22-2252

Auswirkungen der Grundsicherungsreform auf Familien in Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)
Titel: Auswirkungen der Grundsicherungsreform auf Familien in Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-192

Eingangsdatum: 12.05.2026
Datum der Antwort: 27.05.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Im Zuge der Weiterentwicklung der Grundsicherung werden aktuell Veränderungen diskutiert bzw. umgesetzt, die unter anderem eine konsequentere Anwendung von Mitwirkungspflichten sowie Sanktionsmechanismen vorsehen. In diesem Zusammenhang stehen auch Fragen der Sicherung von Unterkunftskosten sowie der Stabilität von Wohnverhältnissen von Leistungsbeziehenden im Fokus.

Veränderungen in der Grundsicherung können sich auf familiäre Belastungssituationen auswirken. Die sozioökonomische Lebenslage der Familie hat eine enge Wechselwirkung zum Wohl von Kindern und Jugendlichen. Finanzielle Unsicherheiten, instabile Wohnverhältnisse und daraus resultierende psychosoziale Belastungen gelten als Risikofaktoren, die im Einzelfall zu einer Gefährdung des Kindeswohles beitragen können.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für den Bezirk Eimsbüttel die Frage, welche Auswirkungen die neue Grundsicherung jetzt bereits oder perspektivisch auf die Arbeit des Jugendamtes, insbesondere des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), haben könnten. Von besonderem Interesse sind hierbei sowohl die Entwicklung von Kindeswohlgefährdungsmeldungen als auch mögliche Veränderungen in der Komplexität von Fallkonstellationen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

  1. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt Eimsbüttel zu Veränderungen in den Lebenslagen von Familien mit Kindern vor, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, und wie werden diese fachlich eingeordnet?

Vielfältige Faktoren haben Einfluss auf die finanzielle Situation und auf die Lebenslagen von Familien mit Kindern. Psychische Belastungen, Arbeitsfähigkeit, schwierige Wohnverhältnisse, Arbeitslosigkeit und die allgemeinen Preissteigerungen sind Beispiele für diesen Kontext. Da es immer um das Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren geht, lässt sich keine eindeutige Veränderung herleiten, die auf die möglichen Kürzungen von Leistungen zurück zu führen ist.

  1. Wie haben sich die Fallzahlen im Bereich der Kindeswohlgefährdungsmeldungen im Bezirk Eimsbüttel in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Bitte aufgeschlüsselt nach Stadtteilen.

vgl. Tabelle zu Frage 2 und 3

  1. Wie haben sich die Fallzahlen und die Fallbelastung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Bezirks Eimsbüttel in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? In wie vielen dieser Fälle kann man von komplexen Mehrfachproblemlagen sprechen? Bitte aufgeschlüsselt nach Stadtteilen.

vgl. Tabelle zu Frage 2 und 3
Die Personalbemessung JuPlan II geht von 60% „normaler“lle aus.

  1. Welche personellen und organisatorischen Ressourcen stehen dem ASD im Bezirk Eimsbüttel zur Verfügung, und wie werden diese im Hinblick auf mögliche steigende oder komplexere Fallkonstellationen möglicherweise angepasst?

Mit Stichtag 31.12.2025 stehen dem ASD folgende Ressourcen zur Verfügung:
- 49,84 VzÄ Sachbearbeitung. In 2026 kommen im Vorgriff auf die Personalbemessung weitere 3 Stellen hinzu, die noch nicht besetzt sind.
- 7,0 VzÄ ASD-Geschäftsstelle
- 2,5 VzÄ stellvertretende ASD-Leitung
- 5,0 VzÄ ASD-Leitung.
Diese Stellen teilen sich auf 5 Abteilungen auf.
Das Projekt JuPlan II führt derzeit eine Personalbemessung im ASD und in angrenzenden Abteilungen (WJH, ASD-G, Angebotsberatung) durch. In einer ersten Veröffentlichung zu den Ergebnissen wurden hamburgweit 100,8 zusätzlich notwendige Stellenr die ASD-Sachbearbeitung errechnet. Davon sind im Vorgriff der zu erwartenden Ergebnisse bereits 60 Stellen hamburgweit genehmigt. Für Eimsbüttel sind dies die 4 Stellen ASD-Z (bei BSFB gebucht) und 3 neue Stellen in der ASD-Sachbearbeitung. Sie sind in der Aufzählung enthalten.
Die Personalbemessung hat hamburgweit zusätzlich Bedarfe für die WJH (25,6 VzÄ), für die ASD-Geschäftsstellen (17,0 VzÄ) und für die Angebotsberatung (6,2 VzÄ) errechnet. Diese Bedarfe und die fehlenden 40,8 Stellen im ASD sind Teil der Haushaltsberatungen. Ihre Umsetzung ist noch unklar.

Die Personalbemessung basiert auf dem Stand der Fallbelastung in 2025, die möglichen Anforderungen, die sich aus der Veränderung im SGB II ergeben, sind hier nicht berücksichtigt. Durch sozialräumliche Angebote und SAJF-Projekte wird versucht, niederschwelligen Hilfen anzubieten, um damit zusätzliche Unterstützung der Bürger:innen zu schaffen und den ASD zu entlasten.

  1. In welcher Weise erfolgt die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen der Grundsicherung und dem Jugendamt, insbesondere im Hinblick auf frühzeitige Unterstützung von Familien in belasteten Lebenslagen?

lle im ASD werden in aller Regel vor der Entscheidung über die geeignete Hilfe in einer multiprofessionellen kollegialen Beratung besprochen, zu der je nach Einzelfall auch die Kolleg:innen der Jugendberufsagentur hinzu gezogen werden können.

Darüber hinaus gibt einen jährlichen Austausch zwischen dem Jugendamt und dem Jobcenter, wo auch die Konsequenzen der Gesetzesänderung besprochen werden.

  1. Welche fachlichen Konzepte, Verfahren oder Kooperationsstrukturen bestehen im Bezirk Eimsbüttel, um Familien bei drohender finanzieller oder wohnungsbezogener Instabilität frühzeitig zu unterstützen und Eskalationen zu vermeiden?

Sozialberatungen und niederschwellige Angebote können Familien bei Antragstellungen unterstützen und beraten. Das Jugendamt selbst kann keine finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes bieten.
In Fällen von drohendem Wohnungsverlust kann die Beratung und Unterstützung durch die Fachstelle für Wohnungsnotfälle in Anspruch genommen werden. Die Fachstellen arbeiten bei Schnittstellenthemen eng mit dem zuständigen ASD zusammen.

  1. In welcher Weise werden im Bezirk Eimsbüttel Erkenntnisse aus der Praxis, etwa aus Fallverläufen oder Rückmeldungen von Fachkräften, systematisch erfasst und in die Weiterentwicklung von Unterstützungsstrukturen einbezogen?

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfasst und betrachtet das Jugendamt unterschiedliche Bedarfe. Auch die Rückmeldungen aus dem ASD fließen in diese Betrachtung ein.

  1. Welche weiteren Entwicklungen werden im Bezirk Eimsbüttel im Zusammenhang mit Veränderungen in der Grundsicherung erwartet, und welche Maßnahmen werden vorbereitet, um möglichen Auswirkungen auf Familien und das Kindeswohl angemessen zu begegnen?

Es ist zu befürchten, dass die gesetzlichen Veränderungen im SGB II zu Schieflagen in einzelnen Familien führen. Möglicherweise dadurch ausgelöste Mitteilungen einer Kindeswohlgefährdung durch das Jobcenter würde eine weitere Verlagerung von sozialen Problemlagen auf die Jugendhilfe bedeuten.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

Tabelle zu Fragen 2 und 3

Lokalisation Beta
Eimsbüttel

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