22-1554

Automaten-Aufstellung mit Vapes und Energydrinks an der Julius-Leber-Schule

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Manuela Pagels, Thomas Arndt (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Automaten-Aufstellung mit Vapes und Energydrinks an der Julius-Leber-Schule
Fortlaufende. Nr.: 22-124

Eingangsdatum: 30.09.2025
Datum der Antwort: 13.10.2025

Sachverhalt:

Hinweise aus der Bevölkerung informierten darüber, dass vor der Julius-Leber-Schule ein Automat aufgestellt wurde, in dem Vapes (E-Zigaretten) und Energydrinks erhältlich sind. In den beigefügten Bildern ist der Automat dokumentiert.

Da es sich hierbei um Produkte handelt, die in unmittelbarer Nähe einer Schule verkauft werden, stellen sich Fragen hinsichtlich der Genehmigung, Kontrolle und Vereinbarkeit mit dem Kinder- und Jugendschutz.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wurde für die Aufstellung des Automaten an der Halstenbeker Straße 37 eine Genehmigung erteilt?

Nein. Für Automaten, die auf Privatgrund stehen, ist eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde gemäß Anlage 2 zu § 60 der Hamburgischen Bauordnung nicht erforderlich. Inhaltliche Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an diese Vorhaben gestellt werden, sind jedoch zu beachten.

a) Wenn ja, durch welche Stelle?

b) Auf welcher Rechtsgrundlage?

c) Mit welchen Auflagen?

2. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die Aufstellung und den Betrieb des Automaten?

Das BA (Fachamt MR) erhielt durch die Schulleitung am 11.09.25 Kenntnis über die Aufstellung des Automaten mit Vapes, Energy-Drinks und Süßigkeiten.

3. Ist es nach Ansicht des Bezirksamtes zulässig, dass in unmittelbarer Nähe einer Schule Produkte wie Vapes (E-Zigaretten) und Energydrinks verkauft werden?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, welche Maßnahmen werden ergriffen?

Auf öffentlichen Grund dürfen keine Verkaufsautomaten aufgestellt werden gem. § 16 Abs. 2 Hamburgisches Wegegesetz.

4. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass an dem Automaten der Erwerb von Vapes ohne Kontrolle entgegen § 10 Jugendschutzgesetz glich ist?

Das Fachamt Verbraucherschutz hat den Automaten am 12.09.25 dahingehend geprüft und festgestellt, dass die Vapes nur gegen eine Alterskontrolle abgegeben werden können.

5. Welche Regelungen gelten im Bezirk allgemein für die Aufstellung von Verkaufsautomaten mit Tabak- oder tabakähnlichen Produkten sowie Energydrinks in der Nähe von Schulen?

Aus Sicht des Fachamtes Verbraucherschutz müssen die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen durch eine automatische Alterskontrolle erfolgen. Eine Abgabe von Tabak- oder tabakähnlichen Produkten an Kinder und Jugendliche ist verboten. In Hamburg gibt es derzeit keine gesetzliche Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks. Das Jugendschutzgesetz greift hierfür nicht.

6. Welche Schritte beabsichtigt das Bezirksamt einzuleiten, um den Verkauf von Vapes und Energydrinks an Schülerinnen und Schüler im Umfeld von Schulen, hier der Julius-Leber-Schule, zu unterbinden?

Siehe Antworten auf die Fragen 4 und 5. Es wurde jedoch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen §146 Abs. 2 Nr. 3 Gewerbeordnung (Kennzeichnungspflicht) eingeleitet.

7. Gibt es im Bezirk weitere Automaten dieser Art in der Nähe von Schulen?

a) Wenn ja, an welchen Standorten?

Bei MR sind keine weiteren Standorte bekannt.

b) Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über deren Genehmigung und Kontrolle?

Siehe Antworten Frage zu Frage 3

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

Fotos des aufgestellten Automaten

Lokalisation Beta
Halstenbeker Str.

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