21-2990

Ausbau des Fahrrad-Bezirksroutennetzes in Eimsbüttel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 19.05.2022 Bezirksversammlung Ö 10.16

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

AM (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion)

04.05.2022

5.6

21-2292

Empfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNE-, SPD- und FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der CDU- und AfD-Fraktion bei Stimmenenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Der Drucksache Petitumspunkt 2g zum Korridor VII – Rotherbaumring wurde einzeln abgestimmt: Empfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNE- und SPD-Fraktion bei Ablehnung der CDU-, FDP- und AfD-Fraktion bei Stimmenenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

 

Der Bezirk Eimsbüttel fördert weiter gezielt den Ausbau des Radverkehrs. Als Ergänzung zum Netz der Velorouten, das in den vergangenen Jahren gewachsen ist und weiter ausgebaut wird, wird nun auch eine Erweiterung des Netzes der Eimsbütteler Bezirksrouten in Angriff genommen.

 

Bezirksrouten sollen eine direkte, konfliktfreie und komfortable Erschließung der Stadtteile für den Radverkehr bieten und dabei das Netz der stadtweiten Velorouten ergänzen, sodass ein dichtes Radroutennetz entsteht.

 

Das zentral im Bezirk liegende Niendorfer Gehege und die Eidelstedter Feldmark stellen für die Planung von Fahrradrouten eine Herausforderung dar. Bereits heute werden die Wege in dieser zentralen Grünfläche stark durch Alltagsradler*innen genutzt um zur Arbeit, zu Schule, zur Freizeit, zum Einkaufen oder zu Bekannten und Familie zu fahren. Sie bilden die direkte Verbindung zwischen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt und dem Eimsbütteler Kerngebiet sowie zwischen den Stadtteilen Eidelstedt und Niendorf. Auch weisen die Wege für Radfahrende hohe Qualitäten auf, da sie ruhig sind, abseits des motorisierten Verkehrs verlaufen und Erholung bieten. Für diesen Raum sind Standards zu entwickeln, die den Belangen des Radverkehrs, der Naherholung sowie von Natur und Landschaftsschutz genügen.

 

Seit dem Jahr 2021 sind in einem mehrstufigen Beteiligungsprozess Wunschkorridore erarbeitet, Trassenvarianten untersucht und anhand eines festgelegten Bewertungsrasters untersucht worden. Der daraus entstandene Netzentwurf wurde dem Ausschuss für Mobilität am 2. Februar vorgelegt.

 

Im Folgenden nimmt die Bezirksversammlung Stellung zu dem vorliegenden Netzentwurf.

 

 

 

Petitum/Beschluss

I. Die Bezirksversammlung unterstützt das Vorhaben, das Fahrrad-Bezirksroutennetz in Eimsbüttel zu erweitern. Sie begrüßt den bisherigen Prozess, der trotz pandemiebedingter Einschränkungen eine zweistufige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den drei Regionalbereichen sowie die Einbindung der Bezirkspolitik ermöglicht hat. Hervorzuheben ist, dass in den vorgelegten Variantenempfehlungen auch konkrete Vorschläge aus der Bevölkerung aufgenommen wurden.

 

 

 

II. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Erarbeitung eines Handlungskonzepts zu veranlassen, welches die Grundlage für eine detaillierte Ausarbeitung der Routen bildet sowie einen Vorschlag zur Priorisierung bei der Umsetzung einzelner Abschnitte beinhaltet. Projekte der Verkehrs- und Stadtplanung, welche Maßnahmen der Bezirksrouten tangieren – beispielhaft seien hier die Überlegungen für einen Neubau der Synagoge am Bornplatz, die Entwicklung am Sportpark Hagenbeckstraße und  im RISE-Gebiet Schnelsen sowie die Planungen für den Bereich Eimsbütteler Marktplatz/Diebsteich genannt - sollen im Planungsprozess bereits frühzeitig mitberücksichtigt werden.

 

III. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zu veranlassen, dass sämtliche Velorouten, Bezirksrouten (alt und neu) und Radschnellwege in einem detaillierten Plan der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt werden und zeitnah im Geoportal der Stadt Hamburg veröffentlicht werden.

 

 

IV. Im Weiteren nimmt die Bezirksversammlung wie folgt Stellung. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die genannten Punkte bei der vertiefenden Planung zu berücksichtigen und die Ergebnisse der detaillierten Ausarbeitung in den drei Regionalausschüssen vorzustellen:

 

 

1. Allgemeines - Standard für Bezirksrouten entwickeln

 

Aufbauend auf die Überlegungen im bisherigen Prozess sollte ein einheitlicher Standard für Fahrrad-Bezirksrouten im Bezirk Eimsbüttel entwickelt werden, der bei der vertiefenden Betrachtung als Orientierung dient und zudem auf das bereits vorhandene Netz der Bezirks- und Freizeitrouten anwendbar ist. Dabei sollen folgende Gesichtspunkte Beachtung finden:

a)      Die gute und sichere Benutzbarkeit im Alltagsverkehr

b)      Das Ziel eines Miteinanders von Rad- und Fußverkehr im Sinne einer umweltfreundlichen und gesunden Nahmobilität. Dabei ist u.a. auf ausreichende Mindestbreiten von Nebenflächen zu achten sowie auf die Vermeidung von Konflikten zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden. Sofern bei konkreten Planungen im Zuge des Bezirksroutenkonzeptes Nebenflächen betroffen sind, sollte der Verein Fuss e.V. als Interessenvertretung des Fußverkehrs beteiligt werden.

c)      Der Ausbau von Bezirksrouten sollte stets in Einklang mit dem Schutz von Grün- und Waldflächen stehen. Baumfällungen sind zu vermeiden. Sofern dies im Einzelnen nicht anders möglich sein sollte, sind frühzeitig Umweltverbände wie der NABU zu beteiligen.

d)      In Verbindung mit Tempo-30-Zonen sollen Bezirksrouten bevorzugt als Fahrradstraßen geplant werden.

e)      An beampelten Kreuzungen sollen Radfahrende separate Aufstellflächen vor den PKWs und nach Möglichkeit immer eine separate Fahrradampel erhalten.

f)        Alle Bezirksrouten sollen rot gepflastert bzw. eingefärbt sein. Zumindest ist dies aus Sicherheitsgründen in allen Kreuzungsbereichen zu tun.

g)      Es soll ein einheitlicher Standard für Fahrrad-Bezirksrouten in Parkflächen, Erholungs- und Landschaftsschutzgebieten im Bezirk Eimsbüttel entwickelt werden.

  1. Ziel ist ein gutes Miteinander von Radverkehr und Menschen, die Erholung suchen oder Freizeitsport betreiben. Dabei ist u.a. auf ausreichende Mindestbreiten der Wege zu achten sowie auf die Vermeidung von Konflikten zwischen Radfahrenden, Spaziergehenden und Sporttreibenden. An stark frequentierten Abschnitten sind die Wege über Mindestbreiten hinausgehend den Frequenzen entsprechend breit zu gestalten
  2. Für einen sicheren und komfortablen Rad- und Fußverkehr ist eine ausreichende Beleuchtung essenziell. Bei der Planung sollten von Beginn an effiziente, natur- und insektenfreundliche Beleuchtungsarten in Betracht gezogen werden. Im weiteren Prozess sollten zudem die Unterschiede zwischen den hochfrequentierten Korridoren im Kerngebiet und den äußeren Stadtteilen berücksichtigt werden und beispielsweise stark befahrene Abschnitte wie zum Beispiel im Sternschanzenpark prioritär mit Beleuchtung ausgestattet werden. In sensiblen Landschaftsschutzgebieten sind die Belange der Tierwelt nach Dunkelheit und insbesondere zum Schutz von Insekten angemessen zu berücksichtigen und die Beleuchtung z.B. zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens abzuschalten.
  3. Wo es für den Natur- und Landschaftsschutz erforderlich ist, soll vermieden werden, längere Wegeabschnitte zu asphaltieren. Es ist zu prüfen, welche alternativen Wegebeläge mit geringem Rollwiderstand möglich sind, um dem Landschaftsschutz zu genügen.

 

2. Korridore – Vorzugsvarianten

 

a)      Korridor I - Nord-Süd-Korridor

  1. Nordabschnitt: Es wird der Empfehlung (Variante B) gefolgt.
  2. Zentraler Abschnitt: Es sollte prioritär die Untervariante C1 über Frohmestraße und Friedrich-Ebert-Straße verfolgt werden
  3. Südabschnitt: Es wird Variante B favorisiert. Falls eine Umsetzung im Stellinger Weg aufgrund finanzieller Rahmenbedingungen nicht möglich ist, soll alternativ eine Streckenführung über Methfesselstraße, Osterstraße, Heußweg bis Sandweg weiter verfolgt werden.

 

b)      Korridor II - Niendorf

  1. Nördlicher Abschnitt: Es wird grundsätzlich die Streckenführung über Variante A favorisiert. Der Streckenbereich rund um den Tibarg ist auf der aktuell geplanten Route jedoch weder intuitiv erfassbar noch direkt geführt. Alternativ soll daher eine Streckenführung vom König-Heinrich-Weg aus über An der Lohe und im weiteren Verlauf Max-Zelck-Straße entwickelt werden (siehe Anlage 1).
  2. Südlicher Abschnitt: Es wird die Variante A favorisiert. Ein Ausbau der Geh- und Radwege im Wald Niendorfer Gehege, wie in Variante B vorgeschlagen, ist aus Gründen des Naturschutzes nicht vorstellbar.

 

c)      Korridor III – Eidelstedt

  1. Es wird der Empfehlung der Vorzugsvariante gefolgt. Für den westlichen Abschnitt der Straße Niendorfer Gehege zwischen der Autobahnbrücke und der Kreuzung Vogt-Kölln-Straße sind geschwindigkeitsbegrenzende Maßnahmen zu entwickeln.

 

d)      Korridor IV – Isebekroute

  1. Südlicher Abschnitt: Ein weiterer Ausbau auf der hochfrequentierten Trasse der Variante A (Kaiser-Friedrich-Ufer) ist angesichts der Lage im Grünzug und des damit einhergehenden begrenzten Platzes nicht vorstellbar. Ebenso wird eine Trassenführung entlang der Einfahrt des Klinikums an der Hohen Weide (Variante B) kritisch gesehen, da es hier häufig zu gefährlichen Situationen kommt. Favorisiert wird vor diesem Hintergrund die Variante C.
  2. Nördlicher Abschnitt: Es wird die Variante D ab Innocentiapark favorisiert. Dabei soll jedoch eine kombinierte Variante geprüft werden, bei der zunächst Variante C (über Schlankreye und Oberstraße) kreisförmig um den Innocentiapark sowie weiter über Parkallee und Innocentiastraße (der Variante D folgend) geführt werden kann. Aus der Gegenrichtung  kommend sollte Variante D über Innocentiastraße-Brahmsallee und Oberstraße an die Variante C angeschlossen werden (siehe Anlage 2).

 

e)      Korridor V – Rotherbaum

Es wird der Vorzugsvariante C (Mittelweg) gefolgt..

 

f)        Korridor VI – Eimsbüttel Süd

Es wird der Vorzugsvariante (Kombinationsvariante B/C) gefolgt. Für den Abschnitt der Eimsbütteler Straße zwischen Sandweg und Doormannsweg mit Kopfsteinpflaster ist ein kostengünstiger Vorschlag zu entwickeln. Da in dem Abschnitt ausreichend Platz vorhanden ist, wird angeregt zu prüfen, ob eine Radfahranlage mit rotem Pflaster realisiert werden kann.

 

g)      Korridor VII – Rotherbaumring

Die Trassenführung sollte in Abstimmung mit den Entwicklungen um die Bornplatz-Synagoge weiterentwickelt werden. Dazu gehört auch die durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel angestoßene Öffnung der historischen Wegeverbindung durch die Binderstraße (siehe Drs. 21-2138).

 

Im Sinne der bestmöglichen Anbindung der Universität sowie eines größtmöglichen Komforts sollten sowohl die Abschnitte Rentzelstraße-Grindelhof (Variante A) als auch Johnsallee-Alte Rabenstraße (Variante B) in die Trassenführung einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund wird eine Führung aus südwestlicher Richtung über Rentzelstraße und Grindelhof bis Allendeplatz bevorzugt, die über die wiedergeöffnete Binderstraße und Schlüterstraße mit der Johnsallee verknüpft werden kann (siehe Anlage 3).

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
19.05.2022
Ö 10.16
Anhänge

TOP 10.16 Drs. 21-2990 3 Anlagen   

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