Barrierefreiheit und Mobilität von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum in Eidelstedt
19.08.2025
Lfd. Nr. 47 (22)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel
Armita Kazemi, Ralf Meiburg, Roland Oehlmann (SPD-Fraktion)
Barrierefreiheit und Mobilität von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum in Eidelstedt
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) wurde zu Frage Nr. 8 beteiligt und meldet Fehlanzeige. Die entsprechenden Ausführungen sind unter Frage Nr. 8 dargestellt.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Stellungnahmen der Deutschen Bahn AG wie folgt:
Sachverhalt
In Folge der großflächigen Bauarbeiten an der Elbgaustraße und angrenzenden Bereichen – verbunden mit Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr, veränderten Buslinienführungen und provisorischen Wegen – stellt sich verstärkt die Frage, wie die Teilhabe und Mobilität von Menschen mit Behinderung sichergestellt wird.
Der öffentliche Raum rund um die Elbgaustraße sowie die S-Bahnhöfe Elbgaustraße und der nun als Ersatzhaltestelle fungierende S-Bahnhof Eidelstedt sind für viele mobilitätseingeschränkte Menschen von zentraler Bedeutung, etwa zur eigenständigen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, für Arztbesuche oder zur Nahversorgung. Die Situation vor Ort wirft jedoch Fragen auf: Behelfswege sind nicht immer barrierefrei passierbar, Aufzüge und Rolltreppen sind wiederholt außer Betrieb, Hinweise auf barrierearme Alternativen fehlen häufig. Hinzu kommen unklare Zuständigkeiten bei Beschwerden und Unterstützungsbedarfen.
Angesichts der Bedeutung barrierefreier Mobilität und im Sinne der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – insbesondere Artikel 9 (Zugang zur physischen Umwelt, Transportmitteln, Information und Kommunikation) – erscheint eine kritische Bestandsaufnahme notwendig.
Die Anfrage wurde bereits an das Bezirksamt Eimsbüttel gestellt, das jedoch darauf verwiesen hat, dass sie als Anfrage nach § 27 BezVG an die zuständige Fachbehörde zu richten ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Innerhalb der Bauabschnitte in der Elbgaustraße wird der Fußverkehr in unmittelbarer Nähe zu den Baufeldern geführt, um möglichst lange Umwege zu vermeiden. Mögliche Höhenunterschiede werden in der Regel mit provisorischen Anrampungen aus Kaltasphalt überbrückt, um den Anforderungen an die Barrierefreiheit möglichst gerecht zu werden.
Für den Bereich der umliegenden Nebenstraßen liegen zumindest dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer keine Erkenntnisse über bestehende Barrieren vor.
Die Verkehrsführung und Absicherung werden im Vorfeld einer Baumaßnahme mit allen beteiligten Behörden abgestimmt. Vorschriften wie die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ sowie die „Technische Regel für Arbeitsstätten – Verkehrswege auf Baustellen“ definieren dabei den erforderlichen Umfang und die Mindestbreiten der Verkehrswege. Dabei werden auch die Belange mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigt.
Die Baufirma ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich und hat die straßenbaubehördliche Anordnung einzuhalten. Kontrollen und Abnahmen erfolgen durch den Auftraggeber bzw. die Bauüberwachung.
Umleitungsstrecken für Pkw und den Radverkehr sind ausgeschildert. Provisorische Überwege werden mit Kaltasphalt angeglichen, um Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen zu gewährleisten.
Die Ersatzhaltestellen werden von den Verkehrsunternehmen vorgegeben, die auch für die Barrierefreiheit der Haltestellen zuständig sind.
Für personenbezogene Parkplätze für Menschen mit Behinderung in der Elbgaustraße wird in Rücksprache mit den betroffenen Personen ein Ersatzstandort eingerichtet.
Die Verfügbarkeit der Aufzüge an den S-Bahnhöfen Elbgaustraße und Eidelstedt im Jahr 2025 stellt sich wie folgt dar:
Station |
Verfügbarkeit Q1 2025 |
Verfügbarkeit Q2 2025 |
Verfügbarkeit Q3 2025 (bisher) |
Elbgaustraße |
98,8 % |
97,8 % |
98,9 % |
Eidelstedt |
88,5 % |
98,7 % |
90,6 % |
Im Wesentlichen sind an beiden Aufzuganlagen Türstörungen die Ursache für kurzfristige Ausfälle. Der Aufzug zu S Elbgaustraße wurde im letzten Jahr erneuert. Der Aufzug zu S Eidelstedt soll in Zukunft erneuert werden.
Antwort der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)
Fehlanzeige.
Antwort der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG)
Die Beantwortung der Frage 8 erfordert detaillierte Kenntnisse der infrastrukturellen Gegebenheiten im öffentlichen Raum Eidelstedt. Diese lokalen Informationen liegen der BWFG nicht vor, sodass wir ebenso Fehlanzeige melden müssen.
Die Informationen sind online auf den für Kund:innen bekannten Portalen abrufbereit. Verfügbarkeiten sind in der DB-Navigator-App und auf der https://www.hvv.de/de/aufzuege sichtbar. Bei Bauprojekten wird auch vor Ort mit Aushängen und Bauplakaten auf die Maßnahmen hingewiesen.
Grundsätzlich steht für alle Bürgerinnen und Bürger der sog. Melde-Michel sowohl telefonisch als auch im Internet zur Verfügung, damit Bürgerinnen und Bürger Schäden an der öffentlichen Infrastruktur melden können, die bspw. eine sichere Fortbewegung erschweren oder verhindern.
Die Frage sollte jedoch differenziert für Dienststellen, Unternehmen, Verbände, sonstige Organisationen oder bspw. Fahrgäste im ÖPNV betrachtet werden. Letztere haben z.B. die Möglichkeit, sich beim Beschwerde-Management des HVV zu melden. Die Frage oder Beschwerde wird dann an die zuständige Stelle weitergereicht.
Institutionen wie bspw. Vereine, an die sich Betroffene wenden oder sonstige Institutionen, die in Verbänden (z.B. Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V.) organisiert sind, haben in der Regel eingespielte Kommunikationswege mit zuständigen Dienststellen sowie dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg (KoBa). Das KoBa berät Behörden, Ämter und öffentliche Institutionen zu allen Fragen der Barrierefreiheit. Die jeweilige Art des Zugangs zu den Vereinen hängt von dem Angebot ab, das sich grundsätzlich an die Bedürfnisse der Betroffenen richtet.
Auch wenn keine unmittelbare Zuständigkeit besteht, befasst sich ebenso die Senatskoordination für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Aufgaben gem. § 14 des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HmbBGG) u.a. anlassbezogen mit auf die Barrierefreiheit einwirkenden Infrastrukturproblemen.
Zuvorderst gelten die gesetzlichen Anforderungen bei Neubauten und grundlegenden Neugestaltungen, welche sich aus Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und dem HmbBGG ergeben. Die gesetzlichen Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) berücksichtigt bzw. die relevanten DIN-Normen beachtet werden. Die einschlägigen Regelwerke werden mit Rücksicht auf Herausforderungen und Anforderungen der Umwelt regelmäßig ergänzt und fortgeschrieben. Eine spezifische Ergänzung zur Barrierefreiheit von öffentlichen Wegen liefern die Hinweisefür barrierefreie Verkehrsanlagen der FGSV.
Inhaltliche Prämisse dieser Regelwerke ist die Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bzw. im öffentlichen Straßenraum, so dass für alle Menschen eine gute und sichere Mobilität auf nachhaltige Weise gewährleistet wird. Dabei wird Mobilität als essenziell für die Würde und Selbstbestimmung aller Menschen, für soziale und kulturelle Teilhabe, unabhängig von Alter, Einkommen und individuellen Fähigkeiten betrachtet. Damit alle Wege für mobilitätseingeschränkte Menschen, Kinder, Seniorinnen und Senioren gut nutzbar werden, wird auch die Zusammenarbeit mit dem KoBa kontinuierlich intensiviert.
Daraus abgeleitet ergeben sich diverse Handlungsfelder: Gut ausgebaute und sichere Gehwege sind für alle Menschen eine wichtige Mobilitätsvoraussetzung. Das heißt, dass Gehwege für Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen und Rollatoren ausreichend dimensioniert und barrierefrei ausgebaut werden und dass Wege, Treppen, Bodenindikatoren, Schilder und technische Einrichtungen durch Pflege und Instandsetzung auf Dauer barrierefrei bleiben und Veraltetes zeitnah auf den neuesten Stand der Technik gebracht wird. Bei der Aufteilung von Verkehrsflächen sollen Gehwege nicht eingeschränkt, sondern barrierefrei ausgebaut werden.
Entsprechend soll die Sanierung der Wege gemäß Arbeitsprogramm des Senats auf hohem Niveau verstetigt, das Fußgängerleitsystem erneuert und ausgebaut sowie der Fußverkehr noch stärker mit dem ÖPNV verzahnt werden. Auch das Umfeld von Haltestellen soll attraktiver gestaltet werden. Radverkehrsanlagen, vor allem Velorouten, sollen so ausgebaut werden, dass sie auch von Personen auf Dreirädern oder Tandems problemlos genutzt werden können. Plätze zur zentralen urbanen Begegnung sollen so gestaltet werden, dass sie uneingeschränkt und gemeinsam genutzt werden können und zum Aufenthalt einladen.
Um Gefährdungen zu vermeiden, werden die Verkehrsflächen für Fußgängerinnen und Fußgänger besonders sorgfältig geplant und gestaltet. Um sichere Wegebeziehungen durch gesicherte Querungen, insbesondere auch bei Radverkehrsanlagen zu ermöglichen, werden Pilotversuche durchgeführt.
Durch Kontrollen soll gewährleistet werden, dass Fußwege und Plätze von Falschparkenden, Fahrrädern, Motorrädern und E-Tretrollern freigehalten werden. Park- und Halteverbote an Bushaltestellen sollen das barrierefreie und gefahrlose Zu- und Aussteigen gewährleisten.
In der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es über die o.g. gesetzlichen Grundlagen hinaus einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK. Er fasst die Ziele und Maßnahmen des Hamburger Senats zur Herstellung von mehr Inklusion und Barrierefreiheit zusammen; darunter fallen auch Aspekte, die die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum betreffen.
ohne
keine
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