Beleuchtung von Grünwegen im Bezirk Eimsbüttel
22.07.2020
Lfd. Nr. 77 (21)
Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Beleuchtung von Grünwegen im Bezirk Eimsbüttel
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Wenn es um die Beleuchtung von unbeleuchteten Fußwegen ging, wurde durch die Verwaltung bzw. der Behörde mitgeteilt, dass es sich hierbei um Grünwege handelt. Für Grünwege besteht gemäß § 2 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen keine Beleuchtungspflicht („Eine Pflicht zur Beleuchtung ... besteht grundsätzlich nicht.“). In Ausnahmen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, z. B. bei häufig genutzten Wegeverbindungen von Stadtteilen, zu Schulen oder zu Haltestellen des ÖPNV. Der Bezirk kann einmal jährlich Grünwege, die sich im städtischen Bereich befinden und deren Beleuchtung wünschenswert erscheint, an die Umweltbehörde melden.
Von dort wird anhand einer Prioritätsliste entschieden, welche Grünwege in Hamburg eine Beleuchtung bekommen sollen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Es gibt keinen „Grünweg“. Es gibt nur Wege innerhalb einer Grün- und Erholungsanlage.
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün, entscheidet welche Wege in Grün- und Erholungsanlagen an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gemeldet werden.
In der Regel werden Wege in Grün- und Erholungsanlagen nicht beleuchtet. Nur in begründeten Einzelfällen zur Wahrung der Verkehrssicherheit und aus Gründen der Kriminalitätsprävention wird, wenn eine übergeordnete Wegverbindung durch eine Grünanlage oder über einen Spielplatz verläuft, dieser Weg mit einer Beleuchtung ausgestattet und unterhalten. Die Kosten trägt die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA). Auch die Errichtung neuer Laternen erfolgt durch die HHVA bzw. den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)
Aus diesen genannten Gründen können die insgesamt wenigen Anfragen und Wünsche nach Beleuchtungen in den meisten Fällen bilateral geklärt werden.
2020 |
Grünzug Eimsbüttel (Drs. 20-0821-Beschluss der BV vom 28.05.2015) 20-2084 vom 03.02.2017 |
2019 |
Fehlanzeige |
2018 |
Grünzug Eimsbüttel (Drs. 20-0821-Beschluss der BV vom 28.05.2015) |
2017 |
Grünzug Eimsbüttel (Drs. 20-0821-Beschluss der BV vom 28.05.2015) |
2016 |
Fehlanzeige |
2015 |
Fehlanzeige |
Seit 2015 wurde nur die Beleuchtung des Grünzug Eimsbüttel zwischen Doormannsweg und Christuskirche gemeldet (Drs. 20-0821 und 20-2084). Nach Rücksprache mit der BUE/BUKEA wurde diese Beleuchtung seitens der BUE/BUKEA im Jahr der erstmaligen Beantragung 2017 abgelehnt, da eine beleuchtete und zumutbare Parallelstrecke besteht.
Das Bezirksamt Eimsbüttel meldet Fehlanzeige, siehe Antwort zu Frage 5.
Das Bezirksamt Eimsbüttel meldet Fehlanzeige, siehe Antwort zu Frage 5.
Das Bezirksamt Eimsbüttel meldet Fehlanzeige, siehe Antwort zu Frage 5.
ohne
keine
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