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B-Plan Eidelstedt 30 – Vielfältige Wohnnutzungen für das Eidelstedter Zentrum BV-Beschluss vom 31.05.2018 - Drs. 20-2986

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die BSW/WSB begrüßt die Intention des o. g. Beschlusses, die Realisierung von Sonderwohnformen im Eidelstedter Zentrum zu unterstützen. Die Schaffung zusätzlicher Wohnraumangebote für verschiedene Zielgruppen entspricht den im Integrierten Entwicklungskonzept für das RISE-Fördergebiet Eidelstedt-Mitte enthaltenen Zielsetzungen.

 

Wenn ein Neubauprojekt aufgrund einer Konzeptausschreibung, eines städtebaulichen Vertrags oder im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einen Anteil von einem Drittel geförderter Wohnungen vorsieht, kann hier ebenfalls festgelegt werden, dass die Wohnungen mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung über den 1. oder 2. Förderweg, für vordringlich Wohnungssuchende und/oder für Auszubildende oder Studierende zu versehen sind.

 

Für die Inanspruchnahme der damit verbundenen Förderung ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) Ansprechpartnerin für die Investoren. Die IFB berät zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten im Rahmen der IFB-Förderrichtlinien und vergibt die entsprechenden Darlehen und Zuschüsse.

 

Für Mietwohnungsneubau im 1. und 2. Förderweg finden sich die Bedingungen der Förderung in den jeweiligen Förderrichtlinien. Es besteht die Möglichkeit, die geförderten Wohnungen als barrierefreie Wohnungen zu fördern. In den Richtlinien finden sich die Bedingungen für eine Förderung der Wohnungen als barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2 für Menschen mit Behinderungen sowie für ältere Menschen (Seniorenhaushalte), von denen im Regelfall mindestens eine Person das 60. Lebensjahr vollendet hat, für Servicewohnanlagen nach DIN 18040-2 für Senioren nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) sowie für rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18040-2R.

 

Wenn Investoren die geförderten Wohnungen als Wohnungen für Auszubildende und Studierende planen, gilt die Förderrichtlinie "Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende - Förderrichtlinie für den Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende".

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu erwähnen, dass die Wohnungen auch als Wohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte gefördert werden können.

 

Informationen zur Förderung, die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie die Förderrichtlinie zum Download sind über die Internetseite der IFB verfügbar: https://www.ifbhh.de/

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine