20-3263

Baumfällungen im Niendorfer Gehege

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

06.08.2018

Lfd. Nr. 151 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Lutz Schmidt (FDP)

 

Baumfällungen im Niendorfer Gehege

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Wer in den vergangenen Wochen durchs Niendorfer Gehege spaziert ist, dem dürften einige markante Baumfällungen aufgefallen sein. Normalerweise werden die Mitglieder der betroffenen Regionalausschüsse über bevorstehende beziehungsweise genehmigte Baumfällungen in nicht öffentlichen Sitzungen unterrichtet. Dennoch entdecken selbst diese Mitglieder immer wieder Fällungen, die ihnen vorab nicht zur Kenntnis gebracht worden sind.

 

 

Dies voraus geschickt frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

(1.)      Im Niendorfer Gehege wurde direkt hinter der Anna-Warburg-Schule (Stadtteil Niendorf) ein  mindestens hundertjähriger und sehr großer Laubbaum gefällt. Gab es dafür einen Fällantrag?

 

Nein.

 

(1a) Falls ja: Wann und wo wurde eine dafür erteilte Fällgenehmigung den Mitgliedern des Regionalausschusses Lokstedt zur Kenntnis gebracht?

 

Siehe Antworten 1 und 1b

 

(1b)  Falls nein: Warum war womöglich keine Fällgenehmigung nötig? Auf wessen Veranlassung und mit welcher Begründung wurde der mächtige Laubbaum gefällt?

 

Die Bewirtschaftung des Niendorfer Geheges erfolgt auf Grundlage des Landeswaldgesetzes. Baumfällungen bedürfen demzufolge keiner Genehmigung. Die Buche wurde auf Veranlassung des Försters gefällt. Grund war eine schon seit mehreren Jahren sich ausbreitende Pilzerkrankung im Kronenbereich der Buche. Die Krone der Buche drohte aufgrund des fortgeschrittenen Befalls unkontrolliert auf den angrenzenden Spielplatz der PAKITA zu fallen. Leider gab es für die Buche keine alternativen Rettungsmöglichkeiten.

(2.) Im Niendorfer Gehege wurde direkt am Spielplatz an der Vogt-Kölln-Straße (Stadtteil Stellingen) mindestens ein mehr als hundertjähriger Laubbaum gefällt. Gab es dafür einen Fällantrag?

 

Nein.

 

(2a) Falls ja: Wann und wo wurde eine dafür erteilte Fällgenehmigung den Mitgliedern des Regionalausschusses Stellingen zur Kenntnis gebracht?

 

Siehe Antwort 2 und 2b.

 

(2b)  Falls nein: Warum war womöglich keine Fällgenehmigung nötig? Auf wessen Veranlassung und mit welcher Begründung wurde der mächtige Laubbaum gefällt?

 

Siehe 1b). Begründung: Zur Herstellung der Verkehrssicherheit entlang der Straße Niendorfer Gehege und der angrenzenden Bebauung musste die Buche leider gefällt werden. Der Wurzelbereich der Buche war so stark von holzzersetzenden Pilzen befallen, dass die Standsicherheit der Buche nicht mehr gewährleistet werden konnte

(3) In einer Antwort auf eine frühere Anfrage zur Fällung von Straßenbäumen wurde einmal angeführt, dass das Fällen von Straßenbäumen nicht weiter ins Gewicht falle, da der jährliche Nachwuchs im Niendorfer Gehege solcherlei Grünverluste mehr als ausgleichen würde. Bei einer intensiven und genauen Beobachtung des Niendorfer Geheges lässt sich jedoch feststellen, dass – auch durch jüngere Sturmereignisse – sowie forstwirtschaftliche Eingriffe der Baumverlust in der größten grünen Lunge unseres Bezirkes durchaus beträchtlich ist. Darum frage ich, warum es im Niendorfer Gehege keinerlei erkennbare Nachplanzungen gibt?

Der optische Eindruck bei entstandenen Baumlücken mag zu der in der Anfrage beschriebenen Schlussfolgerung führen.

Die tatsächlichen Zahlen belegen für das Niendorfer Gehege jedoch eine Zunahme des Holzvorrates. In den letzten fünf Jahren lag die angefallene Holzmenge unter 50 % des jährlichen Zuwachses. Das heißt im Niendorfer Gehege wächst deutlich mehr Holz nach, als durch Schadereignisse und Pflegemaßnahmen entnommen wird.

Das Ziel der naturnahen Waldbewirtschaftung ist ein sich selbst verjüngender Wald. Diese Naturverjüngung ist in vielerlei Hinsicht besser, als eine künstliche Verjüngung durch Anpflanzung. Eine Anpflanzung wird nur in Ausnahmefällen vorgenommen, wenn die natürliche Verjüngung nicht das gewünschte Ziel erbringt.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine