Aufstellung von Granit-Stelen in Lokstedt, Niendorf und Schnelsen
16.10.2020
Lfd. Nr. 92 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Andreas Stonus (CDU-Fraktion)
Aufstellung von Granit-Stelen in Lokstedt, Niendorf und Schnelsen
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Zurzeit werden im gesamten Bezirk Eimsbüttel vermehrt Granit-Stelen an den Straßenrändern aufgestellt. Besonders im Bereich Schleswiger Damm gegenüber dem Roman-Zeller-Platz findet man diese Stelen am Straßenrand neu platziert. Auch in der Frohmestrasse und Suhmweg wurden diese Stelen aufgestellt, obwohl dort weder ein Parkdruck noch andere Behinderungen vorhanden sind.
Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksamtsleitung gefragt:
Im Bereich der Tiefbauflächen werden die Granitstelen zum Schutz des Wegekörpers (Geh- und Radwege, Gräben, Grünflächen etc.) aufgestellt.
Die Notwendigkeit zur Aufstellung, insbesondere in größerer Anzahl entlang von Gehwegen, kann sich auch aus dem Schutz der Verkehrsteilnehmer ergeben. Dies erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit den zuständigen Polizeikommissariaten. Die Entscheidung obliegt dem Wegebaulastträger.
Maßgebliche Kriterien sind der Schutz des Wegekörpers (Gräben, unbefestigte Nebenflächen etc.), der Verkehrsteilnehmer (Fuß- und Radfahrer, Schulwegsicherung) und der Schutz von Neuanpflanzungen (Baumschutz).
Der Großteil der Kosten entsteht durch Anfahrt und Arbeitslohn. Nur einen kleinen Anteil machen hierbei die Materialkosten aus. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Granitstelen, gegenüber den Holzpfosten robuster und langlebiger sind, und somit im weiteren Unterhaltungsaufwand günstiger sind. Pauschale Kosten können nicht genannt werden, da dies vom Ausschreibungsergebnis bzw. von dem angesetzten Qualitätsstandard abhängig ist.
Nein, es handelt sich hier um Einzelfallentscheidungen, welche sich nach dem erforderlichen Bedarf in der Örtlichkeit richten.
ohne
keine
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