20-2803

Begleitung des Inklusionsbeirates durch das Bezirksamt Eimsbüttel

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

Am 23.02.2017 hat die Bezirksversammlung einstimmig einen Rahmenplan zur Gründung eines Inklusionsbeirates beschlossen. Die Mitglieder des Beirates wurden mittlerweile berufen und die erste Sitzung des Beirates findet am 05. März 2018 statt.

Der Beirat trägt in Umsetzung der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung dazu bei, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu befördern (zu den weiteren Zielen siehe Drs. 20-2088 bzw. dort hinterlegten Rahmenplan) und hat insbesondere gemäß §4 (2) des Rahmenplans das Recht, Ersuchen an die Bezirksversammlung zu stellen.

Um die Zielsetzungen des BV-Beschlusses bzw. des Rahmenplans zu verfolgen wird das Bezirksamt den Inklusionsbeirat wie folgt unterstützen: grundsätzlich wird die Betreuung des Inklusionsbeirates durch die Fachämter Sozialraummanagement (SR) und Interner Service (IS) vorgenommen. IS kümmert sich um die technisch-administrativen Belange des Inklusionsbeirates hinsichtlich einer Gremienbetreuung. SR dient hinsichtlich der inhaltlichen Belange als Ansprechpartner und gewährleistet die Unterstützung des Beirates bei seiner Öffentlichkeitsarbeit (insb. Webseite). Hierzu werden dem Inklusionsbeirat zwei Ansprechpersonen benannt. Für das Fachamt Interner Service (Gremienbetreuung) ist dies Frau del Valle Rivera (Tel.: 040 42801 2008; Mo-Do; per Mail bitte an: Gremienbetreuung@eimsbuettel.hamburg.de). Für das Fachamt Sozialraummanagement ist dies Frau Wuttke (Tel.: 040 42801 5340; Sozialraummanagement@eimsbuettel.hamburg.de).

Außendarstellung des Beirates und Veröffentlichung der Protokolle: Der Inklusionsbeirat erhält die Möglichkeit sich auf der Webseite des Bezirksamtes zu präsentieren. Dort können insbesondere die Protokolle und ggf. weitere Dokumente eingesehen werden.

Seitens SR wird in der Rubrik Soziales auf der Internet-Seite des Bezirksamtes eine Rubrik „Inklusionsbeirat“ eingerichtet. Zum Zweck der Veröffentlichung übersendet die Protokollführung des Beirats die zu veröffentlichenden Dokumente (insb. beschlossene Protokolle zum öffentlichen Teil der Sitzung) an die Vertretung des Fachamtes SR. Die Vertretung des Fachamtes SR kümmert sich um die Veröffentlichung auf der Webseite, sofern dem nicht z. B. Datenschutzbelange (z. B. ein Protokoll­anhang mit Fotos, auf denen Personen zu erkennen sind) entgegenstehen. Auf dieser Seite wird auf den Sitzungskalender im Ratsinformationssystem (ALLRIS) verwiesen (https://sitzungsdienst-eimsbuettel.hamburg.de/bi/si010_e.asp?MM=3&YY=2018), in welchen der Beirat aufgenommen wird.

Protokollführung: Gemäß des Rahmenplans für die Gründung eines Inklusionsbeirates im Bezirk Eimsbüttel wählen die Mitglieder des Inklusionsbeirates eine Protokollführung aus den eigenen Reihen. Diese entwirft das Protokoll und stimmt es mit dem Vorsitz des Beirates ab. Das Fachamt Interner Service stellt der Protokollführung Schreibmaterial (Stifte, Papier) zur Verfügung.

umlichkeiten:
Das Bezirksamt bietet dem Beirat Räumlichkeiten innerhalb seiner Liegenschaften zur Durchhrung der Beiratssitzungen an. Für die erste Sitzung wurde in den Raum1275 im 12. Stock am Grindelberg 62-66 eingeladen. Für Folgesitzungen stünde alternativ auch der Sitzungssaal des Regionalausschusses Lokstedt (Garstedter Weg 13) zur Verfügung, welcher im Erdgeschoss gelegen ist (Türbreite 91,5 cm und somit für rollstuhlgeeignet). Eine weitere Alternative wären Räumlichkeiten wie der kleine Saal im Hamburg-Haus (hier böte sich terminlich insbesondere dienstags an). Sofern der Beirat Räumlichkeiten außerhalb der Liegenschaften des Bezirksamtes wünscht und beispielsweise Mitglieder des Beirates oder sonstige Vereine oder Organisationen diese zur Verfügung stellen können, steht es ihm selbstverständlich frei, auch außerhalb des Bezirksamtes zu tagen. Siehe hierzu auch §3 (5).

Das vorsitzende und stellvertretend vorsitzende Mitglied des Integrationsbeirates sowie Protokollführung und Stellvertretung der Protokollführung werden in die Technik des genutzten Bezirksamtsraumes eingewiesen (Licht, Beamer, Leinwand). Mit Blick auf die erste Sitzung des Beirates übernimmt dies die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung gegenüber hierzu bereiten Mitgliedern des Beirates.

Einladung zu Sitzungen:

Gemäß Rahmenplan §3 (1) beruft das vorsitzende Mitglied Sitzungen ein. Das vorsitzende Mitglied teilt der Gremienbetreuung Interner Service das gewünschte Datum / Daten und den genschten Raum / Räume mit. Die Gremienbetreuung Interner Service (Frau del Valle) klärt, ob der gewünschte Raum an dem Tag verfügbar ist. Falls dies nicht der Fall ist, entscheidet das vorsitzende Mitglied im Rahmen der weiteren Abstimmung mit der Gremienbetreuung, an welchem Tag, in welchem Raum und mit welcher Bestuhlung die nächste Sitzung stattfindet. Die Gremienbetreuung bucht den Raum fest (sofern nicht ein Raum durch Dritte zur Verfügung gestellt wird), kümmert sich um die Abstimmung mit den Betriebsarbeitern zwecks Bestuhlung, informiert die Pförtnerloge und lädt zu der Sitzung per E-Mail ein. Die Frist mit der die Einladung regelhaft verschickt wird, entspricht derjenigen, die auch für den SAIGG gilt. An die Einladungsnachricht werden ggf. Anlagen angehängt, um dessen Verteilung das vorsitzende Mitglied gebeten hat. Regelhaft wird das Protokoll der letzten Sitzung angehängt, sofern es bis Fristablauf vorliegt.

 

 

 

Die anstehenden Sitzungen werden durch die Gremienbetreuung im Sitzungskalender des Ratsinformationssystems hinterlegt.

Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt / Bezirksversammlung:

Gemäß § 4 (2) hat der Beirat das Recht, Ersuchen an die Bezirksversammlung zu stellen. Diese werden nach Beschlussfassung im Beirat durch das vorsitzende Mitglied des Integra-tionsbeirates an die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung übersandt (bezirksversammlung@eimsbuettel.hamburg.de). Diese leitet das Ersuchen wie im Rahmenplan beschlossen an die Mitglieder der Bezirksversammlung weiter, die dieses in Form von Anträgen an das Bezirksamt aufgreifen können.

Sonstige technische Fragen, die das Sitzungswesen betreffen

r sonstige Fragen, die das Sitzungswesen betreffen, steht die Vertretung des Fachamtes Interner Service zur Verfügung.

Sonstige Fragen, die die inhaltliche Arbeit des Inklusionsbeirates betreffen

r Fragen, die inhaltlich zu bewegen sind, steht die Vertretung des Fachamtes Sozialraummanagement zur Verfügung.

 

Anhänge

keine

 

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