Außerschulische Nutzung von Schulhöfen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Sozialraum |
06.12.2022 |
6.1 |
Der Drucksache wird einstimmig zugestimmt. |
Kinder und Jugendliche brauchen wohnortnahe Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten. Doch gerade in den dichtbesiedelten innerstädtischen Bereichen ist das Angebot an öffentlichen Freiflächen oft knapp. Mit der Öffnung von Schulhofflächen in der unterrichtsfreien Zeit sowie am Wochenende kann ein wichtiger Beitrag zu einem besseren Spiel- und Freizeitangebot im Freien geleistet werden.
Entsprechend sieht auch die Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung und den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg vor, dass grundsätzlich alle „nach Lage, Beschaffenheit und Ausstattung geeigneten Schulhofflächen und -sportplätze“ als öffentliche Kinderspielplätze bis 20.00 h freigegeben werden, „sofern hierfür ein Bedarf besteht“. Dennoch sind viele Schulhöfe im Bezirk Eimsbüttel außerhalb der Schulzeiten weiterhin geschlossen.
Mit Drucksache 21-1837 hatte sich die Bezirksversammlung auf Antrag der SPD-Fraktion dafür eingesetzt, dass der Schulhof der Grundschule Lutterothstraße während der unterrichtsfreien Zeiten für die öffentliche Nutzung freigegeben wird. Bedauerlicherweise wurde dieser Forderung jedoch nicht nachgekommen. In der Begründung für ihre ablehnende Haltung führt die Behörde für Schule und Berufsbildung an, dass „die Nutzung der Schulhöfe als „Kinderspielplatz“ regelmäßig auch eine missbräuchliche Nutzung nach sich zieht, die die Schulhöfe vandalisiert hinterlässt.“ Zudem hätten die Schulen ab ca. 15 oder 16 Uhr an Werktagen und ganztägig am Wochenende kein Hauspersonal mehr zur Verfügung, das das Ende der Nutzung um 20:00 Uhr und die Sicherheit und Sauberkeit während der Wochenendnutzung sicherstellen könne.
Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf darüber, in wie weit die in der Rahmenvereinbarung zwischen Schulbehörde und Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg angestrebte Nutzung der Schulhofflächen tatsächlich umgesetzt werden kann, bzw. welche Möglichkeiten bestehen, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine/n Referent:in der zuständigen Fachbehörde in den Ausschuss für Soziales, Seniorenangelegenheiten, Arbeit, Integration, Bildung, Gesundheit, Gleichstellung, Straffälligen und Gerichtshilfe einzuladen, um über Möglichkeiten der Nutzung von Schulhofflächen während der unterrichtsfreien Zeiten zu berichten.
Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, welche Gründe einer außerschulischen Nutzung von Schulhofflächen aktuell mitunter entgegenstehen und welche Lösungsansätze denkbar sind, um die Öffnung der Schulhofflächen während der unterrichtsfreien Zeiten zu ermöglichen.
keine