Basselweg zwischen Kieler Straße und Sportplatzring - Koppelstraße- Mehr Verkehrssicherheit und Prüfung Drs. 22-2137, Beschluss der BV vom 21.05.2026
Letzte Beratung: 23.07.2026 Hauptausschuss Ö 6.2
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Für den Basselweg zwischen Kieler Straße und Koppelstraße liegen die folgenden Angaben zu Verkehrsstärken vor:
Zählstelle |
Lagebezeichnung |
Datum |
Zählzeit |
Kfz |
SV-Anteil |
Radfahrende |
7663-2 |
Basselweg nördlich Spannskamp |
29.08.2023 |
6-19 Uhr |
5.000 |
5% |
1.073 |
7663-2 |
Basselweg nördlich Spannskamp |
29.08.2023 |
0-24 Uhr |
6.200 |
5% |
k.A. |
7663-2 |
Basselweg nördlich Spannskamp |
DTVw 2023 |
6.000 |
5% |
k.A. |
|
7663-6 |
Basselweg südlich Spannskamp |
29.08.2023 |
6-19 Uhr |
5.300 |
5% |
720 |
7663-6 |
Basselweg südlich Spannskamp |
29.08.2023 |
0-24 Uhr |
6.500 |
5% |
k.A. |
7663-6 |
Basselweg südlich Spannskamp |
DTVw 2023 |
6.400 |
5% |
k.A. |
Erläuterung:
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 27 wie folgt Stellung:
Der Basselweg ist eine Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung. Er verbindet mehrere Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit überörtlicher Bedeutung miteinander und leitet Fahrzeugverkehr aus den Wohngebieten zu den nächstgelegenen Hauptverkehrsstraßen ab. Zudem ist der Basselweg eine wichtige Erschließungsachse für den öffentlichen Personennahverkehr sowie für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz). Insbesondere wird der Verkehr in Richtung Lurup über den Basselweg geführt, da an der Kreuzung Kieler Straße/Sportplatzring keine Linksabbiegemöglichkeit besteht.
zu 1:
Daten zu Lärm- und Luftbelastung liegen in der Zuständigkeit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).
Der Basselweg ist nicht im Lärmaktionsplan Stufe 4 als eine der lautesten Straßen Hamburgs aufgeführt.
Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre für den in Rede stehenden Abschnitt Basselweg zwischen Kieler Straße und Sportplatzring der letzten drei Jahre (01.01.2023-31.12.2025) und für das laufende Jahr 2026 ergab folgendes:
Es befinden sich keine Unfallhäufungsstellen im Basselweg auf der Strecke zwischen Kieler Straße und Sportplatzring.
Es kam zu zwei Verkehrsunfällen (VU) mit Beteiligung von Radfahrenden.
Ein Radfahrer stürzte auf regennasser Fahrbahn ohne Fremdeinwirkung und verletzte sich leicht.
Eine Fahrradfahrerin bog vom Spannskamp nach rechts in den Basselweg ein und übersah hierbei den dort befindlichen Bus. Sie touchierte den Bus, kam zu Fall und wurde hierbei leicht verletzt.
Ein Fußgänger bzw. Arbeiter wurde leicht verletzt, als ein Bus den Basselweg i.R. Kieler Straße befuhr. Auf dem Gehweg war eine Baustelle eingerichtet. Hier ragte eine Anhängerkupplung auf die Straße, die durch den Bus touchiert wurde. Der Arbeiter wurde von der Anhängerkupplung berührt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verkehrsunfalllage unauffällig ist. Der Abschnitt Basselweg zwischen Kieler Straße und Sportplatzring wird als verkehrssicher bewertet.
An den Knotenpunkten befinden sich Unfallhäufungsstellen. Diese sind jedoch an nahezu jeder Kreuzung mit höherer Verkehrsbelastung vorhanden. Vorherrschend sind hier die Kategorien Abbiegeunfall und Einbiegen/Kreuzen-Unfall. Diese haben ihre Ursache nicht in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
zu 2:
In den Jahren 2024-2026 wurden zwei Geschwindigkeitsmessungen mittel mGÜA (mobiler Geschwindigkeitsüberwachungsanlage) auf dem in Rede stehenden Abschnitt durchgeführt.
Von insgesamt 41.553 gemessenen Fahrzeugen überschritten 15 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Dies entspricht einer Überschreitungsquote von 0,04 %.
zu 3:
Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt, spiegelt sich nach allgemeiner Erfahrung insbesondere in der Unfallstatistik wider.
Die Auswertung der Unfälle zeigt keine Auffälligkeiten. Die Unfallhäufungsstellen an den Knotenpunkten sind nahezu ausschließlich auf die Unfallursachen „Einbiegen/Kreuzen“ oder „Abbiegen“ zurückzuführen.
Die zulässige Geschwindigkeit ist hierbei nicht unfallursächlich. Der Basselweg wird im Abschnitt zwischen Kieler Straße und Basselweg als verkehrssicher bewertet.
Einer Gefahrenlage bedarf es gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO nicht bei innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen u.a. auf hochfrequentierten Schulwegen.
Anlässlich der Drucksache wurde eine Verkehrsbeobachtung im Basselweg durchgeführt. Hierbei wurden maximal 7 zu Fuß gehende und 50 radfahrende Kinder gezählt. Pulkbildungen waren zu keiner Zeit erkennbar.
Aufgrund der Beobachtungen lässt sich das Merkmal eines hochfrequentierten Schulwegs nicht feststellen. Daher kann die Anordnung von Tempo 30 im Basselweg mit Verweis auf einen hochfrequentierten Schulweg nicht begründet werden.
zu 4:
Das vielfach geäußerte Ansinnen, das Sicherheitsempfinden für Radfahrende und die Akzeptanz zur Nutzung der Fahrbahn zusätzlich durch Geschwindigkeitsbeschränkungen zu unterstützen, wenn kein Radweg, kein Schutzstreifen und kein Radfahrstreifen vorhanden ist, lässt außer Acht, dass das Radfahren auf der Straße bei Tempo 50 innerhalb geschlossener Ortschaften als nach § 3 Absatz 3 StVO „unter günstigsten Umständen zulässige Höchstgeschwindigkeit“ gesetzlich der Normalfall ist. Würde man der Argumentation folgen, müsste Tempo 30 auch auf sehr vielen anderen Straßen in Hamburg angeordnet werden.
Zudem müssen Kinder nach § 2 Absatz 5 StVO bis zum vollendeten achten Lebensjahr und dürfen Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder ab dem achten Lebensjahr in der Lage sind, auf Radwegen oder auf der Fahrbahn einer Straße zu fahren.“
Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht sind keine straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für den Radverkehr erforderlich.
Bauliche Maßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulastträgers. Dieser hat zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten entsprechende bauliche Maßnahmen möglich sind.
zu 5:
Der Luftreinhalteplan und Lärmaktionsplan liegen in der Zuständigkeit der BUKEA.
Der Basselweg wird als verkehrssicher eingestuft. Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Auf Grundlage der Verkehrsbeobachtung kann ein hochfrequentierter Schulweg nicht festgestellt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 sind derzeit nicht gegeben.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu den Punkten 1 und 5 wie folgt Stellung:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständigen Fachbehörden zu bitten,
1) die jeweils aktuellen Daten zur Verkehrsdichte, Lärm- und Luftbelastung sowie Unfallstatistik zum Basselweg für das Teilstück zwischen Kieler Straße und Sportplatzring/Koppelstraße darzustellen,
Zur Lärmbelastung:
Das Immissionsniveau des Straßenverkehrslärms liegt für den LDEN (Index Day – Evening - Night, ein gewichteter Mittelungspegel) entlang des gesamten Straßenabschnittes zwischen 64 - 66 dB(A). Die Nachtwerte Lnight liegen zwischen 55 dB(A) und 59 dB(A), lediglich an den unbewohnten Eckgebäuden in den Kreuzungsbereichen zur Kieler Straße und zum Sportplatzring sind Pegel von über 60 dB(A) Lnight anzutreffen.
Zur Luftbelastung:
Für den Abschnitt des Basselwegs lässt sich auf Grundlage des im Rahmen der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Hamburg erstellten Basisszenarios 2023 für das Jahr 2023 eine NO₂-Hintergrundbelastung von ca. 17 µg/m³ sowie eine verkehrsnahe NO₂-Belastung von ca. 24 µg/m³ ableiten. Die stadtweite Modellierung für die Feinstaubbelastung im Basisszenario 2024 zeigt für den Basselweg eine Hintergrundbelastung von ca. 13 µg/m³ für PM10 und ca. 8 µg/m³ für PM2,5 und eine verkehrsnahe Belastung von ca. 16 µg/m³ für PM10 und ca. 10 µg/m³ für PM2,5.
5) sicherzustellen und darzustellen, wie die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte für Lärm- und Luftbelastung auch künftig gewährleistet werden kann,
Für Straßen im Bestand gibt es keine maßgeblichen Lärm-Grenzwerte, die einzuhalten wären.
Auf Basis der im Dezember 2024 in Kraft getretenen neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 befindet sich die BUKEA in der Erstellung eines Luftqualitätsfahrplanes, der die stadtweite Einhaltung der neu beschlossenen Luftschadstoffgrenzwerte ab dem Jahr 2030 sicherstellen soll. Im Rahmen dieses Luftqualitätsfahrplanes werden die Belastungen für NO2, PM10und PM2,5 stadtweit ermittelt und an Orten mit prognostizierten Grenzwertüberschreitungen werden entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte geprüft. Sollten im Basselweg Grenzwertüberschreitungen auftreten, ist die Behörde verpflichtet, in einem Luftreinhalteplan Maßnahmen zu prüfen und festzulegen, um eine schnellstmögliche Einhaltung zu gewährleisten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.