21-3861

B-Plan Schnelsen 92 (Wohnen im Bereich Kettelerweg – Holsteiner Chaussee) – Planungsziele korrigieren und maßvolle Nachverdichtung ermöglichen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.11.2023
26.09.2023
27.06.2023
06.06.2023
23.05.2023
Sachverhalt

Die Planungsziele dieses Verfahrens lauten derzeit:

„Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für etwa 40 neue Wohneinheiten in Form von Reihenhäusern und Geschosswohnungs­bau auf der rückwärtig gelegenen Fläche zwischen Holsteiner Chaussee und den Grundstücken am Voßkamp sowie auf dem Grundstück Holsteiner Chaussee 298 ge­schaffen werden. Zudem sollen Wegeverbindungen vom Voßkamp zum Ketteler­weg und zur Holsteiner Chaussee entstehen. Der bestehende Wohnungsbau soll planungsrechtlich gesichert werden. (…) Die Erschließung soll von der Holsteiner Chaussee bzw. für den rückwärtig gelegenen Bereich über eine private Zufahrt, östlich des Seniorenheims vom Kettelerweg aus erfolgen. Teilweise ist die Unter­bringung der Stellplätze in Tiefgaragen geplant. Ein Anteil der Wohnungen soll als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden. (https://www.hamburg.de//bplaene-im-verfahren/3810410/schnelsen-92/)

Bereits am 16. April 2013 fand eine öffentliche Plandiskussion zu dem Verfahren statt. Eine substantielle Weiterführung des Vorhabens fand seitdem nicht statt. Offensichtlich lassen sich die Ziele des Verfahrens und die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Anwohner­schutz nicht in einer Form vereinbaren, die eine Realisierung ermöglichen würde. Insbesondere der notwendige Erhalt der ökologischen Naturflächen, der gebotene Anwohnerschutz und die hohen Kosten einer Erschließungsstraße für verhältnismäßig wenig Wohneinheiten stehen der Realisierung sichtlich im Wege.

Es bedarf daher einer Korrektur der Zielsetzungen, um die gebotene Nachverdichtung und die Schaffung von Wohnraum zeitnah zu ermöglichen. Das Planungsziele von 40 Wohneinheiten (Übersicht der laufenden Bebauungsplanverfahren vom 02. Mai 2023 gibt 35 WE als Potential an) lässt sich auch ohne die Erschließung von neuem Bauland in der inneren Grünfläche des Wohnblocks durch die Ermöglichung der Nachverdichtung im Bestand des Voßkamp realisieren.

Dies vorausgeschickt möge der Stadtplanungsausschuss folgendes beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, die Verwaltung aufzufordern, die nachfolgenden Änderungen des Verfahrens zu prüfen und dem Stadtplanungsausschuss (StaPla) im An­schluss eine Beschlussvorlage für die Anpassung der Verfahrensziele zu unterbreiten:

  1. Das Plangebiet wird nach Norden und Osten bis zum Voßkamp ausgeweitet.
  2. Eine Erschließung des rückwärtigen Bereichs durch eine neue Zufahrtsstraße in die innere Grünfläche wird aus den Zielen gestrichen.
  3. Der rückwärtige Bereich (Flurstücke 8546, 8740 8613 und 8615) sollte nicht mehr als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden, sondern gemeinsam mit den Flurstücken 7240 und 6766 als Grünfläche (öffentlich/privat) festgesetzt werden, um die erhaltenswerten Grünflächen zu sichern und die grünen Wegeverbindungen und Parkanlagen zu erweitern.
  4. Auf den Flurstücken entlang des Voßkamp soll eine straßenbegleitende maßvolle Nach­verdichtung im Bestand ermöglicht werden (z.B. WA II).
  5. Den östlich gelegenen Flurstücken entlang des Voßkamp mit einer Tiefe von mehr als 50 m soll mit einem rückwärtig gelegenen Baufeld (Baugrenzen) die Möglichkeit einer maßvollen Nachverdichtung auf dem eigenen Grundstück gegeben werden (z.B. WA I offen).
  6. Die Anlage von privaten Fahrwegen für Kfz, Garagen und Stellplätze im rückwärtigen Bereich (hinter der ersten Baureihe, tiefer als 15 m von der straßenseitigen Grundstücks­grenze) soll baurechtlich möglichst ausgeschlossen werden.

Ali Mir Agha, Stephan Heymann und GRÜNE-Fraktion

 

Anhänge

keine