22-0587

Barrierefreie Parkplätze in Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

02.12.2024

Lfd. Nr. 38 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Lena Schwarzer (GRÜNE-Fraktion)

Barrierefreie Parkplätze in Eimsbüttel

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

In den Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) ist in den Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) unter Punkt 3.3.6 vorgegeben, dass im öffentlichen Raum drei Prozent barrierefreie Parkstände bzw. bei 20–30 Parkständen mindes­tens ein barrierefreier Parkstand vorgesehen werden sollen.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Wie viele öffentliche Parkplätze gibt es in Eimsbüttel und wie viele davon sind barrierefrei (wenn möglich nach Stadtteilen aufgeschlüsselt)?

Die Anzahl der öffentlichen Parkplätze in Eimsbüttel ist im Geo-Portal nicht erfasst. Barrierefreie Parkplätze verteilen sich wie folgt: Eidelstedt 7 / Eimsbüttel 41 / Harvestehude 28 / Hoheluft-West 4 / Lokstedt 2 / Niendorf 9 / Rotherbaum 58 / Schnelsen 10 / Stellingen 9.

  1. Wenn sich die Gesamtzahl an Parkplätzen verringert, z.B. wegen straßenbaulicher Um­bauten, fallen dann anteilig barrierefreie Parkplätze weg oder bleiben diese (in der An­zahl) bestehen?

Diese bleiben i.d.R. bestehen.

  1. Gibt es Ausnahmeregelungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, damit diese Personen verkehrsberuhigte Bereiche mit dem Auto erreichen und dort auch parken können?

Für die Klärung dieser Frage ist das jeweilige Polizeikommissariat zuständig.

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