Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 67 (Kamerbalken/Kieler Straße) mit Änderung des Flächennutzungsplans F 02/15 Auswertung der öffentlichen Auslegungen des Bebauungsplan-Entwurfs, Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen Kieler Straße, Alte Volksparkstraße, Volksparkstraße, Binsbarg und der Bundesautobahn A7.
Durch den Bebauungsplan soll das Plangebiet als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Zur Bereithaltung von Flächen für insbesondere produzierendes und verarbeitendes Gewerbe und zum Schutz des Stadtteilzentrums Stellingen östlich des Plangebiets um die Kreuzung Kieler Straße/Sportplatzring sollen Einzelhandelsnutzungen weitgehend ausgeschlossen werden.
Das Plangebiet ist etwa 11,5 ha groß. Hiervon entfallen etwa 8 ha auf Gewerbegebiete. Etwa 1,9 ha entfallen auf öffentliche Straßenverkehrsflächen (davon neu etwa 1.300 m²). Die nachrichtlich übernommene Bundesautobahn A7 hat eine Größe von etwa 1,7 ha.
Im Flächennutzungsplan erfolgt nördlich der Volksparkstraße die Änderung von „Gemischten Bauflächen“ und „Gemischten Bauflächen, deren Charakter als Dienstleistungszentren für die Wohnbevölkerung und für die Wirtschaft durch besondere Festsetzungen gesichert werden soll“ in „Gewerbliche Bauflächen“.
Im Kreuzungsbereich Volksparkstraße/ Sportplatzring/ Kieler Straße wird die Darstellung von „Gemischten Bauflächen“ und „Wohnbauflächen“ geändert in „Gemischte Bauflächen, deren Charakter als Dienstleistungszentren für die Wohnbevölkerung und für die Wirtschaft durch besondere Festsetzungen gesichert werden soll“.
Hauptausschuss Aufstellungsinformation 10.07.2014
Zurückstellung 01.09.2014
Hauptausschuss Zustimmung zur Öffentlichen Plandiskussion 16.10.2014
Öffentliche Plandiskussion 18.11.2014
Stapla Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion 16.12.2014
Veränderungssperre 14.07.2015
Hauptausschuss Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 11.08.2016
Öffentliche Auslegung 31.08.2016 bis 30.09.2016
Stapla Mitteilung der Verwaltung 17.01.2017
Wiederholung der öffentlichen Auslegung 30.01.2017 bis 28.02.2017
Während der ersten öffentlichen Auslegung sind drei Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Diese behalten ihre Gültigkeit und sind Bestandteil der Abwägung. Während der Wiederholung der öffentlichen Auslegung sind zwei weitere Stellungnahmen eingegangen. Drei Stellungnahmen sind vor der Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs eingegangen. Die insgesamt acht eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage mit den Abwägungsvorschlägen dargestellt.
Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegungen und die geplante Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Stellingen 67 zuzustimmen.
Die vor und während der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf, einschließlich der bezirklichen Abwägung
Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 67 (Verordnungstext, Planzeichnung, Begründung)
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