Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners im Bezirk Eimsbüttel
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Gabor Gottlieb, Nadine Regling-Armi (SPD-Fraktion)
Titel:Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-186
Eingangsdatum: 11.05.2026
Datum derAntwort: 21.05.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Der Eichenprozessionsspinner breitet sich laut aktuellen Berichten auch in Hamburg seit mehreren Jahren leicht, aber kontinuierlich aus. Begünstigt durch steigende Temperaturen findet die Art insbesondere in einer eichenreichen Stadt wie Hamburg geeignete Lebensräume. Gleichzeitig gehen von den Raupen gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung aus, insbesondere durch ihre Brennhaare, die allergische Reaktionen und Atemwegsbeschwerden verursachen können.
Die Bekämpfung erfolgt derzeit vor allem an Orten mit hoher Nutzung, etwa in Parks oder auf Spielplätzen, während Naturschutzgebiete ausgenommen sind.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich die Situation im Bezirk Eimsbüttel darstellt und welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie zur weiteren Beobachtung und Eindämmung des Befalls ergriffen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
Es liegen keine übergreifenden Daten zu Bäumen in verschiedenen Eigentumsverhältnissen vor. Die vorhandenen Daten beziehen sich auf Bäume in der Zuständigkeit des Fachamtes MR:
Bezirk Eimsbüttel
Jahr |
Behandelte Bäume |
2021 |
10 |
2022 |
13 |
2023 |
|
2024 |
1 |
2025 |
18 |
Es gibt im Bereich der Zuständigkeit MR einen Anstieg nach einem vorherigen Einbruch des Befalls.
Es wurde mechanisches Absaugen und CATEFIX angewendet
In Eimsbüttel wurde bisher das Verkleben der Nester Methode CATEFIX mit positivem Ergebnis durchgeführt.
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Die Methode CATEFIX hat sich bisher als geeignet erwiesen.
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Bekannt Standorte mit EPS-Befall werden im Folgejahr wieder begangen.
Es handelt sich hierbei um eine hamburgweite Aufgabe welche zentral gesteuert werden muss um einen Effekt zu erzielen.
Es erfolgen keine präventiven gesonderten Kontrollen auf Befall mit EPS. Im Zuge der Routine Begehungen der Anlagen wird dies mitberücksichtigt.
Wenn ja, wo und in welchen Intervallen erfolgen bzw. erfolgten diese Kontrollen? Wenn nein, warum nicht?
Hierfür gibt es bisher noch kein Erfordernis.
Auf
stellt die FHH Informationen bereit.
Beschilderungen werden bei Erfordernis aufgestellt. Dies war bisher noch nicht erforderlich. Aktuell sind keine Beschilderungen geplant
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes entfernt in seinem Zuständigkeitsbereich die Nester an diesen Bereichen.
Wenn ein Befall auf einem privaten Grundstück vorliegt, sind die Eigentümerin oder Eigentümer dafür verantwortlich, die Raupen auf eigene Kosten von einer Fachfirma entfernen zu lassen. Das Pflanzenschutzamt berät dazu telefonisch unter der Telefonnummer 040 428 41 5220.
Beschluss: ohne
keine
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