20-3023

Barrierefreie Arbeit des Inklusionsbeirats sichern BV-Beschluss vom 26.04.2018 - Drs. 20-2912

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Gemäß § 6 des Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) sind alle Träger öffentlicher Gewalt der FHH im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereiches für die Gleichstellung behinderter Menschen abschließend verantwortlich; daraus folgt, dass die Finanzierung eines in einem Bezirk von der Bezirksversammlung eingerichteten Beirates auch dort zu erfolgen hat. Die BASFI koordiniert lediglich behördenübergreifend die Umsetzung der VN-Behindertenrechts-konvention, des Landesaktionsplans und des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen; die Finanzierungsverantwortung liegt jedoch bei den jeweiligen Maßnahmenzuständigen, hier dem Bezirk.

 

Auf vorstehendem Hintergrund kann der Bitte zur Einrichtung eines zusätzlichen Haushaltstitels  von hier im Einzelplan 4 nicht gefolgt  werden.  Es wird  empfohlen den Haushaltstitel bedarfsgerecht unter Mitwirkung  der Finanzbehörde im Einzelplan 1.4 einzurichten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine