Auswirkungen der Grundsicherungsreform auf Familien in Eimsbüttel
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)
Titel: Auswirkungen der Grundsicherungsreform auf Familien in Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-192
Eingangsdatum: 12.05.2026
Datum der Antwort: 27.05.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Im Zuge der Weiterentwicklung der Grundsicherung werden aktuell Veränderungen diskutiert bzw. umgesetzt, die unter anderem eine konsequentere Anwendung von Mitwirkungspflichten sowie Sanktionsmechanismen vorsehen. In diesem Zusammenhang stehen auch Fragen der Sicherung von Unterkunftskosten sowie der Stabilität von Wohnverhältnissen von Leistungsbeziehenden im Fokus.
Veränderungen in der Grundsicherung können sich auf familiäre Belastungssituationen auswirken. Die sozioökonomische Lebenslage der Familie hat eine enge Wechselwirkung zum Wohl von Kindern und Jugendlichen. Finanzielle Unsicherheiten, instabile Wohnverhältnisse und daraus resultierende psychosoziale Belastungen gelten als Risikofaktoren, die im Einzelfall zu einer Gefährdung des Kindeswohles beitragen können.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für den Bezirk Eimsbüttel die Frage, welche Auswirkungen die neue Grundsicherung jetzt bereits oder perspektivisch auf die Arbeit des Jugendamtes, insbesondere des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), haben könnten. Von besonderem Interesse sind hierbei sowohl die Entwicklung von Kindeswohlgefährdungsmeldungen als auch mögliche Veränderungen in der Komplexität von Fallkonstellationen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
Vielfältige Faktoren haben Einfluss auf die finanzielle Situation und auf die Lebenslagen von Familien mit Kindern. Psychische Belastungen, Arbeitsfähigkeit, schwierige Wohnverhältnisse, Arbeitslosigkeit und die allgemeinen Preissteigerungen sind Beispiele für diesen Kontext. Da es immer um das Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren geht, lässt sich keine eindeutige Veränderung herleiten, die auf die möglichen Kürzungen von Leistungen zurück zu führen ist.
vgl. Tabelle zu Frage 2 und 3
vgl. Tabelle zu Frage 2 und 3
Die Personalbemessung JuPlan II geht von 60% „normaler“ Fälle aus.
Mit Stichtag 31.12.2025 stehen dem ASD folgende Ressourcen zur Verfügung:
- 49,84 VzÄ Sachbearbeitung. In 2026 kommen im Vorgriff auf die Personalbemessung weitere 3 Stellen hinzu, die noch nicht besetzt sind.
- 7,0 VzÄ ASD-Geschäftsstelle
- 2,5 VzÄ stellvertretende ASD-Leitung
- 5,0 VzÄ ASD-Leitung.
Diese Stellen teilen sich auf 5 Abteilungen auf.
Das Projekt JuPlan II führt derzeit eine Personalbemessung im ASD und in angrenzenden Abteilungen (WJH, ASD-G, Angebotsberatung) durch. In einer ersten Veröffentlichung zu den Ergebnissen wurden hamburgweit 100,8 zusätzlich notwendige Stellenfür die ASD-Sachbearbeitung errechnet. Davon sind im Vorgriff der zu erwartenden Ergebnisse bereits 60 Stellen hamburgweit genehmigt. Für Eimsbüttel sind dies die 4 Stellen ASD-Z (bei BSFB gebucht) und 3 neue Stellen in der ASD-Sachbearbeitung. Sie sind in der Aufzählung enthalten.
Die Personalbemessung hat hamburgweit zusätzlich Bedarfe für die WJH (25,6 VzÄ), für die ASD-Geschäftsstellen (17,0 VzÄ) und für die Angebotsberatung (6,2 VzÄ) errechnet. Diese Bedarfe und die fehlenden 40,8 Stellen im ASD sind Teil der Haushaltsberatungen. Ihre Umsetzung ist noch unklar.
Die Personalbemessung basiert auf dem Stand der Fallbelastung in 2025, die möglichen Anforderungen, die sich aus der Veränderung im SGB II ergeben, sind hier nicht berücksichtigt. Durch sozialräumliche Angebote und SAJF-Projekte wird versucht, niederschwelligen Hilfen anzubieten, um damit zusätzliche Unterstützung der Bürger:innen zu schaffen und den ASD zu entlasten.
Fälle im ASD werden in aller Regel vor der Entscheidung über die geeignete Hilfe in einer multiprofessionellen kollegialen Beratung besprochen, zu der je nach Einzelfall auch die Kolleg:innen der Jugendberufsagentur hinzu gezogen werden können.
Darüber hinaus gibt einen jährlichen Austausch zwischen dem Jugendamt und dem Jobcenter, wo auch die Konsequenzen der Gesetzesänderung besprochen werden.
Sozialberatungen und niederschwellige Angebote können Familien bei Antragstellungen unterstützen und beraten. Das Jugendamt selbst kann keine finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes bieten.
In Fällen von drohendem Wohnungsverlust kann die Beratung und Unterstützung durch die Fachstelle für Wohnungsnotfälle in Anspruch genommen werden. Die Fachstellen arbeiten bei Schnittstellenthemen eng mit dem zuständigen ASD zusammen.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfasst und betrachtet das Jugendamt unterschiedliche Bedarfe. Auch die Rückmeldungen aus dem ASD fließen in diese Betrachtung ein.
Es ist zu befürchten, dass die gesetzlichen Veränderungen im SGB II zu Schieflagen in einzelnen Familien führen. Möglicherweise dadurch ausgelöste Mitteilungen einer Kindeswohlgefährdung durch das Jobcenter würde eine weitere Verlagerung von sozialen Problemlagen auf die Jugendhilfe bedeuten.
ohne
Tabelle zu Fragen 2 und 3
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.