20-3365

Baumfällungen und Neupflanzungen in Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

11.12.2018

Lfd. Nr. 160 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Peter Gutzeit (Fraktion DIE LINKE)

 

Baumfällungen und Neupflanzungen in Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Die Situation der Nachpflanzungen gefällter Bäume im Bezirk Eimsbüttel ist sehr unübersichtlich. Bäume auf privaten Grundstücken werden, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, in den jeweiligen Bauausschüssen nur vertraulich behandelt.

Bäume und Baumfällungen auf öffentlichem Grund und Boden werden dagegen im Ausschuss für Grün, Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherschutz (GUWV) transparent dargestellt.

Überaus häufig wird für beantragte Baumfällungen als Grund der Fällgenehmigung „mangelnde Vitalität“ oder Ähnliches angegeben. Darüber hinaus werden Nachpflanzungen häufig nicht, oder nicht in gleicher Anzahl der gefällten Bäume vorgenommen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Wie viele Bäume wurden seit 2014 – bis heute in Eimsbüttel gefällt?

(Angaben bitte tabellarisch nach allen 9 Stadtteilen gegliedert)

 a. Auf öffentlichem Grund

b. Auf privatem Grund

 

 

 

 

 

 

  1. Auf öffentlichem Grund:

 

Anzahl

Stadtteil

372

Eidelstedt

288

Eimsbüttel

135

Harvestehude

13

Hoheluft-West

327

Lokstedt

543

Niendorf

166

Rotherbaum

430

Schnelsen

218

Stellingen

 

 

b. Auf privatem Grund – siehe anliegende Liste (Stand 27.11.2018)

 

Detaillierte Angaben über Fällungen und Ersatzpflanzungen können erst ab 01.01.2016 nach Ausschussgebieten (KGA, RA/Lo und RA/Sn) angegeben werden, da in den zurückliegenden Jahren keine Statistiken geführt wurden. Um dies für die Jahre 2014 und 2015 nachzuarbeiten, müssten etwa 2.200 Vorgänge durchgesehen und erfasst werden. Bei nur 5 Minuten pro Vorgang, wären hier  rund 180 Arbeitsstunden zu veranschlagen. Das ist in personeller Hinsicht sowie in der Kürze der Zeit nicht leistbar.

 

  1. Wird die Begründung (Diagnose) des Fällgrundes von dem/der Antragsteller*in gestellt?

 

  1. Wenn ja, findet eine Nachprüfung (am Baum) durch die Verwaltung statt?

 

Ja.

 

  1. Wenn nein, warum geschieht das nicht? (Personalmangel, Gesetzeslage o.ä.)

 

 

  1. Wie viele Bäume wurden (für den gleichen Zeitraum und nach Stadtteilen) nachgepflanzt?

 

 

Anzahl Bäume

Stadtteil

73

Eidelstedt

116

Eimsbüttel

89

Harvestehude

11

Hoheluft-West

161

Lokstedt

147

Niendorf

93

Rotherbaum

72

Schnelsen

57

Stellingen

 

 

Auf privatem Grund: Siehe Antwort zu 1.

 

  1. Wie sieht die Überprüfung der Nachpflanzungen in der Praxis aus?

 

  1. Werden alle Nachpflanzungen real „vor Ort“ auf Vorhandensein überprüft?

 

Nein, nur stichprobenartig und bei evtl. Beschwerdelage.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Flächendeckende Überprüfungen können personell nicht geleistet werden.

 

  1. Wie viele Nachpflanzungen wurden monetär, also in Form von Geldzahlungen, statt Pflanzung, in Eimsbüttel durchgeführt?

 

Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen, abhängig von der Bewertung des jeweiligen Baumes bzw. der Hecken und Sträucher. Dies wird nicht statistisch erfasst.

 

  1. Wie viele Nachpflanzungen wurden in anderer Form, wie Hecken, Büsche oder ähnlichem Ersatz geleistet?

 

Auf öffentlichem Grund: Fehlanzeige.

Auf privatem Grund: Siehe Antwort zu 1.

 

  1. Im Februar 2016 kam es in der Bismarckstraße 24 zu diversen illegalen Baumfällungen. Wurden diese geahndet? Wenn ja, in welcher Form?

 

Ja, mittels Verhängung von Bußgeldern.

 

  1. Wenn Bußgelder verhängt wurden, wie hoch waren diese?

 

2x 1.000 EUR zzgl. Gebühren/Auslagen; eines davon wurde nach Einspruch später auf 600 EUR reduziert.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Entfällt.

 

  1. Kam es darüber hinaus im Bezirk Eimsbüttel im Zeitraum von 2014 bis heute noch zu weiteren illegalen Baumfällungen?

 

  1. Wenn ja, wie viel Fälle gab es und wie viel Bäume waren insgesamt betroffen?

 

 

 

Auf öffentlichem Grund:

Im Rahmen routinemäßiger Kontrollen können illegale Baumfällungen nicht immer eindeutig festgestellt werden. Belegt ist eine illegale Baumfällung in 2018. Für den Zeitraum 2014-2017 liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.

 

Auf privatem Grund:

Neben dem zur Frage 7 genannten Fall sind für den Zeitraum 2014-2018 insgesamt fünf weitere baumschutzrechtliche Ordnungswidrigkeiten-Verfahren registriert. Es sind insgesamt 5 Bäume und eine Hecke betroffen.

 

  1. Wurden Bußgelder verhängt und in welcher Höhe jeweils?

 

Öffentlicher Grund:

Nein, die Verursacher konnten nicht ermittelt werden.

 

Privater Grund:

Es handelt sich um laufende Verfahren. Bußgelder sind bisher nicht verhängt worden.

 

  1. Könnten, bei Beachtung von Datenschutzfragen, alle Bäume des Bezirks unter der Kontrolle eines einzigen Ausschusses gestellt werden?
  1. Wenn ja, was wäre dabei zu beachten?
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

Unabhängig von datenschutzrechtlichen Fragen wird es fachlich nicht für sinnvoll gehalten, dieses Thema unter die Kontrolle eines einzigen Ausschusses zu stellen. Da die Aufgabenwahrnehmung in unterschiedlichen Fachämtern angesiedelt ist – Bäume auf öffentlichen Grund = Fachamt Management des öffentlichen Raums, Bäume auf privatem Grund = Fachamt Bauprüfung – hat sich die Befassung in verschiedenen Ausschüssen bewährt.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.