Baumfällungen und Neupflanzungen in Eimsbüttel
11.12.2018
Lfd. Nr. 160 (20)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Peter Gutzeit (Fraktion DIE LINKE)
„Baumfällungen und Neupflanzungen in Eimsbüttel“
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Die Situation der Nachpflanzungen gefällter Bäume im Bezirk Eimsbüttel ist sehr unübersichtlich. Bäume auf privaten Grundstücken werden, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, in den jeweiligen Bauausschüssen nur vertraulich behandelt.
Bäume und Baumfällungen auf öffentlichem Grund und Boden werden dagegen im Ausschuss für Grün, Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherschutz (GUWV) transparent dargestellt.
Überaus häufig wird für beantragte Baumfällungen als Grund der Fällgenehmigung „mangelnde Vitalität“ oder Ähnliches angegeben. Darüber hinaus werden Nachpflanzungen häufig nicht, oder nicht in gleicher Anzahl der gefällten Bäume vorgenommen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
(Angaben bitte tabellarisch nach allen 9 Stadtteilen gegliedert)
a. Auf öffentlichem Grund
b. Auf privatem Grund
Anzahl |
Stadtteil |
372 |
Eidelstedt |
288 |
Eimsbüttel |
135 |
Harvestehude |
13 |
Hoheluft-West |
327 |
Lokstedt |
543 |
Niendorf |
166 |
Rotherbaum |
430 |
Schnelsen |
218 |
Stellingen |
b. Auf privatem Grund – siehe anliegende Liste (Stand 27.11.2018)
Detaillierte Angaben über Fällungen und Ersatzpflanzungen können erst ab 01.01.2016 nach Ausschussgebieten (KGA, RA/Lo und RA/Sn) angegeben werden, da in den zurückliegenden Jahren keine Statistiken geführt wurden. Um dies für die Jahre 2014 und 2015 nachzuarbeiten, müssten etwa 2.200 Vorgänge durchgesehen und erfasst werden. Bei nur 5 Minuten pro Vorgang, wären hier rund 180 Arbeitsstunden zu veranschlagen. Das ist in personeller Hinsicht sowie in der Kürze der Zeit nicht leistbar.
Ja.
Anzahl Bäume |
Stadtteil |
73 |
Eidelstedt |
116 |
Eimsbüttel |
89 |
Harvestehude |
11 |
Hoheluft-West |
161 |
Lokstedt |
147 |
Niendorf |
93 |
Rotherbaum |
72 |
Schnelsen |
57 |
Stellingen |
|
|
Auf privatem Grund: Siehe Antwort zu 1.
Nein, nur stichprobenartig und bei evtl. Beschwerdelage.
Flächendeckende Überprüfungen können personell nicht geleistet werden.
Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen, abhängig von der Bewertung des jeweiligen Baumes bzw. der Hecken und Sträucher. Dies wird nicht statistisch erfasst.
Auf öffentlichem Grund: Fehlanzeige.
Auf privatem Grund: Siehe Antwort zu 1.
Ja, mittels Verhängung von Bußgeldern.
2x 1.000 EUR zzgl. Gebühren/Auslagen; eines davon wurde nach Einspruch später auf 600 EUR reduziert.
Entfällt.
Auf öffentlichem Grund:
Im Rahmen routinemäßiger Kontrollen können illegale Baumfällungen nicht immer eindeutig festgestellt werden. Belegt ist eine illegale Baumfällung in 2018. Für den Zeitraum 2014-2017 liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Auf privatem Grund:
Neben dem zur Frage 7 genannten Fall sind für den Zeitraum 2014-2018 insgesamt fünf weitere baumschutzrechtliche Ordnungswidrigkeiten-Verfahren registriert. Es sind insgesamt 5 Bäume und eine Hecke betroffen.
Öffentlicher Grund:
Nein, die Verursacher konnten nicht ermittelt werden.
Privater Grund:
Es handelt sich um laufende Verfahren. Bußgelder sind bisher nicht verhängt worden.
Unabhängig von datenschutzrechtlichen Fragen wird es fachlich nicht für sinnvoll gehalten, dieses Thema unter die Kontrolle eines einzigen Ausschusses zu stellen. Da die Aufgabenwahrnehmung in unterschiedlichen Fachämtern angesiedelt ist – Bäume auf öffentlichen Grund = Fachamt Management des öffentlichen Raums, Bäume auf privatem Grund = Fachamt Bauprüfung – hat sich die Befassung in verschiedenen Ausschüssen bewährt.
ohne
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