Baumfällungen verhindern: Stellungnahme zur Schlussverschickung "VR 4 Alsterufer Abschnitt 2 (FontenayAlsterterrasse)" des LSBG BV-Beschluss vom 18.06.2020 - Drs. 21-1064
Letzte Beratung: 13.08.2020 Hauptausschuss Ö 5.4
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Planung der Straße Alsterufer südlich Fontenay ist das Ergebnis eines längeren Abstimmungsprozesses. Die Abstimmung erfolgte seinerzeit im Rahmen einer Projektarbeitsgruppe und unter Berücksichtigung der Anmerkungen zur 1. Verschickung. Für die Schlussverschickung war ursprünglich als Ergebnis der bis dahin vorgenommenen Abstimmungen ein zweibahniger Querschnitt vorgesehen. Diese Variante bot mehr Parkstände als die heutige Parallelfahrbahn.
Dieser Entwurf wurde jedoch durch den Lenkungskreis „Alster Fahrradachsen“ abgelehnt und verworfen. Dieses Gremium setzte sich u. a. aus Vertretern von der Behörde für Umwelt und Energie(BUE) und Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zusammen Der zuständige Staatsrat für Verkehr und der Oberbaudirektor waren in die Entscheidung eingebunden.
Diese Entscheidung wurde dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im November 2016 mitgeteilt und verbunden mit der Bitte zwei Varianten unter Mitwirkung eines Freiraumplanungsbüros zu untersuchen. Aus diesen Varianten wurde in der Projektarbeitsgruppe im Dezember 2016 die einbahnige Variante mit Senkrechtparkständen als Vorzugsvariante gewählt. Der Lenkungskreis trug diese Entscheidung.
Die Variante zeichnet sich besonders durch den großen Gewinn an Grünfläche, sowie die klare Ordnung und Vereinfachung des Straßenraumes aus. Der Baumerhalt hatte keine Priorität, im Gegenteil: Gestalterisch schienen die Bestandsbäume als störend wahrgenommen zu werden, da diese die Sicht auf die teils denkmalgeschützten Gebäude verdecken.
Die einbahnige Lösung wurde dann im März 2017 zur Schluss-/Kenntnisnahmeverschickung gebracht, ohne dass sich das Bezirksamt hierzu ablehnend einließ. Ob und in welcher Form die Bezirksvertretung seinerzeit einbezogen wurde, ist dem LSBG nicht bekannt.
Das US-Generalkonsulat kann bis heute keine Aussage über ihren Auszug nennen, sodass eine Änderung der Schluss-/Kenntnisnahmeverschickung notwendig wurde, die im Dezember 2019 vorgestellt wurde.
Aus Sicht des LSBG ist eine Anpassung der Planung, die den Wünschen der Bezirksvertretung entgegenkommt und die Gestalt der Planung - auch in Verbindung mit dem Abschnitt 1- nicht entscheidend verändert, nicht möglich, da hier unterschiedliche Interessen verfolgt werden.
Die Bäume auf der Mittelinsel haben gegenwärtig eine eingeschränkte Vitalität. Die Grundvoraussetzung für eine langzeitige Entwicklung, ist bereits durch die Baumkronen Konkurrenz nicht gegeben. Weiterhin bietet die Mittelinsel keinen optimalen Standort für Ahornbäume. Bei einem der Bäume handelt es sich um einen selbst ausgesäten Kirschbaum. Zukunftsorientiert wären eine Fällung der Bäume auf der Mittelinsel und eine standortgerechte, qualitativ hochwertige Neupflanzung von Bäumen.
Eine Änderung der Planung hätte zur Folge, dass der Baubeginn um vermutlich ein Jahr verschoben werden müsste. Die genehmigte AU-Bau liegt vor, auch die fertiggestellte Ausschreibung müsste bei Planungsänderung überarbeitet werden. Der Baubeginn ist derzeit für Oktober 2020 vorgesehen. Unter Berücksichtigung der oben geschilderten möglichen Anpassungen der Straßenplanung ist eine deutliche Verschiebung des Baubeginns erforderlich. Im Bereich des Alsterufers sind in der Zeit von April bis November mehrere Ruderregatten, sowie diverse Laufveranstaltungen zu berücksichtigen. Der Bauablauf ist hierauf abzustimmen, wodurch eine Verschiebung des Baubeginns in den Herbst 2021 erforderlich wird.
In Anbetracht des hohen Radverkehrsaufkommens auf dem Abschnitt der Veloroute ist jedoch eine zügige Umsetzung angestrebt. Vor diesem Hintergrund wird an den aktuellen abgestimmten Planungen festgehalten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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