Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen an den Amtsgerichten Hamburg-Mitte und Altona sowie dem Landgericht Hamburg
Die Bezirksämter haben bis zum 08. Juni 2018 die von der Bezirksversammlung beschlossenen Vorschlagslisten der Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 bis 2023 an die Justizbehörde zu übersenden.
Das Bezirksamt Eimsbüttel hat Personen, die nach den gesetzlichen Kriterien des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Lage sind, das Schöffenamt auszuüben, für die Amtsgerichtsbezirke Hamburg-Mitte (Ortsteile 301-319, 321) und Altona (nur Ortsteil 320 – Eidelstedt) vorzuschlagen.
Gemäß Schreiben des Präsidenten des Amtsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2017 sind vom Bezirksamt Eimsbüttel mindestens
vorzuschlagen bzw. in die entsprechenden Vorschlagslisten aufzunehmen.
In den Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter sowie Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Fähig zur Ausübung des Schöffenamtes sind Personen die das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Darüber hinaus sind gemäß §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes bestimmte Personen unfähig zum Amt eines Schöffen oder sollen nicht in das Amt eines Schöffen berufen werden.
Die Wahlgeschäftsstelle Eimsbüttel hat durch Bekanntgabe in den lokalen Medien, den regionalen Sportvereinen und sozialen Trägern, diversen Aushängen, bei der Freiwilligen-Börse Aktivoli und im Internet für das Schöffenamt geworben. Darüber hinaus wurden aufgrund unzureichender Freiwilligenmeldungen 3.000 Personen aus einer Stichprobe aus dem Melderegister angeschrieben und gebeten, sich für die Übernahme des Schöffenamtes bereit zu erklären.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach §28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Nach Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung sind die Vorschlagslisten eine Woche lang vom 27.04.2018 bis 08.05.2018 öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist beim Bezirksamt Eimsbüttel Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen worden sind, die nicht aufgenommen werden dürfen oder nicht aufgenommen werden sollten.
Über die Richtigkeit der Vorschlagslisten entscheidet der Schöffenwahlausschuss, der schließlich auch die Schöffen und Hilfsschöffen endgültig auswählt.
Anlage 1: Vorschlagsliste für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Mitte (nicht-öffentlich; vertraulich)
Anlage 2: Vorschlagsliste für den Amtsgerichtsbezirk Altona (nicht-öffentlich; vertraulich)
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