21-1019

Auskömmliche Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Ö 10.3

Sachverhalt

 

Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

JHA

(Antrag Fraktion DIE LINKE)

27.05.2020

5

21-0989

einstimmig beschlossen bei Enthaltung durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP

 

Wie in jedem Jahr wurden die Mitglieder des JHA über die Verteilung der Reste informiert. Alljährlich folgt ein vom Ausschuss gestellter interfraktioneller Antrag zur Nachfinanzierung des Defizits.

Die mangelnde Planungssicherheit wurde von den Träger*innen mehrfach angemahnt. Hinzu kommt die Tarifüberleitung von TVöD-L zu TV SuE. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit weder von den Kolleg*innen der Träger*innen noch von der Verwaltung benannt werden. Derzeit laufen mehrere Teilwidersprüche zum Zuwendungsbescheid.

Es stehen Erhöhungen in den Betriebskosten an. Die Betriebskostensteigerungen sind in den letzten Jahren nicht als erhöhtes Budget ausgewiesen worden. Die Rahmenzuweisung für den Bezirk wurde nicht erhöht. Mittlerweile haben diese Betriebskostensteigerungen zu mehr als

10 % - igen Erhöhung der Kosten geführt.

Die Annahme, dass sich mit der Einführung der Ganztagsschule und dem veränderten Zeitfenster der Bedarf an der offenen Kinder - und Jugendarbeit verringert, hat sich in der Realität nicht bestätigt. Die Schulkooperationen hat die OKJA unter vielen Kindern erst bekannt gemacht und in einigen Häusern gibt es deutlich gestiegene Nutzer*innenzahlen.

Nach der Kürzung 2013 sind die Teams der festangestellten Kolleg*innen geschrumpft. Teamsitzungen, Fallbesprechungen, Sachberichte, Anträge und Dokumentation/Evaluation werden nur von einem Teil der Mitarbeiter gemacht. Die Honorarkräfte haben oft zu wenig Stunden. Dies ist eine Benachteiligung beider Gruppen, die einen werden ausgegrenzt, während die anderen überfordert werden. Die Attraktivität der Tätigkeit in der OKJA ist deutlich gesunken.

Kinder und Jugendliche haben in Beteiligungen den Wunsch nach Wochenendöffnungszeiten geäußert. Dies wurde auch im JHA mehrfach diskutiert. Derzeit muss für eine Öffnung am Samstag oder Sonntag 1,5 bis 2 Öffnungen in der Woche entfallen. Der Bedarf der täglichen Öffnung in der Woche ist geblieben. Die Ignorierung dessen, was Beteiligung erbracht hat, ist nicht tragbar.

 

Petitum/Beschluss

 

Der/die Vorsitzende wird gebeten:

 

  1. Die trägerspezifischen Personalkostenmehrbedarfe, unter Berücksichtigung einer Anpassung der Honorarsätze an den kommunalen Bereich, festzustellen.
  2. Die Summe des gesamten Fehlbetrages - unter Berücksichtigung der bereits bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration beantragten Mittel für die linearen Personalkostensteigerungen – bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zu beantragen.
  3. Mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Verhandlungen, zu der regalhaften Absicherung von Steigerungen der Trägerbetriebskosten in den Mitteln der Rahmenzuweisungen aufzunehmen.
  4. Mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in Verhandlungen über eine Erhöhung der Mittel in den Rahmenzuweisungen, für z. B. die Absicherung von
    Wochenendöffnungen, einzutreten.
  5. Die Entstehung neuer Einrichtungen oder die Erweiterung bestehender Einrichtungen, ist den Bedarfen des Sozialraumes und der gestiegenen Einwohnerzahlen anzupassen.
  6. Dem Jugendhilfeausschuss über die Ergebnisse der Beschlüsse dieser Drucksache zu berichten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 10.3
Anhänge

keine

 

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