21-2592

Baumaßnahmen in Landschaftsschutzgebieten

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

15.12.2021

Lfd. Nr. 151 (21)

 

Große Anfrage gemäß § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel – AfD-Fraktion

 

Baumaßnahmen in Landschaftsschutzgebieten

 

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Im Bezirk Eimsbüttel wird gebaut und nachverdichtet und dabei in der Not auch nicht vor Landschaftsschutzgebieten Halt gemacht. Als abschreckendes Beispiel für Naturvernichtung im Bezirk sei hierfür in der jüngeren Vergangenheit die 15.000 qm Naturschutzfläche umfassende Versiegelung für sogenannte „Flüchtlingsunterkünfte“ in der Hagendeeler Aue genannt.

 

Anmerkung zum einleitenden Text:

Die Errichtung der Flüchtlingsunterkunft am Hagendeel / Alma-Ohlmann-Weg erfolgte auf einer Fläche, die planrechtlich seit 1999 als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Die Unterkünfte liegen innerhalb des ausgewiesenen Baufensters. Eine Befreiung für die Errichtung von Unterkünften auf ausgewiesener Gewerbefläche wurde auf der Grundlage des § 246 Abs. 10 BauGB erteilt. Die Fläche war vor der Bebauung eine Brache und hat nie zum Landschaftsschutzgebiet gehört.

 

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Unter welchen Voraussetzungen darf in einem als Landschaftsschutzgebiet ausgezeichneten Bereich in Hamburg gebaut werden?

 

Innerhalb der Landschaftsschutzgebiete muss für Bauvorhaben neben einem Bauantrag auch ein Antrag auf Genehmigung nach der jeweils geltenden LandschaftsschutzVO gestellt werden. In konzentrierten Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO erfolgt die Prüfung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, bei vereinfachten Verfahren nach § 61 HBauO muss ein separater Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Welche Vorhaben genehmigungspflichtig sind, ist in den Landschaftsschutzverordnungen festgelegt.

 

  1. Welche Arten von Schutzgebieten haben wir im Bezirk Eimsbüttel und unter welchen Voraussetzungen darf darin jeweils gebaut werden?

 

Im Bezirk Eimsbüttel gibt es zwei Landschaftsschutzgebiete. Diese sind

-          LSG Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen von 1957.

-          LSG Ohmoor von 1987.

Welche Vorhaben aus landschaftsschutzrechtlicher Sicht genehmigungspflichtig sind, kann den jeweiligen Schutzverordnungen entnommen werden (Näheres unter https://www.hamburg.de/landschaftsschutzgebiete/ bzw. https://www.juris.de/).

Die Verordnungen der beiden LSG unterscheiden sich in ihrem Konkretisierungsgrad. In den Schutzgebieten stehen bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens der Erhalt des Landschaftsbildes, der Schutz der Natur und die Vermeidung von Beeinträchtigungen des Naturerlebens im Vordergrund.

Für das LSG Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen läuft derzeit ein Änderungsverfahren, nach dem mehrere seit sechziger bzw. siebziger Jahren bereits baulich überprägte Flächen an Vielohweg, Wagrierweg, Frohmestraße und Modering sowie das Gebiet des B-Plans Schnelsen 96 aus dem Landschaftsschutz entlassen werden sollen. Sofern ein Bauvorhaben innerhalb dieser Bereiche liegt, ist dies in der Auflistung zu Nr. 3 vermerkt.

 

  1. Wo wurde im Bezirk Eimsbüttel in den letzten 10 Jahren in einem Landschaftsschutzgebiet eine Bebauung zugelassen bzw. tatsächlich gebaut?

Bitte eine genaue Auflistung.

a.)     Wie viel Fläche des Landschaftsschutzgebietes wurde dabei jeweils versiegelt?

 

Eine Auflistung für die vergangenen 10 Jahre ist nicht leistbar, da hierzu unzählige Papierakten gesichtet werden müssten. Eine Auswertung der Bauvorhaben mit zusätzlicher Versiegelung innerhalb von Siedlungsgebieten im LSG ist daher nur für den Zeitraum ab 2015 möglich.

 

-          Rugenbergener Weg 20: Wohngebäude (EFH), 2020; rund 115 m²

-          Vielohweg 90: Wohngebäude (MFH), 2019 => rund 715 m²,

      Fläche wird derzeit aus dem LSG entlassen.

-          Sachsenstieg 3: Stallgebäude, 2019, rund 200 m²

-          Duvenacker 8: Wohngebäude (MFH), 2019, rund 2.250 m²

      Fläche wurde aus dem LSG entlassen.

-          Vielohweg 124-134: Anbau an Wohngebäude, Carport, 2018, rund 60 m²

-          Frohmestraße 73: Vergrößerung Anbau, 2017

      Fläche wird derzeit aus dem LSG entlassen.

-          Niendorfer Gehege, Klgv.: Neubau Vereinshaus, 2017, ca. 85 m²

-          Oldenburger Straße 40: Anbau, Garage, 2017

-          Bondenwald 106/ Revierförsterei Neubau Remise, 2017, ca. 160 m²

-          Grothwisch 101: Wintergarten, 2015

-          Olloweg 51: Poseidon-Freibad/ Neubau Blockheizkraftwerk, 2015, ca. 20 m²

 

Bauvorhaben ohne zusätzliche Versiegelung innerhalb von Siedlungsgebieten im LSG seit 2015:

 

-          Vogt-Kölln-Straße 80b: Einbau Dachgauben ohne bauliche Vergrößerung, 2021

-          Frohmestraße 59: Erneuerung Dachstuhl, keine bauliche Vergrößerung, 2019

      Fläche wird derzeit aus dem LSG entlassen.

-          Friedrich-Ebert-Straße 109: Nutzungsänderung, keine bauliche Vergrößerung, 2018

-          Friedrich-Ebert-Straße 119: Unterkellerung Terrasse, keine zusätzliche Versiegelung, 2018

-          Bondenwald 110a/ Mutzenbechervilla: Nutzungsänderung ohne bauliche Vergrößerung, 2017

-          Modering 3: Hochhaus, 2017

      Fläche wird derzeit aus dem LSG entlassen.

-          Friedrich-Ebert-Straße 71: Erneuerung Freizeitbad Bondenwald, 2016

 

b.)     Welche Ausnahmeregelungen (Sonderbefreiungen) o.ä. von dem Bebauungsverbot in Landschaftsschutzgebieten wurden dabei jeweils angewandt?

 

-          Gemäß der LSVO Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen sind bauliche Anlagen nicht verboten, sie sind jedoch genehmigungspflichtig. Bei Anträgen auf Errichtung baulicher Anlagen findet § 3 Abs. 1 a) der LSVO Anwendung.

-          In der LSVO Ohmoor ist die Errichtung baulicher Anlagen gemäß § 5, Abs. 1 Nr. 2 verboten. Ausnahmen können gem. § 5, Abs. 3 Nr. 2 für die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft zugelassen werden. (Betrifft nur das Vorhaben Sachsenstieg 3, alle anderen Vorhaben liegen im LSG Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen).

 

c.)     Werden diese Flächen nach einer gewissen Zeit wieder entsiegelt? Wenn ja, bitte jeweils mit Nennung des entsprechenden Zeitraumes.

 

Da die aufgeführten baulichen Anlagen auf der Grundlage geltenden Baurechts errichtet wurden, ist nicht von einem Rückbau in den Zustand einer unversiegelten Fläche auszugehen.

 

  1. Sind weitere Bebauungen und damit einhergehende Versiegelungen in Landschaftsschutzgebieten im Bezirk Eimsbüttel geplant? Wenn ja, bitte mit Standortnennung und aus welchen Gründen?

 

-          B-Plan Schnelsen 79 (festgestellt 2016): Bebauung noch nicht umgesetzt, Begründung im Bebauungsplan

      Flächen sind bereits aus dem Landschaftsschutz entlassen.

-          B-Plan Schnelsen 96 (in Aufstellung befindlich): Errichtung einer neuen Feuer- und Rettungswache für Schnelsen, Begründung im Bebauungsplan

      Fläche wird derzeit aus dem LSG entlassen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine