21-0869

Barrierefreie Wahllokale in Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

06.03.2020

Lfd. Nr. 63 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Janina Satzer (SPD-Fraktion)

 

Barrierefreie Wahllokale in Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Bei der Bürgerschaftswahl 2020 wurde von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung bemängelt, dass Wahllokale nicht barrierefrei gestaltet sind, was die Teilnahme an der Wahl, sowie eine korrekte und selbständige Stimmabgabe erheblich erschwert hätten.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

1.                   Wie viele Wahllokale in Eimsbüttel verfügen über

  1. keinen barrierefreien Eingang? Ist dort eine bauliche Umgestaltung geplant und wenn ja, wann?

 

Im Bezirk Eimsbüttel sind 19 Wahllokale nicht barrierefrei, 140 eingeschränkt barrierefrei und 33 barrierefrei.

Da die Wahlorganisation weder Inhaber noch Mieter, Pächter o.ä. der Liegenschaften ist sondern als Gastveranstalter für maximal zwei Tage auftritt, ist über die baulichen Planungen in den 86 verschiedenen Wahllokalstandorten nichts bekannt.

 

  1. keine mobile Wahlkabine? Ist dort die Anschaffung geplant und wenn ja, wann?

 

Die Wahlkabinen werden für jede Wahl zentral vom Landeswahlamt beschafft, diese sind aus Pappe und werden mit den Wahlurnen gemeinsam in der Woche vor der Wahl vom Logistikdienstleister ausgeliefert und nach der Wahl wieder abgeholt.

Es gibt somit kein Wahllokal, das über keine mobile Wahlkabine verfügt.

 

2.                   In welchen Wahllokalen wurden bei der Bürgerschaftswahl 2020 folgende Dienstleistungen angeboten und welche diesbezüglichen Planungen gibt es für die kommenden Wahlen?

  1. Wahlunterlagen in leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten.

 

In keinem Wahllokal. Das Landeswahlamt hat auf seinem Internetauftritt (https://hamburgwahl.de/leichte-sprache) vorab Informationen im Internet veröffentlicht.

 

  1. Wahlunterlagen in Braille für Blinde.

 

In keinem Wahllokal. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. stellt in Zusammenarbeit mit dem Landeswahlamt Schablonen sowie Audio-CDs mit Informationen zur Wahl sowie der Handhabung der Schablonen her und versendet diese.

(https://www.bsvh.org/nachricht/unabhaengig-waehlen-menschen-mit-seheinschraenkung-erhalten-wahlschablonen.html)

 

  1. Erläuterung des Wahlvorganges im Wahllokal in Gebärdensprache für Gehörlose.

 

In keinem Wahllokal. Der Internetauftritt des Landeswahlamts ist sowohl in leichter Sprache als auch in Gebärdensprache aufrufbar.

Über weiterführende Planungen ist der bezirklichen Wahlorganisation derzeit nichts bekannt.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine