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Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 64 (Julius-Vosseler-Straße) Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

 

  1. Plangebiet

Das Plangebiet liegt zwischen Koppelstraße, Julius-Vosseler-Straße und den Bahnanlagen der U-Bahnlinie U2.

 

  1. Planungsanlass und Planinhalt

Durch den Bebauungsplan Lokstedt 64 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine höhere bauliche Dichte im Umkreis der U-Bahnhaltestelle Hagenbecks Tierpark geschaffen werden.

Dazu werden entlang der Koppelstraße ein Mischgebiet mit einer Gebäudehöhe von 30 Meter bis 35,4 Meter über Normalhöhennull (entspricht zirka fünf bis sechs Geschossen), im Süden an der Julius-Vosseler-Straße ein Mischgebiet mit vier Geschossen und der mittlere Bereich als allgemeines Wohngebiet mit vier Geschossen ausgewiesen.

In Verlängerung der Stichstraße der Julius-Vosseler-Straße wird über die Bahntrasse eine Brücke festgesetzt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wegeverbindung über die Bahntrasse in den Stadtpark Eimsbüttel zu schaffen. Zudem wird das bestehende Gehrecht im Norden des Plangebiets von der Lokstedter Höhe zum U-Bahnhof gesichert.

 

  1. Städtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet ist etwa 63.000 m² groß. Es werden Nachverdichtungsmöglichkeiten für Wohn- und Mischgebiete geschaffen. Insgesamt sind im Plangebiet zirka 340 Wohneinheiten möglich.

 

  1. Wesentliche Verfahrensschritte

Aufstellungsinformation im Stapla (als Lokstedt 63*) 03.09.2013

Aufstellungsbeschluss 07.09.2013

Stapla-Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion 17.09.2013

Öffentliche Plandiskussion 18.03.2014

Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion im Stapla 15.04.2014

Erneute Aufstellungsinformation nach Teilung des Plans 14.04.2015

Stapla-Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 16.02.2016

Öffentliche Auslegung 09.03. - 08.04.2016

Auswertung der öffentlichen Auslegung im Stapla und
Stapla-Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung 22.11.2016

Erneute öffentliche Auslegung 07.12. - 21.12.2016

 

*Der Bebauungsplan Lokstedt 63 wurde nach der Behördenbeteiligung in zwei Planverfahren geteilt und die Geltungsbereiche wurden für beide Pläne neu gefasst. Das Wohnungsbauvorhaben auf der ehemaligen P+R-Fläche (Flurstück 4178) wurde als vorhabenbezogener Bebauungsplan Lokstedt 63 (Lokstedter Höhe) und die restlichen Flächen des ursprünglichen Geltungsbereichs als Bebauungsplan Lokstedt 64 (Julius-Vosseler-Straße) weitergeführt.

 

Zur erneuten öffentlichen Auslegung konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten Bereichen abgegeben werden. Es ging lediglich eine Stellungnahme ein, die sich nicht auf die Änderungen bezog, sondern auf Festsetzungen, die bereits zur ersten öffentlichen Auslegung getroffen wurden. Zudem ist sie inhaltlich im Wesentlichen gleichlautend zur bereits im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahme des Einwenders.

Die Stellungnahme ist in der Anlage mit Abwägungsvorschlag dargestellt.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplanes Lokstedt 64 zuzustimmen.

 

 

Anhänge

 

  • Die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf mit Abwägungsvorschlag
  • Bebauungsplanentwurf Lokstedt 64 mit Verordnungstext, Begründung und Planzeichnung

 

Lokalisation Beta

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