Bebauungsplan Lindenhofterrasse und Lindenhofallee / Grindelhof 87, Rotherbaum
Das Grindelviertel gehört zu den ältesten historischen Stadtteilen Eimsbüttels bzw. Hamburgs und zu den dichtbesiedelsten Stadtteilen in ganz Hamburg und wird zudem bereits durch die Universität Hamburg hoch frequentiert. Glücklicherweise haben viele über 130 Jahre alte Gebäude überlebt, die den Charme, Charakter und die Beliebtheit des Viertels ausmachen.
Die historische Lindenhofterrasse (Straßennahme Grindelhof 89 Haus 1 bis Haus 9) und die Lindenhofallee (Straßennahme Grindelhof 81 und 83 Haus 1 bis Haus 21) sind ein denkmalgeschütztes Ensemble von A. Heitmann (Architekt) aus dem 18. Jahrhundert. Neben dem Ensemble als Baudenkmal erinnern die Stolpersteine vor den Häusern an die vielen ermordeten jüdischen Bewohner und Bewohnerinnen dieses Ensembles.
Eine weitere Bebauung zwischen den Terrassen würde den Charakter des Ensemble der 130 Jahre alten Terrassenhäuser und den Raum an die jüdische Mahn- und Erinnerungskultur zerstören.
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Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Die Bezirksversammlung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Grindelhof 83 bis 89, Hallerplatz 1 mit den Flurstücken 1042, 1103, 1758, 1759, 1793, 1887, 1888.
2. Es soll in einem Bebauungsplanverfahren der derzeitige Zustand für die ökologische, denkmal- und milieugeschützten Aspekte vor einer weiteren unverhältnismäßigen und unzumutbaren Verdichtung eines ohnehin schon intensiv besiedelten Quartiers geschützt werden.
3. Die Bezirksversammlung beschließt gem. § 72 BauG eine sofortige Veränderungssperre bzw. beauftragt den Bezirksamtsleiter, eine solche zu erlassen.
4. Die gärtnerische Gestaltung des Garagendaches der Tiefgarage soll im Sinne eines Urteils des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 11.03.1997 (AZ: 2 VG 2900/94) ohne Bebauung weiter mikroökologisch bzw. gärtnerisch entwickelt werden.
Benjamin Schwanke, Klaus Krüger, Burkhardt Müller-Sönksen (FDP)
Susanne Hericks und Nina Joana Schübel (und GRÜNE-Fraktion)
keine