22-1349

Auswirkungen der neuen Gehaltsstruktur für Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Bürgerhäuser für den Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

08.08.2025

Lfd. Nr. 104 (22)


Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)

Auswirkungen der neuen Gehaltsstruktur r Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Bürgerhäuser für den Bezirk Eimsbüttel

Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet wie folgt:

Sachverhalt:

Am 20. Juli wurde durch eine Pressemitteilung bekannt, dass nach gut dreijähriger Arbeit die von der Behörde für Kultur und Medien und der für Bezirke zuständigen Behörde gemeinsam mit den sieben Bezirksämtern angestrebte neue Stellenbewertung fertig geworden ist. Sie orientiert sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Bisher erhält ein Großteil der Mitarbeitenden in Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Bürgerhäusern deutlich niedrigere Gehälter als Personen in vergleichbaren Positionen in anderen Organisationen. Zudem ist die Vergütung oft nicht einheitlich.

Bereits Ende letzten Jahres war von Seiten der Kulturbehörde angekündigt worden, einen Ausgleich der durch Tariferhöhungen bzw. Neueinstufungen des Personals entstehenden Mehrkosten zu schaffen. Die Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Bürgerhäuser erhalten dafür eine neue strukturelle Förderung von jährlich rd. 1 Mio. €.

Hamburg macht damit einen weiteren wichtigen Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in der Soziokultur und setzt zugleich einmal mehr bundesweit neue Maßstäbe. Laut BKM werden rd. 65 % der Stellen in der Soziokultur höher eingruppiert und rd. 32 % bleiben in derselben Gehaltsgruppe.

Der Bezirk Eimsbüttel verfügt über drei institutionell geförderten Einrichtungen: Kulturhaus Eidelstedt, Freizeitzentrum Schnelsen (FZS) und Galerie Morgenland/ Geschichtswerkstatt Eimsbüttel.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:

  1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Stadtteilkultureinrichtungen werden in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt? Bitte separat für die einzelnen Einrichtungen angeben.

Einrichtung

Anzahl Mitarbeitende

Stellenumfang insgesamt

Kulturhaus Eidelstedt

7

3,89

Freizeitzentrum Schnelsen

3

2,46

Geschichtswerkstatt

1

0,64

Nachrichtlich:

rgerhaus Lenzsiedlung

4

2,12

  1. Wie wirkt sich die geänderte Eingruppierung auf die Beschäftigungsstruktur aus? Wie viele Stellen werden in den jeweiligen Einrichtungen
    1. besser eingruppiert,
    2. gleich eingruppiert oder
    3. niedriger gruppiert, wobei die niedrigere Entgeltgruppe erst bei einer Neubesetzung der Stelle wirksam wird?

Einrichtung

besser

gleich

niedriger

Kulturhaus Eidelstedt

3

3

1

Freizeitzentrum Schnelsen

3

-

-

Geschichtswerkstatt

1

-

-

Nachrichtlich:

rgerhaus Lenzsiedlung

1

3

-

  1. In welchem Umfang wird sich die Rahmenzuweisung durch die genannten Tariferhöhungen bzw. Neueinstufungen des Personals für den Bezirk Eimsbüttel erhöhen?

Die Träger der Einrichtungen können im Hinblick auf ihre Förderungen einen Änderungsantrag stellen. Die exakten Werte für die Einzelpersonen hängen auch von persönlichen Rahmenbedingungen ab. Diese werden im Rahmen der Prüfung durch die Bezirksämter ermittelt. Der Mehrbedarf wird dann in Richtung Kulturbehörde (für die soziokulturellen Zentren und die Geschichtswerkstatt) bzw. Finanzbehörde (für das Bürgerhaus Lenzsiedlung) gemeldet und von dort ausgeglichen.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Schnelsen

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