21-4329

Bebauungsplan Niendorf 95

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

11.12.2023

Lfd. Nr. 235 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ines Schwarzarius, Torge Urbanski und Koorosh Armi (SPD-Fraktion)

 

Bebauungsplan Niendorf 95

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkung:

Zu dem Bebauungsplanverfahren Niendorf 95 hat vor kurzem die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden, deren Auswertung im Stadtplanungsausschuss am 12.12.2023 erfolgen soll. Das Bebauungsplanverfahren Niendorf 95 steht formal noch am Anfang, in der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden eher allgemeine Angaben zu Art der Nutzung, Baugrenzen und Geschossigkeiten gemacht. Diese sind auch Grundlage für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage.

 

Sachverhalt:

Der Stadtteil Niendorf befindet sich im Wandel. Über 60 % der Bewohnerinnen und Bewohner sind alteingesessene Niendorfer, die hier Familien gegründet haben und nun im Alter dort wohnen bleiben, wo sie früher mit ihren Familien gelebt haben.

Der Zuzug nach Niendorf hat allerdings in den letzten Jahren sehr stark zugenommen und damit auch der Bedarf, insbesondere für Familien, Wohnraum zu schaffen. Vorhandener Wohnraum ist in ganz Hamburg knapp und leider oft auch sehr teuer.

Mit dem Bebauungsplan Niendorf 95 soll den Zielen des räumlichen Leitbildes „Eimsbüttel 2040“ und des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ Rechnung getragen werden, wonach die Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs als Impulsgeber für die Siedlungsentwicklung dienen sollen und im engeren Bereich der Schnellbahnhaltestellen eine möglichst dichte, nutzungsgemischte und mehrgeschossige Bebauung im städtischen Maßstab vorgesehen werden soll. 

Anknüpfend an die Zielsetzungen des räumlichen Leitbildes „Eimsbüttel 2040“ sollen zudem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbesserte Einbindung des Plangebiets in das grüne Wegenetz geschaffen werden.

Anwohnerinnen und Anwohner haben auch unabhängig von der umfangreichen öffentlichen Beteiligung die Befürchtung geäußert, dass sich ihre Wohnqualität insgesamt verschlechtern könnte. Ziel dieser Anfrage ist es, Klarheit darüber zu erhalten, welche Veränderungen im Plangebiet durch den Bebauungsplan zu erwarten sind.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:

 

  1. Trifft es zu, dass die Höhe der Bebauung generell fünfstöckig sein soll und keine Höhenbegrenzung nach BauGB vorhanden sein wird? Falls nein, welche Bauhöhen sehen die Planungen vor?

 

Nein. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden für den Bebauungsplanentwurf generell eine Geschossigkeit von vier Vollgeschossen bzw. zwei- bis drei Vollgeschossen vorgestellt. Die viergeschossige Bebauung ist dabei entlang der Paul-Sorge-Straße vorgesehen, über eine Festsetzung einer Gebäudehöhe ist noch nicht entschieden. In den angrenzenden Straßen ist eine geringere Geschossigkeit vorgesehen.

 

  1. Trifft es zu, dass ausschließlich eine geschlossene Bebauung vorgesehen ist? Falls nein, was sehen die Planungen vor?

 

An der Paul-Sorge-Straße und an den direkt angrenzenden Grundstücken ist eine geschlossene, aber aufgelockerte Bauweise vorgesehen, d.h. dass es Unterbrechungen der geschlossenen Bauweise geben soll. In den angrenzenden Straßen ist eine offene Bauweise vorgesehen.

 

  1. Trifft es zu, dass mit dem Bebauungsplan eine Grünbepflanzung an der Straße nicht mehr möglich ist? Falls nein, was sehen die Planungen vor?

 

Nein. Es sind an allen Straßen Vorgärten vorgesehen, die gärtnerisch zu gestalten sind.

 

  1. Trifft es zu, dass eine Umwandlung des Gebietes in ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen ist? Falls nein, was sehen die Planungen vor?

 

Ja. Dies entspricht den Aussagen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Hamburger Maß“, das 2019 durch die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau beschlossen wurde und im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen ist.  Zur Art der Nutzung werden hier folgende Aussagen getroffen:

Auch am Stadtrand sind angemessene Dichten und Mischungen zu realisieren, um den Herausforderungen der sich verändernden demografischen Entwicklung und den verschiedenen Lebensstilen zu entsprechen. Da Reine Wohngebiete monofunktional nur dem Wohnen dienen, sind sich Bezirke und Senat einig, dass die Neuausweisung von Reinen Wohngebieten in Hamburg grundsätzlich nicht mehr zeitgerecht ist. Diese werden möglichst nicht mehr ausgewiesen.

Das nach Baunutzungsverordnung zulässige Nutzungsspektrum des Allgemeinen Wohngebiets wird im weiteren Bebauungsplanverfahren noch differenziert, Nutzungen wie z.B. Gartenbaubetriebe oder Tankstellen werden ausgeschlossen.

 

  1. Gab es eine Fokusgruppe/Veranstaltung zum Thema Bebauung in der gesamten öffentlichen Beteiligung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was wurde dort in welchem Rahmen erörtert?

 

Ja. Neben Auftaktveranstaltung und Öffentlicher Plandiskussion gab es zwei offene Kleingruppen-Infoveranstaltungen zu dem Thema. Die Auswertung dieses Prozesses erfolgt aktuell.

 

  1. Wie viele Einwände haben die Verwaltung erreicht, die sich auf eine geringere Dichte (offene Bauweise) und geringere Höhe für den B-Plan Niendorf 95 beziehen?

 

Die Anzahl der Einwände kann im Nachhinein nicht bestimmt werden. Es erfolgt keine quantitative, sondern vielmehr eine qualitative Bewertung der Einwände und Anregungen.

 

  1. Welche weiteren Schritte folgen jetzt in dem Bebauungsplanverfahren?

 

Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren ist die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Plandiskussion im Stadtplanungsausschuss.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine