung des Bezirksamts Eimsbüttel ist durch Lockdown und „Social distancing“ vor große Herausforderungen gestellt worden, denn gerade im Bereich der Sozialleistungen ergeben sich für Menschen in schwierigen Lebenslagen mitunter unvorhersehbare Situationen und Probleme, die ein Gespräch und eine persönliche Beratung – oftmals auch kurzfristig – nötig machen.
Die Auskunfts- und Beratungspflichten der Sozialleistungsträger (§ 12 i.V.m. §§ 18-29 SGB I) sind im Sozialrecht normiert. So heißt es in § 14 SGB I: „Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch.“ Die nach Landesrecht zuständigen Stellen sind gemäß § 15 SGB I verpflichtet, „über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.“ Die Auskunftspflicht erstreckt sich dabei „auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.“
Um diesem Beratungs- und Auskunftsauftrag unter erschwerten Bedingungen erfüllen zu können, sind auch in der Grundsicherungs- und Sozialabteilung vermehrt telefonische bzw. digitale Kommunikationsformen zum Einsatz gekommen.
Über die Erfahrungen und Erkenntnisse, sowie gegebenenfalls auch Chancen und Möglichkeiten, die sich aus diesen veränderten Beratungsbedingungen ergeben und entwickelt haben, soll im Sozialraumausschuss berichtet werden.
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Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, im Sozialraumausschuss über die durch die Corona-Pandemie verursachten Veränderungen in Hinblick auf die Auskunfts- und Beratungspflichten der Grundsicherungs- und Sozialabteilung zu berichten. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, welche Erfahrungen und Erkenntnisse aus den veränderten Beratungsbedingungen der vergangenen zweieinhalb Jahre gewonnen werden konnten sowie ob und ggf. wann Präsenzberatung wieder in hinreichendem Umfang angeboten werden kann.
keine
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