21-1172

Auskömmliche Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit BV-Beschluss vom 28.05.2020 - Drs. 21-1019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.08.2020
Sachverhalt

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Bezirksverwaltung hat im Juni mitgeteilt, dass im Jahr 2020 im Bereich der regionalen Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Eimsbüttel Mehrkosten in Höhe von rund 85.000 Euro aufgrund von Tarifsteigerungen und struktureller Tarifänderungen entstehen. Die Sozialbehörde   bemüht sich, diese Mehrkosten im Rahmen der verfügbaren Mittel für 2020 durch eine Erhöhung der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben zu finanzieren. Darüber hinaus können keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

In den Folgejahren entstehende Bedarfe sind im üblichen Haushaltsaufstellungsverfahren geltend zu machen.

Im Zuge der Haushaltsaufstellung legt der Senat alle zwei Jahre Eckwerte fest, in deren Rahmen die Fachbehörden ihre Planungen vornehmen. Die angemeldeten Bedarfe, etwa zur Deckung zusätzlicher Bedarfe in den Sozialräumen, können nur in diesem Rahmen berücksichtigt werden. Die Planungen für die Haushaltsaufstellung 2021/2022 sind noch nicht abgeschlossen.

 

In der Vergangenheit konnte die Rahmenzuweisung für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, anders als von der Bezirksversammlung angenommen, seit 2015 mehrmals erhöht werden. Im Doppelhaushalt 2019/2020 etwa wurde die Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit deutlich gestärkt, um die zunehmende minderjährige Bevölkerung versorgen und Tarifsteigerungen auszugleichen. Dazu wurde die Rahmenzuweisung um 1,517 Mio. Euro erhöht. Hinzu kamen Mittelerhöhungen für einzelne Projekte. Im Ergebnis sind die Haushaltsansätze von rund 23,86 auf rund 25,72 Mio. Euro, bezogen auf Eimsbüttel von 2,483 auf 2,626 Mio. Euro, erhöht worden.

 

Die Fachplanung für die regionalen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit obliegt dem Bezirksamt Eimsbüttel. Dabei sind die verfügbaren Mittel zu beachten. Während der Sommer- und Herbstferien 2020 können zusätzliche Angebote am Wochenende aus den Mitteln in Höhe von fast 82.000 Euro finanziert werden, die dem Bezirksamt Eimsbüttel für Ferienangebote zur Verfügung stehen. Es steht dem Bezirksamt frei, das Angebot darüber hinaus zu verlängern, um den Wünschen und Bedarfen junger Menschen zu entsprechen. Die Sozialbehörde würde diese Entscheidung auch dann respektieren, wenn im Gegenzug andere Angebote eingeschränkt werden müssten.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine