20-2424

Ausschilderung der Parkhäuser in der Osterstraße BV-Beschluss vom 18.12.2014 - Drs. 20-0430

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

 

Der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) ist die o.g. Drucksache erst im Jahr 2017 zur Stellungnahme zugeschickt worden. Vor der Beantwortung hat es erneute Abstimmungsbedarfe gegeben, sodass eine Stellungnahme in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht abgeschlossen werden konnte. Dies vorausgeschickt nimmt die BWVI zur o.g. Drucksache wie folgt Stellung:

 

Die zuständige Behörde und das Bezirksamt Eimsbüttel kommen in einer ersten gemeinsamen Einschätzung zu dem Schluss, dass eine dynamische Ausschilderung der Parkhäuser in der Osterstraße grundsätzlich sinnvoll sein kann. Um kurzfristig besser auf die beiden Parkhäuser im Umfeld der Kreuzung Osterstraße/Heußweg aufmerksam zu machen, beabsichtigt nach Information der zuständige Behörde das Bezirksamt statische Schilder für das Parkhaus „Karstadt“ aufstellen zu lassen und auch die statische Ausschilderung für das Parkhaus „Karl-Schneider-Passage“ zu ergänzen. Bevor die relativ hohen investiven und betrieblichen Kosten für die Installation eines dynamischen Parkleitsystems vorgesehen werden, empfiehlt die zuständige Behörde die Wirkung der entstehenden statischen Parkhinweis-Schilder zu evaluieren.

 

Die zuständige Behörde und das Bezirksamt werden auf Basis dieser Erkenntnisse überprüfen, inwieweit eine Realisierung aus verkehrlicher, technischer und finanzieller Sicht möglich ist. Die dafür erforderlichen Planungen und Abstimmungen zwischen dem Bezirk, der Verkehrsdirektion und den Betreiberinnen und Betreibern der Parkhäuser werden durch die zuständige Behörde bzw. dem von ihr beauftragten Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dynamische Parkleitsysteme auch eine Werbung für private Parkhäuser darstellen und den Parkhausbetreiberinnen und -betreibern demnach einen Vorteil bringen. Deswegen wurden die bisherigen Parkleitsysteme nur errichtet, wenn auch eine Kostenbeteiligung durch die Parkhausbetreiberinnen und -betreiber vereinbart werden konnte.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine