20-2380

Belastungen der Bevölkerung in Eimsbüttel durch den G20-Gipfel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

26.06.2017

Lfd. Nr. 114 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Zaklin Nastic, Peter Gutzeit, Jürgen Kahlert, Hartmut Obens und Manuela Pagels (Fraktion DIE LINKE)

 

Belastungen der Bevölkerung in Eimsbüttel durch den G20-Gipfel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkung des Bezirksamtes:

Für die Vorbereitung des G20-Gipfels ist innerhalb der Hamburger Verwaltung die Behörde für Inneres und Sport (BIS) federführend. Daher sollte der Großteil der hier enthaltenen Fragen gemäß § 27 BezVG an die BIS gestellt werden. Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt Eimsbüttel die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Am 07./08. Juli 2017 findet in Hamburg der G20-Gipfel in Hamburg statt. Die Entscheidung, dieses höchst umstrittene – weil u.a. nicht demokratisch legitimierte – Treffen in die Innenstadt einer Großstadt zu holen, wird bewusst das legitime Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung beschädigen und im Bundestags-Wahlkampf das Thema „Innere Sicherheit“ in den Vordergrund ziehen.

 

Weil der Erste Bürgermeister Olaf Scholz diese äußerst fragwürdige und von vielen kritisierte Veranstaltung unbedingt nach Hamburg holen wollte, hat die örtliche Bevölkerung nun inakzeptable erhebliche Belastungen zu erwarten.

 

-          So wird es nun im Juli einen mehrtägigen Ausnahmezustand geben.

 

-          Das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums erlaubt Unternehmen bei Ausschreibungen zum G20-Gipfeltreffen am 7. und 8. Juli in Hamburg ausdrücklich, Tarifverträge zu unterlaufen.

 

-          Die Polizei hat vier Wochen vor dem G20-Gipfel eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sie am 7. und 8. Juli alle Demonstrationen im Bereich der „Blauen Zone“ verbietet[1]. Damit wird für die Zeit des Gipfels in einem großen Bereich der Stadt die grundgesetzliche Versammlungsfreiheit durch Polizeirecht außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung der Polizei steht in offenem Widerspruch zur Zusicherung von Justizsenator Til Steffen, es werde kein allgemeines Demonstrationsverbot geben.

 

In der Berichterstattung nimmt die politische Auseinandersetzung mit der Politik der G20 breiten Raum ein, ebenso die Diskussion über die zu erwartenden massiven Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.

 

Was sehr viel weniger thematisiert wird, sind die konkreten und alltäglichen Einschränkungen für die örtliche Bevölkerung durch den gigantomanischen Sicherheitsaufwand, der von deutscher Polizei und einer großen Zahl von ausländischen Personenschützern vorbereitet wird. Und es liegt auf der Hand, dass ein Bezirk direkt an der westlichen Grundstücksgrenze des Flughafens besonders betroffen sein wird.

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Eimsbüttel haben ein Recht, zu erfahren, wie und in welchem Umfang ihre alltägliche Bewegungsfreiheit in den Tagen im Juli eingeschränkt sein wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Verkehrsflächen im Bezirk Eimsbüttel durch den G20-Gipfel beeinträchtigt werden und in welchem Maße?

a)        Welche Strecken und Flächen werden in welchem Zeitraum und durch wen beeinträchtigt sein?

b)       Welche Beeinträchtigungen bzw. Einschränkungen wird es für die Bürger und Bürgerinnen geben?

c)        Sind dem Bezirksamt Flächen im Bezirk bekannt, die im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel genutzt werden sollen?

Wenn ja, durch wen, wofür und in welchem Ausmaß werden Bürger und Bürgerinnen dadurch beeinträchtigt?

d)       Ist es beabsichtigt, die Informationen zu den Fragen unter 1a, b und c zu veröffentlichen und wenn ja, wann und in welcher Form?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis davon, ob über Verkehrsflächen hinaus, beispielsweise Hotels oder andere mit Delegationen in Zusammenhang stehende Gebäude zu Sicherheitszonen erklärt werden?

Wenn ja, bitte unter Nennung der Zeiträume das Ausmaß und die Art der Einschränkungen für die Bürger und Bürgerinnen aufzählen.

Wenn nein, wann werden die oben genannten Einschränkungen bekannt gegeben und wie veröffentlicht?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Werden Schulen oder andere öffentliche Gebäude für die Unterbringung von auswärtigen Polizisten und Polizistinnen und anderen Sicherheitskräften genutzt?

a)        Wenn ja, welche Schulen oder öffentlichen Gebäude sind von wann bis wann betroffen?

b)       Fällt dadurch Unterricht aus oder werden Nutzungen öffentlicher Gebäude eingeschränkt?

c)        Gelten von der Unterbringung auswärtiger Polizisten und Polizistinnen betroffene Gebäude als Sicherheitszonen? Wenn ja, mit welchen Auswirkungen für die Bevölkerung?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Viele Bürger und Bürgerinnen werden ihre Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung in Hamburg wahrnehmen wollen. Durch die Anreise von mindestens 500 Delegations-Teilnehmer und Delegations-Teilnehmerinnen und einem Mehrfachen an Organisations- und Sicherheits-Beauftragten der G20-Entourage, für die ein Großteil der Hamburger Unterbringungsmöglichkeiten reserviert sind, werden diese Bürger und Bürgerinnen absehbar keine Unterkunft finden. Welche Bedingungen müssten Organisationen erfüllen, welche für zusätzliche Unterkünfte sorgen wollen, indem sie z.B. die Nutzung von Schul-Turnhallen und anderen dafür nutzbaren Räumlichkeiten beantragen?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Welche geplanten Aussetzungen des Öffentlichen Nahverkehrs – Einstellungen des Busverkehrs, der Hochbahn- und S-Bahn- und Fernbahnlinien sind dem Bezirksamt bekannt?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Durch die erwartbare Reduzierung der drahtlosen Telekommunikation in den sogenannten Sicherheitszonen sowie durch die häufigen Sperrungen von Straßen und Schienen (Metrobusse, S- und Fern-Bahnen zwischen Dammtor und Altona), von unbestimmter Dauer für die Freihaltung der sogenannten Protokollstrecken wird die telefonische Erreichbarkeit von Notdiensten (Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen) sowie deren Funktionstüchtigkeit erheblich eingeschränkt. Dies ist ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential für die Eimsbütteler Bevölkerung, die vom G20-Gipfel ausgeht.

 

Siehe Vorbemerkung.

 

a)        Welche Ersatzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit der Notdienste sind dem Bezirksamt bekannt?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

b)       Plant das Bezirksamt eigene Notdienste oder über den Regelbetrieb hinausgehende Tätigkeiten für den G20? Wenn ja, welche?

 

Nein.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine

 

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