21-1280

Bepollerung der Geh- und Radwege an der Kollaustraße

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

08.09.2020

Lfd. Nr. 83 (21)

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Bepollerung der Geh- und Radwege an der Kollaustraße

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Die Kollaustraße auf Höhe der Hausnummer 50 hat eine aufwendige Sanierung der dortigen Geh-und Radwege auf mehreren hundert Metern erhalten. Dies ist auch wirklich gelungen. Nur kurze Zeit darauf wurden die Auffahrten der dortigen Anwohner und die gesamte Fahrradstrecke ausnahmslos zugepollert, so dass man schon wieder von einem verkehrsgefährdeten Zustand sprechen kann und die ganze Maßnahme ad absurdum geführt wurde.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wer hat die Sanierung der Geh- und Radwege an der Kollaustraße veranlasst? Auf welchen Beschluss wurde die Maßnahme durchgeführt?

 

Es handelt sich um eine Maßnahme im Auftrag des LSBG.

 

  1. Auf welcher Länge genau wurden die Geh-und Radwege am o.g. Ort saniert ?

 

Der Geh- und Radweg wird auf einer Länge von insgesamt 2,9 km saniert.

 

  1. Wie hoch waren die Kosten?

 

Die Baukosten belaufen sich auf ca. 900.000 € brutto.

 

  1. Was war die Grundlage für das Einsetzen der Pfosten? Auf welcher Beschlusslage wurde diese Maßnahme durchgeführt?

 

Ein Großteil der Pfosten war bereits im Bestand vorhanden und wurde nur erneuert. Ca. 35 Pfosten wurden zum Schutz der Wegefläche, in Rücksprache mit der Wegeaufsicht, ergänzt.

 

  1. In welchem Bereich wurden die Pfosten insgesamt eingesetzt?

 

Die Pfosten wurden im Bereich der Grundstücksüberfahrten gesetzt.

 

  1. Wie hoch waren die Kosten für das Einsetzen der Pfosten?

 

Die Maßnahme ist noch nicht endabgerechnet. Die Kosten für das Setzen der Pfosten liegen geschätzt bei ca. 6.400 €.

 

  1. Wurden die Anwohner über das Einsetzen der Pfosten vorab informiert?

 

Nein, es gab bereits vor der Sanierungsmaßnahme an einem Großteil der Auffahrten Pfosten. Die neu gesetzten Pfosten sollen das unerlaubte Befahren des Gehweges verhindern. Dies ist insbesondere zur Schulwegsicherung und zum Schutz der neu instandgesetzten Wegeflächen notwendig. Eine Einschränkung der Anwohner besteht dadurch nicht, da das Befahren der Geh- und Radwege nach StVO nie gestattet war.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine