20-2983

Baustelle / Kita SterniPark, Weidenallee 22 / 22 a

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

15.05.2018

Lfd. Nr. 144 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Peter Gutzeit (Fraktion DIE LINKE)

 

Baustelle / Kita SterniPark, Weidenallee 22 / 22 a

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Wie bekannt wurde, ist die Baugenehmigung für einen Neubau in der Weidenallee 22 a inzwischen erloschen. Außerdem soll die Betriebserlaubnis zum Betreiben der Kita in den oberen Stockwerken erloschen sein.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

1)       Warum ist der Gehweg dort immer noch mit einem Zaun versehen, der seit 2013 (!) die Benutzung des Gehweges erheblich einschränkt?

 

Es handelt sich nach wie vor um eine Baustelle. Das Fachamt Management des öffentlichen Raums hat daher zur Absicherung dieser Baustelle auf Kosten des Bauherrn einen Notgehweg aus Asphalt hergestellt. Der Gehweg ist dadurch benutzbar und verkehrssicher.

 

2)       Gibt es für die Verwaltung ein rechtliches Mittel, den verwahrlosten Zustand der Baustelle und des Zaunes zu beenden?

a. Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Es handelt sich um eine Baustelle, die seit einiger Zeit brach liegt und entsprechend verwildert ist. Eine Verwahrlosung im Sinne der Bauordnung ist nicht erkennbar.

 

3)       Steht der Zaun auf öffentlichem Grund?

 

Ja, der Zaun befindet sich überwiegend auf öffentlichem Grund.

 

4)       Welche Stockwerke sind von einer Einschränkung der Nutzung betroffen?

 

Das 2., 3. und 4. Obergeschoss.

 

5)       Welcher Grund führte zu der eingeschränkten Nutzung?

 

Die Nutzung dieser Geschosse als Kindertagestätte ist nicht genehmigt und der erforderliche Brandschutz ist nicht gewährleistet.

 

6)       Wie mir Anwohner mitteilten, werden die oberen Stockwerke der Kita immer noch genutzt. Ab welchem Zeitpunkt wurde die Nutzungseinschränkung der Räume / Stockwerke ausgesprochen?

 

Die Nutzung als Kindertagesstätte war bis zum 27.04.18 einzustellen.

 

7)       Wird die Einhaltung der Nutzungseinschränkung überwacht?

  1. Wenn ja, wie genau?
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

Grundsätzlich ist der Eigentümer bzw. der Betreiber verantwortlich, die angeordneten Maßnahmen umzusetzen. In Einzelfällen – wie auch in diesem – erfolgt eine Überprüfung durch die Bauaufsicht.

 

8)       Wird von der Verwaltung veranlasst, dass der Bürgersteig vor der Kita von Mülltonnen und Kinderkarren geräumt wird?

     a. Wenn ja, ab welchen Zeitpunkt?

b. Wenn nein, warum nicht?

 

Ja, es wurde durch das Bezirksamt bereits im April 2016 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Das Verfahren wurde auf Grund § 47 Abs. 1 OWIG am 16.11.2016 eingestellt.

Es sind uns danach keine erneuten Gründe bzw. Beschwerden bekannt geworden, die ein Eingreifen erforderlich gemacht hätten.

 

9)       Wo werden jetzt die Kinder aus den oberen, jetzt gesperrten Stockwerken betreut?

  1. Im selben Haus?

 

Nach Auskunft der Kita-Hausleitung sind die Kinder, die zuvor in den nicht mehr zu nutzenden Obergeschossen betreut wurden, im Erdgeschoss untergebracht.
Der Bewegungsraum im Erdgeschoss wurde zu diesem Zweck als Gruppenraum umfunktioniert.

 

b. In anderen Einrichtungen?

 

Nach Auskunft der Kita-Hausleitung sind keine Kinder, die zuvor in den jetzt nicht mehr zu nutzenden Obergeschossen betreut wurden, in anderen Einrichtungen untergebracht.

 

10)    In der Antwort einer Kleinen Anfrage (20-0346) vom 15.09.2014 ist von zwei baulichen Rettungswegen während der Bauphase die Rede. Wie erklärt sich die Verwaltung die nun neu entstandene Einschätzung der Rettungswege, obwohl doch der Bau nie begonnen wurde?

 

Der anlässlich einer Brandverhütungsschau aktuell vorgefundene Zustand (u.a. die ungenehmigte Nutzung im 2. bis 4. Obergeschoss) hat zu dieser Einschätzung geführt.

 

11)    Wurden die damalig, für gut befundenen Rettungswege bis zum heutigen Zeitpunkt benutzt?

a. Wenn nein, ab wann nicht mehr?

 

Ja, jedoch entspricht die heute vorgefunden Nutzung des Gebäudes nicht der damaligen. Darüber hinaus wurden bei der Brandverhütungsschau (s. Antwort Ziffer 10) erhebliche Mängel in Bezug auf die Rettungswege festgestellt.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine