21-1247

Beleuchtung von Grünwegen im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

22.07.2020

Lfd. Nr. 77 (21)

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Beleuchtung von Grünwegen im Bezirk Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Wenn es um die Beleuchtung von unbeleuchteten Fußwegen ging, wurde durch die Verwaltung bzw. der Behörde mitgeteilt, dass es sich hierbei um Grünwege handelt. Für Grünwege besteht gemäß § 2 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen keine Beleuchtungspflicht („Eine Pflicht zur Beleuchtung ... besteht grundsätzlich nicht.“). In Ausnahmen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, z. B. bei häufig genutzten Wegeverbindungen von Stadtteilen, zu Schulen oder zu Haltestellen des ÖPNV. Der Bezirk kann einmal jährlich Grünwege, die sich im städtischen Bereich befinden und deren Beleuchtung wünschenswert erscheint, an die Umweltbehörde melden.

Von dort wird anhand einer Prioritätsliste entschieden, welche Grünwege in Hamburg eine Beleuchtung bekommen sollen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie wird ein „Grünweg“ von der Umweltbehörde definiert?

 

Es gibt keinen „Grünweg“. Es gibt nur Wege innerhalb einer Grün- und Erholungsanlage.

 

  1. Welche Instanz entscheidet, welche Grünwege im Bezirk Eimsbüttel mit dem Wunsch nach Beleuchtung an die Umweltbehörde gemeldet werden?

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün, entscheidet welche Wege in Grün- und Erholungsanlagen an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gemeldet werden.

 

  1. Nach welchen Kriterien wird im Bezirk Eimsbüttel entschieden, welche Grünwege beleuchtet werden sollten?

 

In der Regel werden Wege in Grün- und Erholungsanlagen nicht beleuchtet. Nur in begründeten Einzelfällen zur Wahrung der Verkehrssicherheit und aus Gründen der Kriminalitätsprävention wird, wenn eine übergeordnete  Wegverbindung durch eine Grünanlage oder über einen Spielplatz verläuft, dieser Weg mit einer Beleuchtung ausgestattet und unterhalten. Die Kosten trägt die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA). Auch die Errichtung neuer Laternen erfolgt durch die HHVA bzw. den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)

Aus diesen genannten Gründen können die insgesamt wenigen Anfragen und Wünsche nach Beleuchtungen in den meisten Fällen bilateral geklärt werden.

 

  1. Welche Grünwege im Bezirk Eimsbüttel wurden seit 2015 mit dem Wunsch nach Beleuchtung an die Umweltbehörde gemeldet? Bitte nach Jahren getrennt auflisten und Nennung der Begründung durch die Verwaltung.

 

2020

Grünzug Eimsbüttel (Drs. 20-0821-Beschluss der BV vom 28.05.2015) 20-2084 vom 03.02.2017

2019

Fehlanzeige

2018

Grünzug Eimsbüttel (Drs. 20-0821-Beschluss der BV vom 28.05.2015)

2017

Grünzug Eimsbüttel (Drs. 20-0821-Beschluss der BV vom 28.05.2015)

2016

Fehlanzeige

2015

Fehlanzeige

 

 

  1. Wie fiel seit 2015 jeweils die Entscheidung aus, d. h., bei welchen Grünwegen im Bezirk Eimsbüttel wurde eine Beleuchtung genehmigt und bei welchen abgelehnt? Bitte nach Jahren getrennt auflisten mit Nennung der Begründung bei Genehmigung bzw. Ablehnung durch die Behörde.

 

Seit 2015 wurde nur die Beleuchtung des Grünzug Eimsbüttel zwischen Doormannsweg und Christuskirche gemeldet (Drs. 20-0821 und 20-2084). Nach Rücksprache mit der BUE/BUKEA wurde diese Beleuchtung seitens der BUE/BUKEA im Jahr der erstmaligen Beantragung 2017 abgelehnt, da eine beleuchtete und zumutbare Parallelstrecke besteht.

 

  1. Bei welchen Grünwegen im Bezirk Eimsbüttel mit Beleuchtungsgenehmigung wurde seit 2015 eine Beleuchtung installiert? Bitte nach Jahren getrennt auflisten und Nennung, wann die Beleuchtung installiert wurde bzw. in Zukunft geplant ist.

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel meldet Fehlanzeige, siehe Antwort zu Frage 5.

 

  1. Welche Art von Beleuchtung wurde jeweils installiert und in welcher Anzahl?

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel meldet Fehlanzeige, siehe Antwort zu Frage 5.

 

  1. Welche Kosten hat die Installation jeweils verursacht? Bitte einzeln nach Jahren und Grünwegen getrennt aufführen.

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel meldet Fehlanzeige, siehe Antwort zu Frage 5.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine