Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 75 (Duvenacker) mit Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Straße Niendorfer Gehege und Duvenacker sowie der Bundesautobahn A 7. Auf dem Grundstück Duvenacker 8 wurde im Oktober 2016 eine öffentlich-rechtliche Unterkunft genehmigt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 75 wird aufgestellt, um am Duvenacker neuen Wohnungsbau und im Bestand Nachverdichtung zu ermöglichen.
Im Norden soll eine öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesichert werden.
Die wesentlichen Bereiche des Plangebietes sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Im Norden soll eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz/Bolzplatz“ festgesetzt werden.
Das Plangebiet ist etwa 2,72 Hektar groß. Hiervon entfallen etwa 2 Hektar auf die beiden allgemeinen Wohngebiete. Etwa 0,45 Hektar entfallen auf die öffentliche Grünfläche.
Im nördlichen allgemeinen Wohngebiet „WA1“ können 105 Wohnungen entstehen. Im bereits bestehenden Wohngebiet „WA2“ sind durch Nachverdichtungen auf den Grundstücken circa 10 zusätzliche Wohneinheiten möglich.
Aufstellungsinformation im Stapla 19.01.2016
Öffentliche Plandiskussion 12.04.2016
Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion im Stapla 10.05.2016
Im Flächennutzungsplan wird die Darstellung „Grünflächen“ zu „Wohnbauflächen“ geändert.
Im Landschaftsprogramm wird das Milieu „Kleingarten“ in „Etagenbezogenes Wohnen“ und „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ geändert und das Milieu „Parkanlage“ in „Gartenbezogenes Wohnen“.
Der Bebauungsplan-Entwurf soll im Mai / Juni 2017 mit dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms öffentlich ausgelegt werden.
Der Stadtplanungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Eidelstedt 75 in der vorgelegten Fassung zu.
Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 75 mit Stand der Kenntnisnahmeverschickung vor
öffentlicher Auslegung (31. März 2017):
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