Barrierefreie Arbeit des Inklusionsbeirats sichern BV-Beschluss vom 26.04.2018 - Drs. 20-2912
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Gemäß § 6 des Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) sind alle Träger öffentlicher Gewalt der FHH im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereiches für die Gleichstellung behinderter Menschen abschließend verantwortlich; daraus folgt, dass die Finanzierung eines in einem Bezirk von der Bezirksversammlung eingerichteten Beirates auch dort zu erfolgen hat. Die BASFI koordiniert lediglich behördenübergreifend die Umsetzung der VN-Behindertenrechts-konvention, des Landesaktionsplans und des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen; die Finanzierungsverantwortung liegt jedoch bei den jeweiligen Maßnahmenzuständigen, hier dem Bezirk.
Auf vorstehendem Hintergrund kann der Bitte zur Einrichtung eines zusätzlichen Haushaltstitels von hier im Einzelplan 4 nicht gefolgt werden. Es wird empfohlen den Haushaltstitel bedarfsgerecht unter Mitwirkung der Finanzbehörde im Einzelplan 1.4 einzurichten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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