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Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsgerichtsbezirke HH-Mitte und Altona sowie am Landgericht Hamburg für die Amtsperiode 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.04.2023
Sachverhalt

Die laufende Amtsperiode der gewählten Schöffinnen und Schöffen am Amtsgericht sowie am Landgericht Hamburg endet zum 31.12.2023. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat die Bezirksämter mit Schreiben vom 21.12.2022 aufgefordert, die Vorschlagslisten für die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 aufzustellen und diese bis zum 15. Juni 2023 zu übersenden.

 

Der Präsident des Amtsgerichts Hamburg hat gemäß § 43 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode festgelegt. In die Vorschlagslisten müssen gemäß § 36 Abs 4 GVG mindestens doppelt so viele Personen

aufgenommen werden, wie als Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen benötigt werden. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat dadurch die folgende Anzahl an Personen vorzuschlagen:

 

" Amtsgerichtsbezirk HH-Mitte     1.040 Personen,

(OT 301-319, 321)

" Amtsgerichtsbezirk Altona    136 Personen

(OT 320)

 

In den Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter sowie Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Fähig zur Ausübung des Schöffenamtes sind deutsche Staatsangehörige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 69 Jahre sind und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Darüber hinaus sind gemäß §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes bestimmte Personen unfähig zum Amt eines Schöffen oder sollen nicht in das Amt eines Schöffen berufen werden. 

 

 

Die Wahlgeschäftsstelle Eimsbüttel hat durch Bekanntgabe in den lokalen Medien, Aufrufen in den sozialen Netzwerken und einen Internetauftritt für das Ehrenamt geworben. Darüber hinaus wurden bereits amtierende Schöffinnen und Schöffen angeschrieben und gebeten, sich erneut zur Übernahme dieses Ehrenamtes zu melden. Überdies wurden aufgrund unzureichender Freiwilligenmeldungen 3.000 Personen aus einer Stichprobe aus dem Melderegister angeschrieben und gebeten, sich für die Übernahme eines Schöffen- oder Jugendschöffenamtes bereit zu erklären.

 

Im Bezirksamt Eimsbüttel sind mehr Zusagen eingegangen, als mindestens benötigt werden. Die Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk HH-Mitte enthält daher 1.647 Personenvorschläge, die Vorschlagsliste für den Amtsgerichtsbezirk Altona 146 Personenvorschläge. Die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen nach Selbstauskunft die in den §§ 31 bis 35 GVG geregelten Voraussetzungen und haben schriftlich ihr Einverständnis zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erklärt.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird gemäß § 31 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) um Zustimmung zu den anliegenden Vorschlagslisten gebeten.

 

Anhänge

Anlage 1: Vorschlagsliste für den Amtsgerichtsbezirk HH-Mitte (vertraulich)

Anlage 2: Vorschlagslisten für den Amtsgerichtsbezirk Altona (vertraulich)