Beleuchtung im Grünzug Eimsbüttel zwischen Doormannsweg und Christuskirche Drs. 20-2084- Beschluss der BV vom 23.02.2017
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zu o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
In ihrer Stellungnahme zur Drucksache 20-0821 der Bezirksversammlung Eimsbüttel hat die damals zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) im Juni 2015 darauf hingewiesen, dass Entscheidungen über die ausnahmsweise Errichtung und den Betrieb einer öffentlichen Beleuchtung auf Wegen in Grün- und Erholungsanlagen jährlich im Einzelfall getroffen werden. Grundlage der Entscheidung der Behörde sind die eingereichten Prioritätenlisten der Bezirksämter. Die Umsetzung erfolgt nach Lage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI).
Die Empfehlung der BSU lautete, das Teilstück des Grünweges zwischen Doormannsweg und Christuskirche in die Prioritätenliste des Bezirksamtes Eimsbüttel aufzunehmen und für das Anmelde-/Prüfverfahren im April 2016 einzureichen. Bei der Abfrage der BUE im März/April 2016 wurde seitens des Bezirks Eimsbüttel keine entsprechende Anmeldung vorgelegt. Die im November 2016 vorgelegte Anmeldung kann im neuen Bewertungsverfahren 2017 berücksichtigt werden; dieses läuft noch bis Ende April 2017.
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