20-3023

Barrierefreie Arbeit des Inklusionsbeirats sichern BV-Beschluss vom 26.04.2018 - Drs. 20-2912

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Gemäß § 6 des Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) sind alle Träger öffentlicher Gewalt der FHH im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereiches für die Gleichstellung behinderter Menschen abschließend verantwortlich; daraus folgt, dass die Finanzierung eines in einem Bezirk von der Bezirksversammlung eingerichteten Beirates auch dort zu erfolgen hat. Die BASFI koordiniert lediglich behördenübergreifend die Umsetzung der VN-Behindertenrechts-konvention, des Landesaktionsplans und des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen; die Finanzierungsverantwortung liegt jedoch bei den jeweiligen Maßnahmenzuständigen, hier dem Bezirk.

 

Auf vorstehendem Hintergrund kann der Bitte zur Einrichtung eines zusätzlichen Haushaltstitels  von hier im Einzelplan 4 nicht gefolgt  werden.  Es wird  empfohlen den Haushaltstitel bedarfsgerecht unter Mitwirkung  der Finanzbehörde im Einzelplan 1.4 einzurichten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine     

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.