Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 75 (Duvenacker) mit Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Auswertung der öffentlichen Auslegung und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Straße Niendorfer Gehege und Duvenacker sowie der Bundesautobahn A 7. Auf dem Grundstück Duvenacker 8 wurde im Oktober 2016 eine öffentlich-rechtliche Unterkunft genehmigt.
Der Bebauungsplan Eidelstedt 75 wird aufgestellt, um am Duvenacker eine Wohnungsbaufläche und im Bestand Nachverdichtung zu ermöglichen.
Im Norden soll eine öffentliche Grünfläche planungsrechtlich gesichert werden.
Die wesentlichen Bereiche des Plangebietes sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Im Norden soll eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz/Bolzplatz“ festgesetzt werden.
Das Plangebiet ist etwa 2,72 Hektar groß. Hiervon entfallen etwa 2 Hektar auf die beiden allgemeinen Wohngebiete. Etwa 0,45 Hektar entfallen auf die öffentliche Grünfläche.
Im nördlichen allgemeinen Wohngebiet „WA1“ können circa 100 Wohnungen entstehen. Im bereits bestehenden Wohngebiet „WA2“ sind durch Nachverdichtungen auf den Grundstücken circa 10 zusätzliche Wohneinheiten möglich.
Stapla: Aufstellungsinformation 19.01.2016
Aufstellungsbeschluss 28.04.2017
Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion 16.02.2016
Öffentliche Plandiskussion 12.04.2016
Stapla: Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion 10.05.2016
Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 18.04.2017
Öffentliche Auslegung 29.05.2017 - 28.06.2017
Während der öffentlichen Auslegung gingen neun Stellungnahmen ein, zwei Stellungnahmen gingen bereits vor Beginn der Auslegung ein. Zudem liegen zwei Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor, die im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vor der öffentlichen Auslegung eingegangen sind.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage mit den Abwägungsvorschlägen dargestellt.
Im Flächennutzungsplan wird die Darstellung „Grünflächen“ zu „Wohnbauflächen“ geändert.
Im Landschaftsprogramm wird das Milieu „Kleingarten“ in „Etagenbezogenes Wohnen“ und „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ geändert und das Milieu „Parkanlage“ in „Gartenbezogenes Wohnen“.
Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplanes Eidelstedt 75 zuzustimmen.
- die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf, einschließlich der bezirklichen Abwägung
- Bebauungsplan-Entwurf mit Planzeichnung, Verordnung und Begründung
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