Bebauungsplanverfahren Niendorf 93 und 95 warum ein Verbindungsweg vom Hildesheimer Stieg zur Paul-Sorge-Straße?
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Bebauungsplanverfahren Niendorf 93 und 95 – warum ein Verbindungsweg vom Hildesheimer Stieg zur Paul-Sorge-Straße?
Fortlaufende. Nr.: 22-165
Eingangsdatum: 24.02.2026
Datum der Antwort: 05.03.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Am 27.01.2026 stellte das Unternehmen Elbberg seine Analyse für einen Funktionsplan für das Plangebiet Niendorf 93/95 fußend auf den Ergebnissen der Planungswerkstatt vom 04.02.2025 vor. In dieser Präsentation wurde erstmals ein Verbindungsweg vom Hildesheimer Stieg zur Paul-Sorge-Straße vorgeschlagen. Der Weg soll danach über die Zufahrt zu den Grundstücken Hildesheimer Stieg 23a-i und zwischen den Häusern Paul-Sorge-Straße 95 und 97 verlaufen.
Ein solcher Verbindungsweg wurde weder in der Planungswerkstatt noch in einer der Sitzungen des Stadtplanungsausschusses noch in einer anderen öffentlichen Veranstaltung zum Bebauungsplanverfahren Niendorf 93/95 vorgeschlagen. Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben bereits gegenüber dem Stadtplanungsausschuss dargelegt, dass erhebliche Bedenken gegen die Realisierung eines solchen Verbindungsweges bestehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung bzw. Verwaltung:
Fragen:
Vorbemerkung:
Von einer Beantwortung der Einzelfragen wird abgesehen. Die Fragen werden untenstehend zusammenfassend beantwortet.
Zusammenfassende Beantwortung der Fragen 1-14:
Am 27.01.2026 wurde von dem Büro Elbberg die Analyse und das Konzept des Funktionsplans für die Bereiche der Bebauungspläne Niendorf 93 und Niendorf 95 im Stadtplanungsausschuss vorgestellt. Dabei handelte es sich ausdrücklich um einen ersten Einblick in die konzeptuellen Überlegungendes Planungsbüros und nicht um Festlegungen, die bereits Grundstücksscharf und im Detail verortet wurden. Dies gilt auch für den angesprochenen Verbindungsweg.
Grüne Zäsuren und Wegeverbindungen waren ausdrücklich in der Planungswerkstatt im Februar 2025 gewünscht worden und so war es auch Aufgabe des Planungsbüros Vorschläge dazu zu unterbreiten. Das Büro Elbberg hat dargestellt, dass diese Idee im Konzept aufgegriffen wurde. Wo aber im Detail Wegeverbindungen entlang geführt werden sollen steht in diesem Konzeptstadium noch nicht fest.
Die aufgeworfenen Fragen sind berechtigt, zunächst muss aber der Funktionsplan in einem konkreten und diskutierbaren Entwurf vorliegen. Eine ausführliche Beantwortung der Einzelfragen ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.
Gleichwohl wird sich an den derzeitigen Prozess der Erstellung des Entwurfs eines Funktionsplans mit dem formalen Bebauungsplanverfahren ein weiterer Prozess zur Ermittlung und Klärung von Einzelfragen und -belangen anschließen.
Zunächst möchte die Verwaltung jedoch den Entwurf des Funktionsplanes mit den Politikern des Stadtplanungsausschusses erörtern und diskutieren. Gemäß §19 BezVG kontrolliert die Bezirksversammlung die Verwaltung. Die Verwaltung sieht daher die Bezirksversammlung als erste Stelle für die Diskussion über den Funktionsplan. Sollte die Bezirksversammlung sich ein anderes Vorgehen wünschen, so erwartet die Verwaltung einen entsprechenden politischen Beschluss.
Die angesprochene Stellungnahme mit den Bedenken und Fragen der Grundstückeigentümerinnen Hildesheimer Stieg 23a-i liegt auch dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung vor. Das Fachamt wird auch auf diese schriftlich reagieren. Zudem werden die Hinweise im weiteren Planverfahren in die Abwägung nach dem Baugesetzbuch eingestellt.
Beschluss: ohne
keine
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