20-2002

Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) Auswertung der öffentlichen Auslegung und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

  1. Plangebiet

Das Plangebiet liegt nördlich des Sportplatzrings zwischen Dörpkamp, Stellinger Steindamm und Basselweg. Es umfasst im Wesentlichen die Flächen der derzeitigen Sportplätze (Kampfbahn Stellingen), die Fläche des derzeitigen Oberstufenzentrums der Stadtteilschule Stellingen sowie die Flächen eines Spielplatzes und eines Bolzplatzes.

 

  1. Planungsanlass und Planinhalt

Durch den Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein Quartier mit vielfältigen Wohnnutzungen sowie ergänzenden Büronutzungen, Einzelhandel und Gemeinschaftseinrichtungen (Stadtteilhaus, Sportverein) so zu entwickeln, dass ein neues, identitätsstiftendes Stadtteilzentrum entsteht. Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen und Plätze werden qualitätvolle Freiräume geschaffen.

 

Hierzu werden überwiegend Flächen für allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete festgesetzt. Daneben werden öffentliche und private Grünflächen, öffentliche Straßenverkehrsflächen inklusive zwei öffentlichen Platzflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 steht in engem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 61 (Vogt-Kölln-Straße). So sollen die derzeitigen Sportflächen vom Sportplatzring auf die derzeitigen Flächen der Universität Hamburg (Informatikum) an die Vogt-Kölln-Straße verlagert werden. Dadurch steht die Fläche am Sportplatzring für die geplanten Nutzungen zur Verfügung. Der nordöstliche Teilbereich der Informatik wurde im Frühjahr 2015 leergezogen und soll mit neuen Sportflächen bebaut werden. Durch den Bebauungsplan Stellingen 61 wurden bereits die planerischen Voraussetzungen für die Verlagerung der Sportplätze geschaffen.

 

  1. Städtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet ist etwa 73.500 m² groß. Davon entfallen auf:

  • öffentliche Grünflächen / Parkanlagen: 6.600 m²
  • private Grünflächen: 800 m²

 

  • Anzahl Wohneinheiten: ca. 650
  • Bruttogeschossfläche Allgemeine Wohngebiete: ca. 50.000 m²
  • Bruttogeschossfläche Mischgebiete: ca. 35.000 m², davon ca. 5.000 m² Einzelhandelsflächen

 

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

 

Aufstellungsinformation     17.04.2012

Städtebaulicher Wettbewerb      Mai-Juni 2014

Öffentliche Plandiskussion     09.06.2015

Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion im Stapla 07.07.2015

Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung   12.07.2016

Öffentliche Auslegung     31.08.2016-30.09.2016

Beteiligung der Öffentlichkeit in bislang

14 Veranstaltungen verschiedenen Formats  laufend seit 2013 bis 2017

 

 

Während der öffentlichen Auslegung gingen 13  Stellungnahmen ein. Zudem liegen 4 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor, die im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vor der öffentlichen Auslegung eingegangen sind.

Die Stellungnahmen sind in der Anlage mit den Abwägungsvorschlägen dargestellt.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur  Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplanes Stellingen 62 (Sportplatzring) zuzustimmen.

 

Anhänge

  • Die vor und während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zum B-Plan-Entwurf mit Abwägungsvorschlägen
  • Bebauungsplanentwurf (Verordnungstext, Begründung und Planzeichnung)