B-Plan Schnelsen 92 (Wohnen im Bereich Kettelerweg Holsteiner Chaussee) Planungsziele korrigieren und maßvolle Nachverdichtung ermöglichen
Die Planungsziele dieses Verfahrens lauten derzeit:
„Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für etwa 40 neue Wohneinheiten in Form von Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau auf der rückwärtig gelegenen Fläche zwischen Holsteiner Chaussee und den Grundstücken am Voßkamp sowie auf dem Grundstück Holsteiner Chaussee 298 geschaffen werden. Zudem sollen Wegeverbindungen vom Voßkamp zum Kettelerweg und zur Holsteiner Chaussee entstehen. Der bestehende Wohnungsbau soll planungsrechtlich gesichert werden. (…) Die Erschließung soll von der Holsteiner Chaussee bzw. für den rückwärtig gelegenen Bereich über eine private Zufahrt, östlich des Seniorenheims vom Kettelerweg aus erfolgen. Teilweise ist die Unterbringung der Stellplätze in Tiefgaragen geplant. Ein Anteil der Wohnungen soll als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden.“ (https://www.hamburg.de//bplaene-im-verfahren/3810410/schnelsen-92/)
Bereits am 16. April 2013 fand eine öffentliche Plandiskussion zu dem Verfahren statt. Eine substantielle Weiterführung des Vorhabens fand seitdem nicht statt. Offensichtlich lassen sich die Ziele des Verfahrens und die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Anwohnerschutz nicht in einer Form vereinbaren, die eine Realisierung ermöglichen würde. Insbesondere der notwendige Erhalt der ökologischen Naturflächen, der gebotene Anwohnerschutz und die hohen Kosten einer Erschließungsstraße für verhältnismäßig wenig Wohneinheiten stehen der Realisierung sichtlich im Wege.
Es bedarf daher einer Korrektur der Zielsetzungen, um die gebotene Nachverdichtung und die Schaffung von Wohnraum zeitnah zu ermöglichen. Das Planungsziele von 40 Wohneinheiten (Übersicht der laufenden Bebauungsplanverfahren vom 02. Mai 2023 gibt 35 WE als Potential an) lässt sich auch ohne die Erschließung von neuem Bauland in der inneren Grünfläche des Wohnblocks durch die Ermöglichung der Nachverdichtung im Bestand des Voßkamp realisieren.
Dies vorausgeschickt möge der Stadtplanungsausschuss folgendes beschließen:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, die Verwaltung aufzufordern, die nachfolgenden Änderungen des Verfahrens zu prüfen und dem Stadtplanungsausschuss (StaPla) im Anschluss eine Beschlussvorlage für die Anpassung der Verfahrensziele zu unterbreiten:
Ali Mir Agha, Stephan Heymann und GRÜNE-Fraktion
keine