20-2218

Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 67 (Kamerbalken/Kieler Straße) mit Änderung des Flächennutzungsplans F 02/15 Auswertung der öffentlichen Auslegungen des Bebauungsplan-Entwurfs, Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

  1. Plangebiet

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen Kieler Straße, Alte Volksparkstraße, Volksparkstraße, Binsbarg und der Bundesautobahn A7.

 

  1. Planinhalt

Durch den Bebauungsplan soll das Plangebiet als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Zur Bereithaltung von Flächen für insbesondere produzierendes und verarbeitendes Gewerbe und zum Schutz des Stadtteilzentrums Stellingen östlich des Plangebiets um die Kreuzung Kieler Straße/Sportplatzring sollen Einzelhandelsnutzungen weitgehend ausgeschlossen werden.

 

  1. Städtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet ist etwa 11,5 ha groß. Hiervon entfallen etwa 8 ha auf Gewerbegebiete. Etwa 1,9 ha entfallen auf öffentliche Straßenverkehrsflächen (davon neu etwa 1.300 m²). Die nachrichtlich übernommene Bundesautobahn A7 hat eine Größe von etwa 1,7 ha.

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplans F 02/15

Im Flächennutzungsplan erfolgt nördlich der Volksparkstraße die Änderung von „Gemischten Bauflächen“ und „Gemischten Bauflächen, deren Charakter als Dienstleistungszentren für die Wohnbevölkerung und für die Wirtschaft durch besondere Festsetzungen gesichert werden soll“ in „Gewerbliche Bauflächen“.

Im Kreuzungsbereich Volksparkstraße/ Sportplatzring/ Kieler Straße wird die Darstellung von „Gemischten Bauflächen“ und „Wohnbauflächen“ geändert in „Gemischte Bauflächen, deren Charakter als Dienstleistungszentren für die Wohnbevölkerung und für die Wirtschaft durch besondere Festsetzungen gesichert werden soll“.

 

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

Hauptausschuss  Aufstellungsinformation    10.07.2014

Zurückstellung        01.09.2014

Hauptausschuss  Zustimmung zur Öffentlichen Plandiskussion 16.10.2014

Öffentliche Plandiskussion      18.11.2014

Stapla  Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion  16.12.2014

Veränderungssperre       14.07.2015

Hauptausschuss  Zustimmung zur öffentlichen Auslegung  11.08.2016

Öffentliche Auslegung               31.08.2016 bis 30.09.2016

Stapla  Mitteilung der Verwaltung     17.01.2017

Wiederholung der öffentlichen Auslegung            30.01.2017 bis 28.02.2017

 

Während der ersten öffentlichen Auslegung sind drei Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Diese behalten ihre Gültigkeit und sind Bestandteil der Abwägung. Während der Wiederholung der öffentlichen Auslegung sind zwei weitere Stellungnahmen eingegangen. Drei Stellungnahmen sind vor der Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs eingegangen. Die insgesamt acht eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage mit den Abwägungsvorschlägen dargestellt.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegungen und die geplante Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Stellingen 67 zuzustimmen.

 

 

Anhänge

          Die vor und während der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf, einschließlich der bezirklichen Abwägung

          Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 67 (Verordnungstext, Planzeichnung, Begründung)