22-1133

Auswirkungen der Baumaßnahmen zur Fernwärmetrasse auf die Parkanlage Grindelberg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

23.05.2025

Lfd. Nr. 80 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

Auswirkungen der Baumaßnahmen zur Fernwärmetrasse auf die Parkanlage Grindelberg

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Im Zuge des Trassenbaus der Fernwärme Spange Haferweg-Grindel wird derzeit die bestehende Pumpstation in der Parkanlage Grindelberg erneuert und erweitert. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde im Bereich Hallerstraße 3 ein kleines Wäldchen mit 23 ausgewachsenen Bäumen sowie zahlreichen Sträuchern und Büschen gerodet. Dieses Areal stellte bis zu seiner Fällung ein ökologisch wertvolles, sich selbst regulierendes Biotop inmitten der umliegenden Hochhaussiedlung dar.

Nach Auskunft der Hamburger Energiewerke erfolgt die Neugestaltung der Fläche, einschließlich der geplanten Neubepflanzungen, in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt sowie dem Fachamt Stadtgrün des Bezirksamts Eimsbüttel und orientiert sich an der ursprünglichen Gestaltung des historischen Gartendenkmals. Eine Wiederbepflanzung mit Bäumen ist zumindest in dem Bereich, in dem sich die neue Pumpstation befindet, aufgrund der geringen Höheder Erdschicht voraussichtlich nur eingeschränkt möglich.

Darüber hinaus finden derzeit im Bereich hinter dem Bezirksamt Eimsbüttel weitere Bautätigkeiten im Zusammenhang mit dem Trassenbau statt. In diesem Abschnitt sind bislang lediglich Rasenflächen beeinträchtigt worden; Baumfällungen wurden dort nach aktuellem Kenntnisstand nicht vorgenommen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:

  1. Welcher Zeitrahmen ist für die Baumaßnahmen im Bereich Hallerstraße 3 sowie im Abschnitt zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel und den Gebäuden Brahmsallee 2537 vorgesehen?

Derzeit ersetzen die Hamburger Energiewerke (HEnW) am Grindel die alten Fernwärmeleitungen durch neue. Diese Sanierungsmaßnahmen sollen im Spätsommer abgeschlossen sein.

Der Baustart der Pumpstation soll im 4. Quartal 2025 erfolgen. Einschließlich der Inbetriebnahme ist eine Bauphase von ca. 2 Jahren geplant. Ebenfalls im 4. Quartal 2025 ist der Baustart einer neuen Fernwärmetransportleitung in dem Bereich geplant. Im genannten Bereich werden die Baumaßnahmen nach aktuellen Planungsstand bis zum 2. Quartal 2026 ausgeführt.

  1. Sind im Bereich Hallerstraße 3 sowie im Abschnitt zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel und der Brahmsallee 2537 weitere Eingriffe in die dortigen Grünflächen geplant oder absehbar erforderlich? Falls ja, bitte mit näherer Beschreibung der Maßnahmen.

Im Bereich Hallerstr. 3 (Pumpstation) werden die Grünflächen für die Bauzeit entfernt. Weitere Baumfällungen sind nicht geplant. Nach Fertigstellung wird die Oberflächenwiederherstellung in Abstimmung mit den Ämtern erfolgen.

  1. Welche gestalterische Ausführung ist für die Grünfläche im Bereich Hallerstraße 3 nach Abschluss der Arbeiten an der Pumpstation vorgesehen?

Eine genauere Planung für die Gestaltung gibt es aktuell noch nicht. Diese wird in Zusammenarbeit mit den Behörden erfolgen.

  1. Ist im Zuge der Neugestaltung der Fläche eine Beteiligung der Anwohnerschaft sowie der Bezirkspolitik vorgesehen?

Eine Anwohnerbeteiligung ist nicht vorgesehen. Die Wiederherstellung der Parkanlage wird in erster Linie unter Denkmalschutzaspekten erfolgen.

  1. Welche Vorgaben bestehen seitens des Denkmalschutzamts hinsichtlich der Ausgestaltung der Fläche? Handelt es sich hierbei um verbindliche Anforderungen oder um Empfehlungen?

Die Abstimmung über die Gestaltung der Grünfläche wird durch die zuständigen Behörden erfolgen. Da die Parkanlage Grindelberg unter Denkmalschutz steht, wird es dann auch Vorgaben von Seiten des Denkmalschutzamtes geben.

  1. Besteht auf den Bereichen der Fläche Hallerstraße 3, die nicht von der unterirdischen Pumpstation eingenommen werden, die Möglichkeit zur Anpflanzung von Bäumen? Falls ja, sind entsprechende Baumpflanzungen vorgesehen? Fall nein, warum nicht?

Damit die Baumwurzeln die Wände der Station nicht schädigen, ist ein Mindestabstand bei Baumanpflanzungen einzuhalten. Außerhalb dieser Abstandzone können aus technischer Sicht Bäume angepflanzt werden, sofern nicht andere Gründe (z.B. unterirdische Leitungen, Abstand zu anderen Gebäuden) dem widersprechen.

  1. Welche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität (z.B. durch Sitzgruppen, Tischtennisplatten, etc.) sind im Bereich der Fläche Hallerstraße 3 möglich bzw. bereits vorgesehen?

Siehe Antwort zu Frage 3.

  1. Auf der Fläche im Bereich Hallerstraße 3 besteht derzeit eine Geländeerhebung von ca. drei Metern. Ist vorgesehen, diese zu entfernen, um eine ebene und damit besser nutzbare Fläche herzustellen?

Die Geländeerhebung muss für die Bauphase der Station entfernt werden. Ob sie nach Fertigstellung der Station wiederhergestellt wird, ist Teil der gestalterischen Planung in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt und Denkmalschutzamt.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Grindelberg Hallerstraße Eimsbüttel Brahmsallee

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