21-2543

Austausch von Fahrradhäusern im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

01.12.2021

Lfd. Nr. 152 (21)

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Lutz Schmidt (GRÜNE-Fraktion)

 

Austausch von Fahrradhäusern im Bezirk Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

In den achtziger und neunziger Jahren wurden unter anderem in Hamburg Eimsbüttel die für Hamburg typischen zwölfeckigen Fahrhäuser aufgestellt. Diese wurden von der Stadt gefördert und sollen v.a. den Anwohner*innen in den eng besiedelten Stadtteilen ausreichend Abstellplatz für ihre Fahrräder bieten. Ein Fahrradhaus bietet dabei Platz für 12 zwölf Fahr­räder, die hochkant in den Fahrradhäusern platziert werden.

Mittlerweile sind diese Fahrradhäuser stark in die Jahre gekommen. Im Ausschuss für Mobilität vom 3.11.2021 wurde seitens des Fachamtes Management des Öffentlichen Raums (MR), dass die Fahrradhäuser in naher Zukunft abgebaut und durch neue Zeitgemäße Fahrrad­häuser ersetzt werden sollen. Diese Fahrradhäuser sollen dann auch so konstruiert sein, dass auch Lastenräder mit deutlich mehr Gewicht hier platziert werden können.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie viele Fahrradhäuser gibt es aktuell? Wie viel Kapazität haben diese Fahrradhäuser? Wie ist die Auslastung dieser Kapazitäten aktuell?

 

Derzeit befinden sich 238 genehmigte Fahrradhäuser im Bezirk Eimsbüttel. In den Häusern finden bis zu 12 Fahrräder Platz. Die Besitzer erfreuen sich einer hohen Auslastung der Häuschen und können im Einzelfall auf Wartelisten zurückgreifen.

 

  1. Bitte listen Sie die Standorte der Fahrradhäuser im ist auf.

 

Bitte entnehmen Sie die erforderlichen Informationen aus der angehängten Datei.

 

  1. Wie ist die vertragliche Grundlage? Wann läuft diese aus?

 

Im Bereich der Fahrradhäuser werden keine Verträge geschlossen, sondern Sondernutzungsgenehmigungen nach Einholung von Stellungnahmen vergeben. Diese bewegen sich derzeit in einem zeitlichen Rahmen vom Jahr 2021 bis Mitte 2025. Das Auslaufen der Genehmigung bzw. der Verlängerung ist standortspezifisch.

 

  1. Wann werden die alten Fahrradhäuser abgebaut werden? Bitte mit Zeitpunkt und Kapazität benennen?

 

Ein gezielter Rückbau der alten Modelle ist derzeit nicht geplant.

 

  1. Können die Nutzungszeiträume so verlängert werden, dass ein unmittelbarer Übergang zu den neuen Fahrradhäusern möglich ist?

 

Verlängerungen werden mit einer Frist von zwei Jahren ausgesprochen, so dass die zeitliche Spanne überblickbar bleibt.

 

  1. Wie viele neue Fahrradhäuser sind geplant? Welche Kapazitäten sollen diese neuen Fahrradhäuser haben?

 

Die BVM plant, eine Fahrradkleingarage mit einer kleineren Grundfläche zu entwickeln, die vier bis sechs Abstellplätze ermöglicht. Parallel dazu soll es an ausgewählten Standorten mit besonders hohem Bedarf und engen Platzverhältnissen im öffentlichen Raum auch die Möglichkeit geben, eine Sammelschließanlage mit 20 Abstellplätzen in Doppelstockparkern - wie sie bereits in ähnlicher Form an den zentralen ÖPVN-Haltestellen vorhanden sind - zu errichten.

 

  1. Welches sind die Standorte für die neu geplanten Fahrradhäuser?

 

Konkrete Standorte sind bisher noch nicht identifiziert. In den aktuellen Planungen im Rahmen des Veloroutenausbaus werden Potentialflächen kenntlich gemacht, die sich für zukünftige Fahrradhäuschen eignen.

 

  1. Wie wird die vertragliche Grundlage für die neuen Fahrradhäuser sein? Wie werden diese finanziert?

 

Es ist vorgesehen, dass die P + R GmbH zukünftig die Aufstellung, den Unterhalt und die Vermietung der Fahrradabstellanlagen übernimmt. Die Finanzierung erfolgt durch die BVM und wird zumindest zum Teil durch Mieteinnahmen refinanziert.

 

  1. Wann ist davon auszugehen, dass die neuen Fahrradhäuser aufgestellt werden? Bei einem Hochlauf bitte die Kapazitäten benennen.

 

Ein erstes Pilotprojekt soll Ende 2022 im Stadtgebiet realisiert werden. Voraussichtlich sind die neuen Elemente des Fahrradparkens ab Mitte 2024 regelhaft einsetzbar.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

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