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Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöff:innen und Jugendschöff:innen sowie der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter:innen für die Amtsperiode 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 26.01.2023 Bezirksversammlung Ö 4.1

Sachverhalt

Die Amtszeit für die amtierenden Schöff:innen, Jugendschöff:innen und ehrenamtlichen Verwaltungsrichter:innen endet am 31.12.2023. Das Bezirksamt Eimsbüttel ist seitens der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz aufgefordert worden, Vorschlagslisten für die kommende Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 aufzustellen.

 

Gemäß § 36 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind mindestens doppelt so viele Personen in die Vorschlagslisten der Bezirke aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Ersatz(jugend-)schöff:innen benötigt werden. Gleiches gilt für die zu benennenden Vorschläge für die ehrenamtlichen Richter:innen für das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht.

 

Für die Amtsgerichte Hamburg-Mitte und Altona sowie für das Landgericht Hamburg sind seitens des Bezirksamtes Eimsbüttel insgesamt mindestens 1.176 Vorschläge für Schöff:innen und 228 Vorschläge für Jugendschöff:innen in die Listen aufzunehmen, sowie 77 Vorschläge für ehrenamtliche Verwaltungsrichter:innen am Verwaltungsgericht und 14 Vorschläge für ehrenamtliche Verwaltungsrichter:innen am Oberverwaltungsgericht.

 

Die Wahlgeschäftsstelle Eimsbüttel hat mit der Aufstellung der Vorschlagslisten begonnen. Dazu wurden neben freiwilligen Bewerber:innen und amtierenden Schöff:innen, Jugendschöff:innen und ehrenamtlichen Verwaltungsrichter:innen gemäß § 34 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) auch Bürger:innen angeschrieben, die aus einer Stichprobe des Einwohnerregisters repräsentativ die Breite der Bevölkerung abbilden. Dies vor dem Hintergrund, dass sich erfahrungsgemäß nicht genügend Freiwillige für die Übernahme dieser Ehrenämter melden.

 

Es ist geplant, die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter:innen sowie für die Schöff:innen in der Sitzung im April 2023 der Bezirksversammlung zur Wahl vorzulegen. Die Vorschlagslisten für die Jugendschöff:innen werden voraussichtlich in der Sitzung im April 2023 dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Die Bewerbungen für die genannten Ehrenämter sollen daher bis zum 31.03.2023 beim Bezirksamt eingereicht werden. Die Wahlgeschäftsstelle Eimsbüttel bittet darum, interessierte und geeignete Personen über die anstehende (Jugend-)Schöffenwahl zu informieren und für die Übernahme eines Ehrenamtes zu werben.

 

Neben der Aufstellung der Schöffenvorschlagslisten sind Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse zu wählen. Sobald die Aufforderung hierzu eingeht, werden die Fraktionen um Vorschläge gebeten.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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