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Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 93 (Riekbornweg II) Auswertung der eingeschränkten Beteiligung und Zustimmung zur Feststellung nach erneuter, eingeschränkter Beteiligung gemäß § 4a Absatz 3 des Baugesetzbuches für das Grundstück Riekbornweg 2 (Flurstück 1091)

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

Der Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 93 hat bereits am 22.09.2016 die Zustimmung zur Feststellung durch die Bezirksversammlung erhalten. Die im Anschluss stattgefundene Rechtsprüfung vor Feststellung kam jedoch zu dem Ergebnis, dass Überarbeitungsbedarf hinsichtlich der für das Grundstück Riekbornweg 2 (Flurstück 1091) getroffenen Festsetzungen besteht.

Daher wurde für dieses Grundstück die am 26.09.2016 bestätigte Planreife nach § 33 Absatz 1 des Baugesetzbuches aufgehoben.

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde überarbeitet und eine erneute, eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Absatz 3 des Baugesetzbuches durchgeführt.

Für das betroffene Grundstück ist erneut die Zustimmung zur Feststellung erforderlich.

 

  1. Plangebiet

Das Plangebiet liegt südöstlich der Oldesloer Straße am Riekbornweg.

Das betroffene Grundstück Riekbornweg 2, für das eine erneute Zustimmung zu Feststellung erforderlich ist, umfasst das Flurstück 1091.

 

  1. Planungsanlass und Planinhalt

Durch den Bebauungsplan Schnelsen 93 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Geschosswohnungsbau auf dem Grundstück Riekbornweg 2 geschaffen werden. Dazu soll auf dieser Fläche ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Zudem soll die bestehende Mischung aus Wohnen und Gewerbe entlang des Riekbornwegs planungsrechtlich gesichert und als Mischgebiet ausgewiesen werden.

 

Hintergrund für die nachträglich geänderten Festsetzungen auf dem Grundstück Riekbornweg 2 (Flurstück 1091) ist, dass der Gebäuderiegel im Nordwesten des allgemeinen Wohngebiets als Lärmschutz für die weitere Bebauung dient. Um zu verhindern, dass in diesem Bereich eine niedrigere Bebauung in offener Bauweise errichtet wird, die nicht den Annahmen der lärmtechnischen Untersuchung entsprechen würde, wurden eine zwingende Geschossigkeit und eine abweichende Bauweise festgesetzt. Weiterhin trifft die lärmtechnische Untersuchung auch für den südwestlichen Baukörper im allgemeinen Wohngebiet die Annahme, dass dieser als ein Gebäuderiegel errichtet wird. Dies muss planungsrechtlich sichergestellt werden, deshalb wird auch hier eine abweichende Bauweise festgesetzt.

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde daher wie folgt überarbeitet:

Verordnung:

-          Aufnahme einer neuen Festsetzung zur Bauweise (§ 2 Nummer 7 (neu)
der Verordnung) Planzeichnung:

-          Aufnahme einer Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung und Festsetzung für die in der Verordnung erläuterten festgesetzten abweichenden Bauweisen (a1 und a2)

-          Festsetzung einer zwingend dreigeschossigen Bauweise im nördlichen Baufeld

 

  1. Städtebauliche Kenndaten

Das gesamte Plangebiet ist etwa 1,5 Hektar groß. Hiervon entfallen auf Wohngebietsfläche etwa 5.800 Quadratmeter und auf die Mischgebietsfläche etwa 7.000 Quadratmeter. Die als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzten Flächen umfassen etwa 2.400 Quadratmeter.

Im Wohngebiet (Grundstück Riekbornweg 2, Flurstück 1091) sollen zirka 70-80 neue Wohneinheiten entstehen, davon 33 als öffentlich geförderte Wohnungen des 1. Förderweges.

 

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

Aufstellungsinformation im Stapla16.04.2013

Stapla-Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion20.08.2013

Öffentliche Plandiskussion05.11.2013

Auswertung der öffentlichen Plandiskussion im Stapla03.12.2013

Stapla-Zustimmung zur öffentlichen Auslegung09.06.2015

Öffentliche Auslegung01.07.2015-12.08.2015

Auswertung der öffentlichen Auslegung im Stapla und
Stapla-Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung29.03.2016

Erneute öffentliche Auslegung09.05.2016-23.05.2016

Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung und
Beschlussempfehlung für die BV im Stapla06.09.2016

Zustimmung zur Feststellung durch die BV22.09.2016

Bestätigung der Planreife gemäß § 33 Absatz 1 BauGB26.09.2016

Aufhebung der Planreife für das Grundstück Riekbornweg 217.03.2017

Erneute, eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit19.07.2017 02.08.2017

Während der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 des Baugesetzbuches sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

 

Gemäß der Drucksache 20-2316 wird der Hauptausschuss auf grund der Eilbedütrftigkeit gebeten folkgenden Beschluss zu fassen:

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt das Ergebnis der erneuten, eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 des Baugesetzbuches zur Kenntnis und stimmt der Feststellung des Bebauungsplanes Schnelsen 93 zu. Die Zustimmung betrifft lediglich den Bereich des Grundstücks Riekbornweg 2 (Flurstück 1091), für die übrigen Grundstücke wurde die Zustimmung bereits erteilt.

 

 

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